21-8420

Campus Steilshoop, Prozess zur Sicherstellung einer Mehrfachnutzung der Stadtteilräume

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.02.2024
Sachverhalt

 

Im Betriebskonzept für das Quartierszentrum ist aufgeführt, dass durch die Schule am See den Einrichtungen im Quartierszentrum (außer HdJ) und nach Möglichkeit auch Vereinen und Stadtteilinitiativen nach Schulschluss insbesondere im EG einige Fachräume zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sollen „… auch die Aula und die Mensa der Schule außerhalb der Schulnutzungszeit für öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, dass diese Mitnutzung in Abstimmung mit der Schule am See entgeltlos über Alraune organisiert wird und die Einnahmen für einen wirtschaftlichen Betrieb in den Stadtteilräumen und Multifunktionsräumen generiert werden.“ Auch im Auslobungstext des Wettbewerbes ist dieser Passus verzeichnet. Ausloberin für den Wettbewerb war die SBH im Auftrag von BSB und Bezirksamt Wandsbek, es gab im Vorfeld Abstimmungen zwischen allen Beteiligten.

Eine unentgeltliche Nutzung von Räumlichkeiten der Schule wurde sowohl im Betriebskonzept als auch im Auslobungstext mit allen verabredet. Darauf baut der im Betriebskonzept dargestellte zuschussfreie Betrieb des Quartierszentrums auf. Dieser soll sich durch diese Mieteinnahmen selber tragen.

Zur Anschubfinanzierung sind durch das Bezirksamt Wandsbek 2019-2021 Mittel aus dem Quartiersfond und aus RISE bereitgestellt worden. Danach sollte sich der Betrieb vollständig aus den Vermietererlösen wie auch aus den Erträgen des Bistros refinanzieren. Das Bezirksamt soll dabei sicherstellen, dass der laufende Betrieb des Quartierszentrums ab 2022 ohne Zuschussbedarf Dritter gewährleistet ist.

Dieses Konzept konnte bisher nicht umgesetzt werden. Dies führt zu Konflikten unter den Nutzern. Darüber hinaus mussten durch den Bezirk aus dem Quartiersfonds erhebliche Mittel bereitgestellt werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten (2023: 37.000 €, 2024: 33.000 €).

Es gab bereits Gespräche zwischen dem Bezirksamtsleiter und der Schulbehörde. Um eine dauerhafte Bezuschussung durch den Bezirk zu vermeiden, müssen über einen strukturierten und partizipativen Prozess Einigungen erfolgen und Verabredungen getroffen werden.

Die Steg ist seit Projektbeginn in die Thematik eingebunden und hat Kenntnis von allen Verabredungen und Hintergründen.

Ein entsprechendes Angebot liegt vor (Anlage), dabei können einzelne Module nach Bedarf abgerufen werden. Eine Reserve sollte einkalkuliert werden, da das Angebot von einer schnellen Einigung der Parteien ausgeht.

Eine Bereitstellung von 12.000 € aus bezirklichen Sondermitteln ist erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Der HK wird um Beschluss zur Bewilligung von konsumtiven Sondermitteln in Höhe von bis zu € 12 Tsd gebeten.

 

Anhänge

Angebot (nicht-öffentlich)