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"E-Lastenrad für die Wandsbeker Verwaltung" (21-6710, 21-6321) Welchen Informationsgehalt liefert eine Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes Wandsbek? Kleine Anfrage vom 28.04.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Drs. 21-6321 13.4.23 Antrag SPD & Grüne (Debatte) „E-Lastenrad für die Wandsbeker Verwaltung“

Drs. 21-6710  13.3.23 Mitteilungsvorlage Bezirksamt (öffentlich)

  13.4.23 Bezirksversammlung Wandsbek (BV)

24.4.23 Hauptausschuss

 

Drs. 21-6321 vorangestellt in Drs. 21-6710

Sachverhalt:

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, ob das Förderprogramm zur Förderung von E-Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen genutzt werden kann und sich dann ggf. um eine Anschaffung und Förderung eines E-Lastenfahrrades zu bemühen.

 

 Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Bedarfe für die Nutzung von E-Lastenfahrrädern innerhalb des Bezirksamts wurden identifiziert. Das Bezirksamt Wandsbek strebt an E-Lastenfahrräder für die identifizierten Dienststellen anzuschaffen. Das Förderprogramm zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen soll dabei genutzt werden. Möglichkeiten zur Restfinanzierung befinden sich momentan in der Abstimmung.


In der Hauptausschusss-Sitzung am 24.4.23 werden unter TOP 6.1 „Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes“ mit Bitte um Auskunft zwei kurze Fragen an den anwesenden Bezirksamtsleiter gestellt (von F. Häger, Einzelmitglied der Bezirksversammlung Wandsbek, fraktionslos). Dieser wie auch die anwesende Stellvertretende Bezirksamtsleiterin antworten nicht.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksverwaltung:

 

„Bedarfe für die Nutzung von E-Lastenfahrrädern innerhalb des Bezirksamts wurden identifiziert.“

 

1)      Wie definiert sich „‘ein Bedarf‘ für die Nutzung eines E-Lastenfahrrades“?

 

2)      Wann und wie (durch wen) wurden „die Bedarfe“ ermittelt?

 

3)      Welches sind die „identifizierten Dienststellen“? Bitte detaillierte Nennung/Auflistung.

 

4)      Wie viele E-Lastenfahrräder pro Dienststelle „sollen angestrebt werden anzuschaffen“?

 

5)      Lt. Beschlussfassung Drs. 21-6321 soll sich das Bezirksamt Wandsbek „… und sich dann ggf. um eine Anschaffung und Förderung eines E-Lastenfahrrades zu bemühen.“ In Drs. 21-6710 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit: „… Das Förderprogramm zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen soll dabei genutzt werden. Möglichkeiten zur Restfinanzierung befinden sich momentan in der Abstimmung.“

 

a)        Wo und durch wen finden „momentan“ die Möglichkeiten zur Refinanzierung statt?

 

b)        Wann ist diese Abstimmung abgeschlossen?

 

c)        Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht? Wie z.B. Umfang der Antragstellung an das Förderprogramm [Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)], Ergebnis der Antragstellung, andere Prozessschritte? Bitte detaillierte inhaltliche und zeitliche Darstellung.

 

 

6)      „Bedarfe“ – „Anforderungen“ – „Konkrete Konfigurationen der E-Lastenfahrräder“

 

a)        Für welche Art/Modell-Konfiguration „E-Lastenfahrrad“ wurden die Bedarfe in den Dienststellen des Bezirksamtes Wandsbek abgefragt?

 

b)        Wurde die Abfrage differenziert nach Nutzer_in (Körpergröße/Ergonomie) erhoben? Bitte Nennung nach welchen Kriterien.

 

c)        Wurde die Art des Lastenraumes differenziert betrachtet? (z.B. offener Lastenraum, verschließbare Kisten für Wertsachen, freie Ladeflächen, Zuladungen wie Körbe oder Radtaschen o.ä.) Bitte Nennung nach welchen Kriterien.

 

d)        Welche technischen Kriterien wurden ermittelt? (z.B. Antriebsart, Anzahl Akkus, Rahmengrößen, leichte Anpassungen an unterschiedliche Nutzer_innen o.ä.)? Bitte Nennung der Kriterien.

 

e)        Wurden Bedarfe an Zubehör wie spezielle Fahrradhelme für die E-Bike-Fahrenden erhoben?  Bitte Nennung nach Art des Zubehörs und Anzahl durch verschiedene Nutzer_innen. Welche Hygiene-Maßnahmen werden bei Nutzungen durch mehrere Personen angestrebt?

 

f)          Gibt es arbeits(schutz)rechtliche Vorschriften für die Nutzer_innen von Dienstfahrrädern/E-Lastenfahrrädern wie z.B. Helmpflicht? Welche? Bitte benennen.

 

g)        Werden die Nutzer_innen der Dienst-E-Lastenfahrräder vor Erstnutzung eine praktische Einweisung/Fahrtraining erhalten?

 

h)        Wo werden die E-Lastenfahrräder des Bezirksamtes stationiert, geladen und gewartet?

 

i)          In welchem Umkreis des Bezirksamtes Wandsbek werden Lastenfahrräder eingesetzt? Ca.-Angabe bitte in km für häufigste und extremste Anwendung.

 

j)          Werden Dienst-E-Lastenfahrräder besonders gekennzeichnet sein? Oder „Werbung für den Bezirk Wandsbek“ o.ä. tragen?

 

7)      Wie viele klassische Dienstfahrräder gibt es zz. in den Dienststellen des Bezirksamtes Wandsbek?

 

8)      Wie viele Mitarbeiter_innen des Bezirksamtes Wandsbek nutzen während der Arbeitszeit für Dienstwege das Angebot „StadtRad“?

 

9)      Welche Dienststelle nutzt am häufigsten Fahrräder? Für welchen Zweck/Wegestrecke? (z.B. zwischen Dienststellen/Außenstellen, Kontrollfahrten o.ä.) Bitte nach Art und Häufigkeit/Ca.-Wegstrecke benennen.

 

 

 

Anhänge

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