Die Problematik rund um die Erbbaurechtsgrundstücke im Plangebiet Tonndorf 35 ist hinlänglich bekannt. Zuletzt wurde -von einer politischen Mehrheit - die geforderte Erschließungsstraße als gegeben angenommen und eingezeichnet.
Eine Maßnahme, welche mit Blick auf die allein binnen der vergangenen 12 Monate Wandsbek betroffenen Starkregenereignisse, als verwunderlich erscheint. Folgen wir der aktuellen Tendenz nach anhaltend steigenden Temperaturen bzw. trockneren Wetterverhältnissen, müsste man doch zu dem grundsätzlichen Fazit gelangen zusätzliche Versiegelung weitestgehend zu vermeiden. Folglich gilt es auch besagte Erschließungsstraße als vermeintlich umweltfreundlichste Lösung dezidiert zu betrachten.
Das Bezirksamt Wandsbek setzt die besagte Maßnahme im Gebiet Tonndorf 35 derzeit mit einer herkömmlichen Erschließung mittels Pfeifenstielen gleich, dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen tragfähig. Die wichtigste dabei ist, dass alle bebaubaren Grundstücke auch tatsächlich mit der vorgesehenen Anzahl an Gebäuden versehen, also bebaut werden. Doch nicht alle Eigentümer sind dazu in der Lage bzw. bereit.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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Welche Mindestbreiten muss die Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks über einen sogenannten Pfeifenstiel einhalten?
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Ist die Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks mittels eines Fußwegs von 1 Meter Breite möglich? Wenn ja, bitte legen Sie einen Vergleich der Versiegelung zwischen einer Erschließungsstraße und einer Erschließung durch 1 Meter breite Pfeifenstiele zur hinteren Bebauung dar.
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Ist eine gemeinsame Erschließung mehrerer rückwärtiger Grundstücke mittels eines Fußwegs von einem Meter Breite an einigen oder allen Stellen im Plangebiet Tonndorf 35 möglich? Wenn ja, bitte legen Sie einen Vergleich der Versiegelung äquivalent zu Frage 1a) dar.
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Welche Oberflächenbeschaffenheit muss eine Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks über einen sogenannten Pfeifenstiel aufweisen?
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Ist eine unversiegelte Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks – beispielsweise durch Glensanda, Rasen oder ähnliches – möglich? Wenn ja, bitte legen Sie alle zugelassenen Materialarten zur Gestaltung eines Erschließungsweges dar. Wenn nein, bitte legen Sie dar, welche Gründe dagegensprechen.
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Welche Materialarten sind für die Erschließung eines rückwärtigen Grundstücks mittels sogenannter Pfeifenstiele nicht geeignet oder verboten?
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Ist es mittels eines Bebauungsplans möglich, auf einem oder mehreren Grundstücken, die sich im Besitz des Landes Hamburg bzw. eines untergeordneten Landesbetriebs befinden, die Errichtung einer Quartiersgarage festzusetzen?
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Wie viele Quartiersgaragen sind in Wandsbek in dieser Legislaturperiode bereits errichtet oder genehmigt worden?
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Auf der Fläche des geplanten Bebauungsplans Tonndorf 35 sind nach Angaben der Anwohner seit mehreren Jahren zwei nebeneinander liegende Wohnungen in Erbpacht nicht bewohnt. Ist diese Fläche des Bebauungsplans Tonndorf 35 nach Einschätzung des Bezirksamts für die Errichtung einer Quartiersgarage geeignet?
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Würde nach Einschätzung des Bezirksamts das Quartier um das Plangebiet von einer Quartiersgarage profitieren?
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Wohnungen ohne Mobilitätsangebote in der nahen und näheren Umgebung sind nicht attraktiv. Im Zuge der Bauplanung existiert das neue Instrument des Mobilitätsnachweises. Welche Mobilitätsangebote gibt es im Erschließungsbereich von 300 m um das Plangebiet?
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Welche Nahversorgungszentren werden von den o.g. Mobilitätsangeboten erschlossen?
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Welche umliegenden Nahversorgungszentren (bis 2km Entfernung) werden nicht direkt (ohne Umstieg) oder nur mit mehr als einem Umstieg erreicht?
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Welche Regionalbahnstationen werden von den o.g. Mobilitätsangeboten direkt (ohne Umstieg) angebunden?
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Welche Angebote der Schnellbahnen im ÖPNV werden direkt und mit welcher Fahrtzeit durch die o.g. Mobilitätsangebote angebunden?