E-Lastenrad für die Wandsbeker Verwaltung Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6321)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, ob das Förderprogramm zur Förderung von E-Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen genutzt werden kann und sich dann ggf. um eine Anschaffung und Förderung eines E-Lastenfahrrades zu bemühen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Bedarfe für die Nutzung von E-Lastenfahrrädern innerhalb des Bezirksamts wurden identifiziert. Das Bezirksamt Wandsbek strebt an E-Lastenfahrräder für die identifizierten Dienststellen anzuschaffen. Das Förderprogramm zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen soll dabei genutzt werden. Möglichkeiten zur Restfinanzierung befinden sich momentan in der Abstimmung.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n