Einkaufszentrum Berliner Platz in Jenfeld - wie ist der aktuelle Stand zwei Jahre nach der angekündigten Neuplanung? Kleine Anfrage vom 21.05.2026
Im Februar 2024 wurde im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek durch die Vorhabenträger berichtet, dass der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs für den Berliner Platz aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht mehr umgesetzt werden könne. Stattdessen sollten neue Lösungsansätze entwickelt werden, wobei möglichst viele Qualitäten des Wettbewerbsergebnisses erhalten bleiben sollten (BV-Drs. 21-8382).
In einer Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion zum Einkaufszentrum Berliner Platz in Jenfeld (Drs. 22/16777) erklärte der Senat im November 2024, dass die Vorhabenträger weiterhin neue Lösungsansätze für das Projekt prüfen würden. Tragfähige Ergebnisse lägen jedoch noch nicht vor. Ebenso bestehe keine abschließende Zeitplanung für die Umsetzung des Vorhabens. Zudem sei zu diesem Zeitpunkt noch kein Durchführungsvertrag geschlossen worden.
Darüber hinaus beschloss die Bezirksversammlung Wandsbek am 30. Mai 2024, im Rahmen der laufenden Gespräche mit dem Vorhabenträger Möglichkeiten für nichtkommerzielle und kreative Zwischennutzungen zu prüfen (BV-Drs. 21-8787.1).
Seit der angekündigten Neuplanung und der Senatsauskunft sind inzwischen mehr als anderthalb Jahre vergangen. Öffentliche Informationen über konkrete Fortschritte, neue Planungen oder einen belastbaren Zeitplan für die Entwicklung des Berliner Platzes liegen bislang nicht vor. Gleichzeitig befindet sich das Einkaufszentrum weiterhin in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Jenfeld und Hohenhorst ist die Entwicklung des Standortes von besonderer Bedeutung, da dieser wichtige Funktionen für die Nahversorgung, die medizinische Versorgung und die Quartiersentwicklung erfüllt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 28.05.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Das Vorhaben befindet sich in Überarbeitung seitens der Vorhabenträgerschaft.
Bezirksamt Wandsbek:
Es haben Gespräche am 08.09.2025, 23.02.2026 sowie 05.05.2026 stattgefunden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2. Es wurden verschiedene mögliche Anpassungen des baulichen Konzeptes erörtert. Die Überlegungen und Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Bezirksamt Wandsbek:
Es liegen nicht abgeschlossene Arbeitsstände einer Neukonzeption vor. Im Übrigen siehe Drucksache 22/14686 und Antwort zu Frage 3.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Einleitung des Verfahrens, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erfolgt. Außerdem sind verschiedene Fachgutachten erstellt worden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22/16777.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Überarbeitung des Vorhabens und des Plankonzeptes, ggf. notwendige Anpassungen der Fachgutachten, die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Verhandlung und Abschluss eines Durchführungsvertrages, die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes, die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, erforderlichenfalls eine nachfolgende erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, die Genehmigung des Bebauungsplanes durch die höhere Verwaltungsbehörde und die Feststellung und ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes, einschließlich der Beteiligung der zuständigen ehrenamtlichen Gremien des Bezirksamtes.
Zum Zeitplan ist derzeit keine abschließende Angabe möglich.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22/16777.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 22/16777, im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat keine Kenntnisse über Zustände im Sinne der Fragestellung. Wenn der Bauaufsicht entsprechende Mängel gemeldet werden, kann die Bauaufsichtsbehörde gem. §80 Hamburgische Bauordnung (HBauO) ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände einleiten. Voraussetzung ist das Vorliegen formeller und/oder materieller Illegalität und dass die Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen oder genutzt werden.
Die Bauaufsicht hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein pflichtgemäßes Ermessen auszuüben, was bedeutet, dass der Bauaufsicht ein gewisser Spielraum für das Ob (Entschließungsermessen) und das Wie (Auswahlermessen) eines Einschreitens eingeräumt wird.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Vorhabenträger wurde über den Wunsch der Bezirksversammlung informiert. Der Abschluss von Mietverträgen ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 12. Konkrete Nutzungen wurden nicht vorgeschlagen.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Standort soll auch zukünftig die Funktion eines Nahversorgungszentrums wahrnehmen.
Bezirksamt Wandsbek:
Hierzu ist derzeit keine Angabe möglich; siehe auch Antworten zu den Fragen 3. und 8.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt führt konstruktive Gespräche mit der Vorhabenträgerschaft mit dem Ziel, das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen und das Vorhaben umzusetzen. Daher sieht das Bezirksamt von der Beantwortung hypothetischer Fragestellungen ab.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 16.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antworten zu den Fragen 3, 8 und 16. Im Übrigen steht dies unter dem Vorbehalt der Erarbeitung einer tragfähigen Neukonzeption des Vorhabens durch die Vorhabenträgerschaft.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.