21-6074

Bebauungsplanverfahren zu Tonndorf 35 - Ellerneck - Erschließungsstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 (Drs. 21-5556)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.11.2022
17.11.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der LIG wird bezüglich der im Bebauungskonzept zu Tonndorf 35 – Ellerneck vorgesehenen Erschließungsstraße um Mitteilung gebeten, ob die Erhebung von Beiträgen fällig werden würde.

Falls ja, wird um eine Darlegung gebeten, welche Grundstücke im Einzelnen von der Erhebung betroffen wären und in welcher Höhe sich der jeweilige Kostenbeitrag in etwa belaufen würde.

Gleiche Informationen werden auch für die zweite Variante erbeten, die eine südliche Erschließung des Baufeldes vorsieht.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:

 

Im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 20.09.2022 wurden die Planungen für die südliche Erschließung vorgestellt. Dort wurde darüber informiert, dass man sich aus Gründen der vorteilhafteren Verkehrsführung (besserer Übergang am Knotenpunkt im Süden und keine Einbahnstraße wie nördlich, die für mehr Verkehr sorgen würde) für die Weiterverfolgung dieser Variante entschieden hat. Die nördliche Erschließung kommt daher nicht in Betracht.

 

Die Erhebung von Beiträgen für die Erschließungsstraße (südlich) betrifft alle an der neuentstehenden Erschließungsstraße gelegenen Grundstücke. Dies betrifft Ellerneck 22-24, 28-46, Lohwisch 2-8, Feldlerchenweg 7-25. Dabei ist bei den Erbbaurechtsgrundstücken zu beachten, dass diese geteilt werden und die rückwärtigen neuentstehenden Grundstücke in der Regel an der Erschließungsstraße liegen.

 

Die neuentstehenden Erbbaurechtsgrundstücke auf der rückwärtigen Grundstücksfläche sollen inklusive Anlieger- und Erschließungsbeiträge im Erbbaurecht vergeben werden. Somit inkludieren sich in der Regel die Anlieger- und Erschließungsbeiträge bei den neu bestellten Erbbaurechten durch den vollen Grundstückswert. Somit würden für diese Grundstücke bei einer Erschließung durch eine Erschließungsstraße im Regelfall lediglich Sielanschlussbeiträge (3.345,-- € für Einfachleitungen und 3.875,-- € für Doppelleitungen) erhoben werden.

 

Sollten Bestandsgrundstücke an der neuen Erschließungsanlage anliegen, werden nach der endgültigen Herstellung Erschließungsbeiträge und ggf. Sielbaubeiträge von den jeweiligen Erbbauberechtigten oder Eigentümern erhoben. 

 

Insbesondere bei der Erschließung vereinzelter Grundstücke über Pfeifenstiele ist zu beachten, dass die Erschließungsanlage Lohwisch auf gesamter Länge und der Feldlerchenweg zwischen Charlottenburger Straße (Feldlerchenweg 23 tlw.) und Lohwisch noch nicht endgültig hergestellt sind. Nach endgültiger Herstellung werden für alle dort anliegenden Grundstücke Erschließungsbeiträge erhoben. In der Straße Lohwisch liegt lediglich ein Schmutzwassersiel. Sollte ein Regenwassersiel verlegt werden, werden Sielbaubeiträge von den Grundstücken erhoben, welche sich an dieses anschließen lassen.

 

Über die Höhe der Beiträge kann ohne konkrete Planungsunterlagen keine Aussage getätigt werden. Die aufkommenden Anlieger- und Erschließungsbeiträge werden von der zuständigen Behörde BWFGB berechnet und erhoben.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n