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Erneute Übererfüllung der Wohnungsbauvorgaben in Wandsbek - Wo geht die Reise hin? Kleine Anfrage v. 24.01.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Hamburg hat für das Jahr 2021 die selbst gesteckten Ziele des Wohnungsbauprogramms mit Müh und Not geschafft. Der Bezirk Wandsbek hat einen erheblichen Anteil an dieser Leistung. Die Vorgabe für den Bezirk lag bei 1.700 zu genehmigenden Wohnungen und wurde, mit 2.139 und damit mehr als 25 Prozent, übererfüllt.

 

Zugleich schwinden in Wandsbek die Flächen für den Wohnungsbau rasant. Die Übererfüllung begünstigt zwar die Erreichung der, für das gesamte Hamburger Stadtgebiet angestrebten, Bauzahlen, erschwert aber zugleich das langfristige Erfüllen unserer eigenen bezirklichen Zielvorgaben. Immerhin nehmen in der „Wachsenden Stadt“ lediglich die Menschen zu, nicht aber die Flächen. Es handelt sich vielmehr um die sich verdichtende Stadt!             

Und genau diese zunehmende Verdichtung führt bei den Bürgern zu einem wachsenden Unverständnis über die Entscheidungen der Hamburger Politik, welche sich in immer häufiger auftretenden Initiativen gegen besagte Bauvorhaben manifestieren. 

 

Die Fraktionen in der Bezirksversammlung sind nicht dem Hamburger Senat verantwortlich, sondern den Bürgern des Bezirks Wandsbek. In diesem Zusammenhang müssen wir die Besorgnis der Bürger vor der zunehmenden Verdichtung ins Auge fassen und uns fragen, warum in Wandsbek die Wohnungsbaugenehmigungen zu Lasten der Lebensqualität regelmäßig übererfüllt werden, während in anderen Hamburger Bezirken seit Jahren zu wenig Genehmigungen erteilt werden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welche Genehmigungen von Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohneinheiten sind 2021 an welchen Standorten in Wandsbek erteilt worden? Bitte listen Sie das Ergebnis nach Stadtteil, Straße und Anzahl der Wohneinheiten auf.

 

  1. Hat die Verwaltung Kenntnis ob, und falls ja zu welchen der besagten Bauvorhaben gemäß Frage 1, sich die Projekte ablehnende oder kritisierende Bürgerinitiativen gebildet oder engagiert haben bzw. bereits angekündigte oder eingereichte Klagen (auch von Einzelpersonen) vorliegen?

 

  1. Welche Gebäude mit mehr als 20 Wohneinheiten sind 2021 tatsächlich bezugsfertig errichtet bzw. abgeschlossen worden und aus welchen Jahren stammen die jeweiligen Baugenehmigungen? Bitte listen Sie das Ergebnis nach Stadtteilen, Straße und Anzahl der Wohneinheiten auf.

 

  1. Hat die Verwaltung Kenntnis ob, und falls ja zu welchen der abgeschlossenen Bauvorhaben, sich die Projekte ablehnende oder kritisierende Bürgerinitiativen gebildet oder engagiert haben bzw. Klagen (auch von Einzelpersonen) vorlagen?

 

  1. Worauf führt das Bezirksamt die, nun bereits mehrfach erfolgte, Übererfüllung der jährlichen bezirklichen Zielvorgaben im Wohnungsbauprogramm zurück?

 

  1. Wo und welchen Bedarf an Wohneinheiten sieht die Verwaltung, unabhängig der Senatsvorgaben, in den einzelnen Stadtteilen und Quartieren und wie wird dieser begründet?

 

 

 

Anhänge

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