22-0185

Endlich ein Spielplatz für Wellingsbüttel! Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-8739.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.11.2024
Ö 7.7
13.11.2024
Ö 6.11
12.09.2024
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

zu prüfen, welche der vorhandenen Flächen im dargestellten Bereich von Wellingsbüttel für einen Spielplatz herangezogen werden können. Außerdem soll ebenfalls geprüft werden, ob eine Teilfläche der Torhauswiese Wellingsbüttel hierfür geeignet wäre, über das Ergebnis dem Regionalausschuss Alstertal zeitnah zu berichten und die konkrete Planung und Herstellung eines Spielplatzes in Wellingsbüttel in das entsprechende Arbeitsprogramm aufzunehmen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Stadtteil Wellingsbüttel gibt es am östlichen Rand des Quartiers am Kippsweg einen öffentlichen Spielplatz. Im südlich angrenzenden Bramfeld gibt es zudem noch den Spielplatz am Grootmoor. Beide Spielplätze liegen jedoch östliche der Bramfelder/ Saseler Chaussee. In dem genannten Quarre zwischen Rolfinckstraße, Eckerkamp, Wellingsbüttler Weg und Saseler Chaussee gibt es derzeit keinen öffentlichen Kinderspielplatz.

mtliche öffentlichen Parkanlage in dem o.g. Quartier, wie der Dr. Helmut-Thielicke-Park, Heinz- Erhard-Park und der Alster-Grünzug sind waldartige Parkanlagen, größtenteils mit einem wertvollen und geschützten Altbaumbestand. Die Errichtung eines Spielplatzes würden an dieser Stelle bedeuten, dass umfangreiche Baumfällungen erforderlich wären.

 

Auch die kleineren öffentlichen Grünanlagen im Weißbirkenkamp und am Schwarzbuchenweg südlich der S-Bahn Station Hoheneichen und die genannte Tiefbaufläche am östlichen Ende der Straße Up de Worth, weisen einen flächigen und größtenteils wertvollen Baumbestand auf.

Darüber hinaus ist für keine der vorgenannten Flächen planrechtlich die Herstellung eines Kinderspielplatzes gesichert. Da fast alle der Parkanlagen an bestehende Wohnbebauung grenzen, ist mit Protesten der Anwohner zu rechnen.

 

Die einzige ausreichend große Freifläche ohne Baumbestand ist die sog. Torhauswiese am Torhaus Wellingsbüttel. Das Bezirksamt hat daher das Denkmalschutzamt um Stellungnahme gebeten, ob im Randbereich der Torhauswiese grundsätzlich die Errichtung eines Kleinkinderspielplatz möglich wäre.

Mit Schreiben des Denkmalschutzamts vom 30.07.2024 wurde aufgrund des Ensembleschutzes des Bauwerks einschließlich umschließenden Freiflächen die Möglichkeit der Anlage eines Spielplatzes grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Somit besteht derzeit keine Möglichkeit im Stadtteil Wellingsbüttel einen öffentlichen Spielplatz herzustellen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. 

Anhänge

Ablehnungsschreiben Denkmalschutzamt