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EKZ Berliner Platz nicht noch jahrelang der Verwahrlosung preisgeben Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.04.2024
18.04.2024
Ö 4.4
Sachverhalt

 

Das EKZ Berliner Platz und Umfeld verkommen immer mehr zu einem Schandfleck.

Seit 2017 laufen die Überlegungen, an dieser Stelle ein modernes Zentrum für Hohenhorst/Jenfeld zu schaffen. Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplanplan Jenfeld 28 fand im Januar 2018 statt. Seitdem schleppt sich der Prozess, derweil der Leerstand bei Gewerbe und Arztpraxen dramatische Ausmaße angenommen hat. Zudem sind die Anzeichen von Verwahrlosung durch fehlende Reparaturen, Baufälligkeit und Vermüllung offenkundig.

2021 fand ein Architekturwettbewerb statt. Als Sieger ging daraus ein spektakulärer Entwurf

des Büros haascookzemmrich hervor, der allen Beteiligten sehr viel Hoffnung machte. Die Projektträgergemeinschaft Procom/Matrix verkündete bundesweit den Baubeginn für 2022.

Als am 13.02.2024 ein Sachstandsbericht im Planungsausschuss anstand, folgte jedoch völlig überraschend die große Ernüchterung: Das Unternehmen Matrix befindet sich im Insolvenzverfahren.

Dennoch erklärte sich das Konsortium in der Lage, die Entwicklung ihres Grundstücks Berliner Platz fortzuführen. Das bisherige Konzept wäre jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nur mit gravierenden Umplanungen realisierbar. Konkretes dazu gibt es bis heute leider nicht.

 

Die Anwohnenden, die bisher nicht einmal offiziell informiert wurden, sind alarmiert. Der Zustand ist bereits jetzt untragbar, eine Verzögerung der Maßnahme um weitere Jahre wäre für sie nicht hinnehmbar. Die Menschen vor Ort erwarten aktives und umfangreiches Handeln von Bezirk und Eigentümer. Die Mängel müssen zeitnah beseitigt und ein adäquates Konzept zur Zwischennutzung erstellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den baulichen Zustand des EKZ Berliner Platz und der angrenzenden Verkehrswege zu erheben. Ferner ist zu prüfen, welche hygienischen Mängel existieren. Der Eigentümer ist in geeigneter Weise zur Beseitigung der Mängel zu verpflichten.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten zeitnah mit Matrix/ Procom die weitere Planung zu konkretisieren und einen Terminplan für das Bebauungsplanverfahren zu erarbeiten und diesen dem Planungsausschuss vorzulegen.
  3. Der Investor ist zu verpflichten eine aktive Verwaltung des Zentrums zu gewährleisten, die in Zusammenarbeit mit der Bezirksverwaltung und den Stadtteilgremien auch gegebenenfalls nichtkommerzielle Zwischennutzungen ermöglicht.
  4. Es kann nicht tatenlos zugeschaut werden, wenn die Entwicklung eines ganzen Stadtteils vom Funktionieren eines einzelnen Privatunternehmens abhängt. Die Bezirksversammlung schlägt daher vor, ein Fachgremium/Taskforce aus Bezirksverwaltung, Behörde für Stadtentwicklung (BSW), Landesbetrieb Immobilienwirtschaft und Grundvermögen (LIG) und weiteren geeigneten Teilnehmenden zu berufen, das mögliche Alternativen entwickelt.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n