21-4230

Fahrgastunterstand für die Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts) Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3781.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.12.2021
18.11.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts), vor allem vor dem Hintergrund der geplanten Instandsetzung der Rahlstedter Straße in diesem Bereich, gegeben sind.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass ein Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Loher Straße (stadtauswärts) eingerichtet wird, sofern die Voraussetzungen

erfüllt werden.

 

3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, in nächsten Regionalausschuss Rahlstedt die geplante Instandsetzung der Rahlstedter Straße von der Straße Ellerneck bis zur Tonndorfer Hauptstraße vorzustellen.

 

Es wird gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über die Ergebnisse der Prüfungen

zeitnah zu informieren.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1 + 2:

Es liegt eine gültige Sondernutzungsgenehmigung für einen Fahrgastunterstand (FGU) an der Haltstelle Loher Straße stadtauswärts vor. Unabhängig von einer späteren Grundinstandsetzung der Rahlstedter Straße ist vorgesehen, den FGU bis voraussichtlich Ende des Jahres 2021 von der Wall GmbH aufstellen zu lassen.

 

 

Zu 3:

Da die Instandsetzungsmaßnahme verschoben wurde, ist aus Sicht des für die Instandsetzung zuständigen Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) derzeit kein berichtenswerter Sachstand gegeben. Insofern wird von der Entsendung eines Referenten/einer Referentin abgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n