21-5605

Tonndorf 35 - Gibt es wirklich keine Alternativen zur weiteren Versiegelung? Kleine Anfrage vom 03.08.2022

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die Problematik rund um die Erbbaurechtsgrundstücke im Plangebiet Tonndorf 35 ist hinlänglich bekannt. Zuletzt wurde -von einer politischen Mehrheit - die geforderte Erschließungsstraße als gegeben angenommen und eingezeichnet.

Eine Maßnahme, welche mit Blick auf die allein binnen der vergangenen 12 Monate Wandsbek betroffenen Starkregenereignisse, als verwunderlich erscheint. Folgen wir der aktuellen Tendenz nach anhaltend steigenden Temperaturen bzw. trockneren Wetterverhältnissen, müsste man doch zu dem grundsätzlichen Fazit gelangen zusätzliche Versiegelung weitestgehend zu vermeiden. Folglich gilt es auch besagte Erschließungsstraße als vermeintlich umweltfreundlichste Lösung dezidiert zu betrachten.

Das Bezirksamt Wandsbek setzt die besagte Maßnahme im Gebiet Tonndorf 35 derzeit mit einer herkömmlichen Erschließung mittels Pfeifenstielen gleich, dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen tragfähig. Die wichtigste dabei ist, dass alle bebaubaren Grundstücke auch tatsächlich mit der vorgesehenen Anzahl an Gebäuden versehen, also bebaut werden. Doch nicht alle Eigentümer sind dazu in der Lage bzw. bereit.

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich die einschlägigen Fragen auf zentrale Versorgungs-bereiche mit u. a. Nahversorgungsfunktion und Mobilitätsangebote sowie Umsteigemöglichkeiten im Bezirksamtsbereich Wandsbek richten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 15.08.2022

  1. Welche Mindestbreiten muss die Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks über einen sogenannten Pfeifenstiel einhalten?

Bezirksamt Wandsbek:

Dies kann u. a. in Abhängigkeit von der Zahl der angeschlossenen Grundstücke variieren. In der Regel sind minimal 3,5 Meter Mindestbreite einzuhalten.

  1. Ist die Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks mittels eines Fußwegs von 1 Meter Breite möglich? Wenn ja, bitte legen Sie einen Vergleich der Versiegelung zwischen einer Erschließungsstraße und einer Erschließung durch 1 Meter breite Pfeifenstiele zur hinteren Bebauung dar.

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

  1. Ist eine gemeinsame Erschließung mehrerer rückwärtiger Grundstücke mittels eines Fußwegs von einem Meter Breite an einigen oder allen Stellen im Plangebiet Tonndorf 35 möglich? Wenn ja, bitte legen Sie einen Vergleich der Versiegelung äquivalent zu Frage 1a) dar.

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

  1. Welche Oberflächenbeschaffenheit muss eine Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks über einen sogenannten Pfeifenstiel aufweisen?
  1. Ist eine unversiegelte Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks – beispielsweise durch Glensanda, Rasen oder ähnliches – möglich? Wenn ja, bitte legen Sie alle zugelassenen Materialarten zur Gestaltung eines Erschließungsweges dar. Wenn nein, bitte legen Sie dar, welche Gründe dagegensprechen.
  1. Welche Materialarten sind für die Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks mittels sogenannter Pfeifenstiele nicht geeignet oder verboten?

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 2, 2a, 2b.:
Die Herstellung eines sog. Pfeifenstieles, der auch z. B. als Feuerwehrzufahrt und Rettungsweg dient, muss in einer Form erfolgen, die den Erschließungs- und sonstigen Erfordernissen Rechnung trägt. Dies erfordert regelmäßig eine der Funktion angemessene Befestigung der Zuwegung. Darüber hinaus bestehen keine besonderen Materialvorgaben. Im Übrigen wird von der Beantwortung hypothetischer Fragen abgesehen.

  1. Ist es mittels eines Bebauungsplans möglich, auf einem oder mehreren Grundstücken, die sich im Besitz des Landes Hamburg bzw. eines untergeordneten Landesbetriebs befinden, die Errichtung einer Quartiersgarage festzusetzen?

Bezirksamt Wandsbek:

Grundsätzlich sind in Bebauungsplänen Festsetzungen über Flächen für Stellplätze und Garagen möglich.

  1. Wie viele Quartiersgaragen sind in Wandsbek in dieser Legislaturperiode bereits errichtet oder genehmigt worden?

Bezirksamt Wandsbek:

Für den genannten Zeitraum: Nach überschlägigen Erkenntnissen ohne Auswertung von Akten keine. Im Übrigen wird dies statistisch nicht erfasst.

  1. Auf der Fläche des geplanten Bebauungsplans Tonndorf 35 sind nach Angaben der Anwohner seit mehreren Jahren zwei nebeneinander liegende Wohnungen in Erbpacht nicht bewohnt. Ist diese Fläche des Bebauungsplans Tonndorf 35 nach Einschätzung des Bezirksamts für die Errichtung einer Quartiersgarage geeignet?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Errichtung einer großformatigen Sammelgarage im Plangebiet würde der bisherigen Zielsetzung zuwiderlaufen, bei der Entwicklung des Gebietes einen örtlich angepassten Maßstab zu wahren (vgl. Beschluss zu Drs. 21-4227). Die bisherige Struktur im Plangebiet lässt regelhaft die Anlage von Stellplätzen auf den Wohngrundstücken zu. Im Übrigen hat sich das Bezirksamt damit nicht befasst.

  1. Würde nach Einschätzung des Bezirksamts das Quartier um das Plangebiet von einer Quartiersgarage profitieren?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu 3 b.

  1. Wohnungen ohne Mobilitätsangebote in der nahen und näheren Umgebung sind nicht attraktiv. Im Zuge der Bauplanung existiert das neue Instrument des Mobilitätsnachweises. Welche Mobilitätsangebote gibt es im Erschließungsbereich von 300 m um das Plangebiet?

Bezirksamt Wandsbek:

In einer Entfernung von rund 300 Meter bis 500 Meter zum Plangebiet Tonndorf 35 befinden sich die Bushaltestellen Martensallee sowie Am Pulverhof, an denen die Buslinien 9 und 608 (Nachtbuslinie) verkehren. Außerdem verkehrt die Nachtbuslinie 608 ebenfalls über die Bushaltestelle Auerhahnweg.

  1. Welche Nahversorgungszentren werden von den o.g. Mobilitätsangeboten erschlossen?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Buslinie 9 verbindet u. a. die zentralen Versorgungsbereiche in Rahlstedt, Tonndorf und Wandsbek (Wandsbek-Markt).

Es handelt sich um eine direkte Busverbindung ohne Umstieg. Angrenzend an die zentralen Versorgungsbereiche in Tonndorf und Rahlstedt befinden sich jeweils auch Regionalbahnhöfe.

  1. Welche umliegenden Nahversorgungszentren (bis 2km Entfernung) werden nicht direkt (ohne Umstieg) oder nur mit mehr als einem Umstieg erreicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Der zentrale Versorgungsbereich Hohenhorst/Berliner Platz ist fußläufig in einer Entfernung von rund 500 Metern über die Charlottenburger Straße zu erreichen.

Im Busverkehr werden die zentralen Versorgungsbereiche Hohenhorst/Berliner Platz und Jenfeld sowie Rahlstedter Höhe (Scharbeutzer Straße) mit einem Umstieg erreicht. Im Übrigen werden die zentralen Versorgungsbereiche Tonndorf und Rahlstedt innerhalb der genannten Distanz ohne Umstieg erreicht, siehe Antwort zu Frage 4 a.

  1. Welche Regionalbahnstationen werden von den o.g. Mobilitätsangeboten direkt (ohne Umstieg) angebunden?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 4 a.

  1. Welche Angebote der Schnellbahnen im ÖPNV werden direkt und mit welcher Fahrtzeit durch die o.g. Mobilitätsangebote angebunden?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Buslinie 9 verbindet gemäß Fahrplan die Bushaltestelle Am Pulverhof mit dem Regionalbahnhof Tonndorf in 5 Minuten Fahrzeit sowie die Bushaltestelle Am Pulverhof mit dem Regionalbahnhof Rahlstedt in 5-6 Minuten Fahrzeit.
Die Nachtbuslinie 608 verkehrt ab der Bushaltestelle Am Pulverhof laut Fahrplan in 5 Minuten zum Regionalbahnhof Rahlstedt sowie in 4 Minuten zum Regionalbahnhof Tonndorf. Laut Fahrplan erreicht die Nachtbuslinie 608 in 12 Minuten die Haltestelle Wandsbek Markt.
An der Wandsbeker Chaussee befinden sich ferner weitere Umsteigemöglichkeiten an den Stationen der U-Bahnlinie U1 sowie einer Haltestelle der Schnellbahnlinie S1.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Martensallee Am Pulverhof Auerhahnweg Wandsbek Markt Berliner Platz Charlottenburger Straße Scharbeutzer Straße Wandsbeker Chaussee Wandsbek Markt

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.