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Erster Norddeutscher Wohngipfel - Welche Auswirkungen werden in Wandsbek erwartet? Kleine Anfrage vom 18.11.2024

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Am 31. Mai 2024 fand der erste norddeutsche Wohngipfel statt. Dieser wurde auf Einladung des Verbands der „Wohnungswirtschaft Niedersachsen Bremen“ und des Landes Niedersachsen ausgerichtet und widmete sich den aktuellen Herausforderungen sowie Zielsetzungen zahlreicher norddeutscher Städte und Gemeinden in der Bau- und Wohnungswirtschaft. Auch Hamburg war vertreten, mindestens durch Frau Pein, die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.

 

In einer gemeinsamen Erklärung wurde unter anderem verkündet: 
 

In den Quartieren leben die meisten Menschen und diese Quartiere wollen wir in ihrem Bestand stärken, neben dem Neubau von fehlenden Wohnungstypen.“

 

Diese Willenserklärung lässt sich allerdings nur schwerlich mit den aktuellen Bebauungsplanungen in Wandsbek in Einklang bringen.

 

So sind weder in der laufenden Bebauung des Bebauungsplans Bramfeld 70 noch binnen der Planungen für Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 eine Stärkung der Quartiere oder der Bau fehlender Wohnungstypen erkennen. In beiden Gebieten sind die neu geplanten Gebäudetypen bereits vorhanden. Inwieweit diese zur Stärkung der Quartiere beigetragen haben, bleibt fraglich. Derzeit spürbar ist lediglich der Unmut von Teilen der lokalen Bevölkerung.


Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     21.11.2024

 

  1. Welche Auswirkungen hat die „Gemeinsame Erklärung“ vom Norddeutschen Wohngipfels auf die bestehenden Bebauungsplanverfahren in Wandsbek?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die gemeinsame Erklärung beschreibt allgemeine wohnungspolitische Zielsetzungen der an der Veranstaltung beteiligten Landesregierungen und der Wohnungswirtschaft. Siehe hierzu auch die Pressemeldung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 05. Juni 2024. Unmittelbare operative Folgewirkungen resultieren insoweit nicht.

 

 

  1. Waren beim Norddeutschen Wohngipfel auch Vertreter der Wandsbeker Verwaltung oder anderer Bezirke anwesend? Falls ja, welche Personen oder Funktionen waren vertreten, und inwieweit konnten diese an der gemeinsamen Erklärung mitwirken?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Seitens des Bezirksamtes Wandsbek: Nein.

 

 

  1. Was wird unter der Stärkung der Quartiere verstanden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek sieht davon ab, Veröffentlichungen anderer Stellen zu kommentieren.

 

 

  1. Welche Maßnahmen im laufenden Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 führen zu einer Stärkung des Quartiers?

 

  1. Welche bislang fehlenden Wohnungstypen sind im Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 vorgesehen?

 

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 4. und 5.:

Der Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 soll zukünftig zusätzlichen Wohnungsbau in Form von Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen sowie die Vergabe weiterer Erbbaurechtsgrundstücke innerhalb des Plangebietes ermöglichen; siehe Drucksache 21-6074. Durch die vorgesehene Planstraße wird die Erschließung des Blockinnenbereiches verbessert. Im Übrigen sind Angebote des ÖPNV und zentrale Versorgungseinrichtungen in angemessener Entfernung erreichbar, siehe Drucksache 21-5605.

 

 

  1. Welche Gebäudetypen fehlen in den aktuell laufenden und geplanten Bebauungsplanverfahren jeweils im Bezirk Wandsbek (bitte nach Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus und Geschosswohnungsbau differenzieren)?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die der Fragestellung offenbar zugrunde liegende These, dass jegliche Bautypologie in jedem dem Wohnungsbau dienenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigensste geht fehl. Vielmehr ist in den Bebauungsplanverfahren nach Maßgabe einer geordneten städtebaulichen Entwicklung anhand der jeweiligen konkreten Planungsaufgabe und der für diese maßgebenden Belange abzuwägen, welche Bautypologien durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht werden sollen. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich.

 

 

  1. Wie viele Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sollen in bzw. mit den laufenden Bebauungsplanverfahren jeweils entstehen bzw. ermöglicht werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Drucksache 22/15492. Hierbei ist das ruhende Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 nicht berücksichtigt. Im Übrigen können grundsätzlich auch in weiteren Plangebieten die genannten Hausformen realisiert werden, soweit dies nicht durch Festsetzungen, Vorhabenbezug bzw. abweichende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen ausgeschlossen ist.

 

Anhänge

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