Quartiersfonds 2020 / 2021
Letzte Beratung: 15.04.2021 Hauptausschuss Ö 2
Quartiersfonds 2021
Mit Drucksache 20/6154 vom 06.12.2012 wurde von der Hamburgischen Bürgerschaft das Instrument des Quartiersfonds geschaffen und mit Drucksache 21/6976 vom 02.12.2016 fortgeschrieben, um bewährte Einrichtungen in den Quartieren der sozialen Stadtteilentwicklung ohne dauerhaftes bzw. ausreichendes Finanzierungskonzept zu unterstützen.
Für den Haushalt 2019/2020 wurde der Quartiersfonds auf 10.000.000,00 € erhöht. Hiervon erhielt jeder Bezirk 1.000.000,00 €. Der Restbetrag in Höhe von 3.000.000,00 € wurde auf Basis des Bevölkerungsschlüssels auf alle 7 Bezirke verteilt. Für den Bezirk Bergedorf war ein Betrag in Höhe von 203.780,00 € vorgesehen.
Der Doppelhaushalt 2021/2022 wird voraussichtlich erst im Juni 2021 durch die Bürgerschaft beschlossen werden. Bis dahin gilt gemäß dem Rundschreiben der Finanzbehörde vom 19.08.2020 eine vorläufige Haushaltsführung, die für die Überbrückung des ersten Halbjahres ein begrenztes Finanzvolumen vorsieht, aus dem nur bereits bestehenden Projekte, gefördert werden können.
Durch Einsatz der Bezirke ist es gelungen darauf aufmerksam zu machen, dass der Quartiersfonds ein zentrales Förderinstrument zur Absicherung der bezirklichen Infrastruktur darstellt und eine Verschiebung unweigerlich zur Schließung bestehender Einrichtungen führen würden. Vor diesem Hintergrund stellt die Finanzbehörde dem Bezirksamt Bergedorf vorab 500.000,00 € zur Verfügung. Mit diesem Ansatz sollen die ersten Monate bis zum Beschluss des neuen Haushaltes im Sommer 2021 überbrückt werden.
Sobald der neue Haushalt im Juni 2021 beschlossen wird, können die restlichen Bedarfe und Projekte nachbewilligt werden.
vorläufiger Ansatz:
|
Summe |
von Summe konsumtiv |
von Summe investiv |
Quartiersfonds Basismittel |
500.000,00 € |
500.000,00 € |
0,00 € |
optionale Mittel |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Gesamtsumme |
500.000,00 € |
500.000,00 € |
0,00 € |
Der Verwaltung liegen folgende Anträge vor:
1. Badewacht am Allermöher See (21Qk01 SIWA e.V.) Auch in 2021 soll eine Badeaufsicht durch SiWa e.V. erfolgen. Die Badewacht soll während der Badesaison an allen Wochenenden und während der Sommerferien wochentags in der Zeit von 14-19 Uhr an insgesamt max. 55 Tagen besetzt werden. Hierfür wird pro Tag ein Betrag von 350 € als Aufwandsentschädigung angesetzt, so dass von einem Betrag von max. 19.250 € auszugehen ist. Seit Bestehen der SiWa-Wachstation am Allermöher See sind die Container diverse Male durch Vandalismus bzw. Einbrüche beschädigt worden. Die Schäden konnten zum Teil aus Mitteln des Vereins beseitigt werden. Nach dem ersten Einbruch wurden die Fenster und die Tür vergittert sowie ein Hochsee tauglicher Materialcontainer angeschafft, in dem Rettungsgeräte untergebracht sind. Ein Sicherheitsdienst, der beauftragt wurde, unternimmt regelmäßig Kontrollgänge an der Wachstation. Es kommt aber immer wieder zu Beschädigungen des Containers. Alle Anfragen bzgl. einer Versicherung wurden von den Versicherern abgelehnt. Zur Deckung der hierdurch entstehenden Mehrkosten wird, wie bereits in 2020, ein erhöhter Betrag von 23.000 € aus Quartiersfondsmitteln benötigt. |
23.000,00 € |
2. Förderung der Bürgerhäuser (21Qk02) Die im Ansatz des Einzelplans 17. für die Förderung der Bürgerhäuser zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die erforderlichen Kosten einer Personalstelle (Entgeltgruppe 10 TVL), der laufenden Miet- und Betriebskosten zu decken. Um den Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu ermöglichen, ist eine adäquate Aufstockung der bereitgestellten Mittel erforderlich. Der Quartiersfonds dient u.a. dazu, erfolgreiche und wichtige Projekte der Stadtteilarbeit finanziell zu unterstützen und Finanzierungslücken zu schließen, so dass eine Finanzierung der Bürgerhäuser aus dem Quartiersfonds folgerichtig und unumgänglich ist. |
330.789,50 € |
3. Ko-Finanzierung MGH Haus brügge (21Qk03 Sprungbrett e.V.) Die Mittel dienen der Ko-Finanzierung zur Mehrgenerationenhausförderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Gesamtförderung des MGH beträgt 40.000 €. Die Bezirksversammlung hat die Ko-Finanzierung in Höhe von jährlich 10.000 € für das MGH Brügge bis 2028 zugesichert (Drucksache 21-0445). |
10.000,00 € |
4. Laufende Arbeit des Jungentreff Plus (21Qk04 AWO Landesverband HH) Der Jungentreff Plus bietet für die Zielgruppe der jungerwachsenen mit Migrationshintergrund die Gelegenheit der Integration durch gemeinsame Freizeitaktivitäten und darüber hinaus die Gelegenheit, Probleme in der Familie, in der Schule oder im Freundeskreis zu besprechen Kostenübersicht: Personalkosten 23.985,77 € sonstige Personalkosten 200,00 € Honorare 1.840,00 € Sachkosten 3.974,23 € |
30.000,00 € |
5 Finanzierung einer zusätzlichen Verwaltungskraft für den Seniorentreff der AWO (21Qk05 AWO Landesverband HH) Der Seniorentreff der AWO im Lichtwarkhaus wird bis zum Einzug in den Neubau in das Körberhaus in besonderer Weise gefordert. Es bedarf aufgrund des Standortes für die Übergangszeit eines erhöhten Organisations- und Koordinationsaufwandes. Das Programm sowie der Alltagsbetrieb müssen auf die verschiedenen Standorte angepasst werden. Ferner wird sich der Seniorentreff auch auf die veränderten Rahmenbedingungen im Neubau vorbereiten müssen. Die AWO benötigt zur Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben die Finanzierung einer auf 450 € Basis (zzgl. 30 % Pauschalabgaben) beschäftigten Verwaltungskraft für den Seniorentreff. Bei dieser Finanzierung handelt es sich um eine projektbezogene, nicht dauerhafte Finanzierung, die der Übergangslösung gerecht werden soll. |
7.060,00 € |
6. Verfügungsfonds zur Förderung der Stadtteilarbeit (21Qk06 Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Lohbrügge e.V.) Mit dem Quartiersfonds stellt Hamburg den Bezirken Mittel unter anderem für die Verstetigung von Projekten in auslaufenden RISE-Gebieten zur Verfügung. Das Gebiet Lohbrügge-Ost lief zum 31.12.2015 aus. Ein wesentlicher Impuls für die aktive Mitarbeit im Stadtteilverein liegt in der Möglichkeit zur Gestaltung. Vor diesem Hintergrund soll, wie bereits seit 2016 auch in 2019 ein Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 € bereitgestellt werden, über dessen Ausgaben die Mitglieder des Stadtteilvereines entscheiden können. |
10.000,00 € |
7. Mietkosten für die räumliche Übergangslösung des Seniorentreffs (21Qk08) Der Seniorentreff der AWO im Lichtwarkhaus benötigt bis zum Einzug in den Neubau in das Körberhaus eine räumliche Zwischenlösung. Zur Realisierung dieser Zwischenlösung wurden Räumlichkeiten im Hotel H4 zu einem monatlichen Mietpreis von 4.000,00 € (48.000,00 € jährlich) und in der LOLA zu einem monatlichen Mietpreis von 800,00 € (9.600,00 € jährlich) angemietet. |
57.600,00 € |
8. Kinderkulturhaus KIKU (21Qk09) Das Kinderkulturhaus Lohbrügge KIKU wird mit jeweils 50.000,00 € durch die Behörde für Kultur und Medien BKM und die Behörde für Schule und Berufsausbildung BSB zzgl. jeweils ½ der ab dem 01.01.2021 entstehenden Mietkosten mit insgesamt 123.400,00 € finanziert. Das KIKU bietet einen unverzichtbaren Raum für niedrigschwellige kulturelle und sprachliche Bildung unabhängig von Herkunft und Finanzkraft. Um den laufenden Betrieb aufrechterhalten zu können, sind ergänzenden Quartiersfondsmittel erforderlich. |
100.000,00 € |
9. Angebote der Elternschule Bergedorf im Haus 23 (21Qk10) Für insgesamt 12 Angebote der Elternschule im Haus 23 mit dem Schwerpunkt der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund werden zusätzliche Quartiersfondsmittel benötigt. |
42.400,00 € |
10. Betriebsmittel für Bezirkssporthallen (21Qk11) Durch den Neubau der Sportanlage am Mittleren Landweg, Ausbau der Sportanlage Henriette-Hertz-Ring sowie Neubau auf der Sportanlage am Felix-Jud-Ring entstehen höhere Betriebskosten von insgesamt 44.000,00 €. Es stehen keine anderen Mittel zur Verfügung, sodass eine Finanzierung aus dem Quartiersfonds unumgänglich ist, um das Angebot aufrechterhalten zu können. |
44.000,00 € |
11. Zusatzkosten in Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen (21Qk16 Bürgerhaus Allermöhe e.V.) In Zusammenhang mit den geplanten Umbaumaßnahmen entstehen zusätzliche Kosten für Einlagerung, Einnahmeausfall, Möblierung. |
19.700,00 € |
12. Partizipation von Kindern u. Jugendlichen nach § 33 BezVG (21Qk17) Die Bezirksversammlung hat der Vereinbarung zur Anwendung des §33 BezVG (Partizipation von Kindern und Jugendlichen an bezirklichen Vorhaben und Planungen) am 28.03.2014 zugestimmt. Diese vom Bezirksamtsleiter und Vorsitzenden der Bezirksversammlung Bergedorf unterzeichnete Vereinbarung sieht eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung von Partizipationsvorhaben im Bezirk vor. Zu diesen Vorhaben gehören u. a. Fortbildungen oder Jugendworkshops. |
3.000,00 € |
13. Mietkosten für das P5 (21Qk24) Die Mietvertragsverhandlungen sind nach wie vor nicht abgeschlossen, es liegt allerdings bereits ein unterschriftsreifer Vertragsentwurf vor, der eine Miete in Höhe von 1.132,- € monatlich bzw. 13.584,- € jährlich vorsieht. Für den Erhalt des P5 ist eine Förderung aus dem Quartiersfonds erforderlich. |
13.584,00 € |
14. Externe Begleitung der Jugendhilfeplanung im Bezirk Bergedorf 21Qk25) Mit Beschlussdrucksache 21-0400 hat der Jugendhilfeausschuss sich für die Ausschreibung einer externen Prozessbegleitung zur Jugendhilfeplanung im Bezirk Bergedorf ausgesprochen. Grundlage der JHP bilden die §§ 79 und 80SCB VIII. Ziel der JHP ist es, in einem prozesshaften, partizipativen Vorgehen ein umfassendes Bild der Jugendhilfelandschaft im Bezirk Bergedorf zu gewinnen und daraus Bedarfe und Maßnahmen abzuleiten. Die JHP soll in enger Abstimmung zwischen der externen Planungsberatung, Bezirksamt und Jugendhilfeausschuss bzw. der AG Jugendhilfeplanung in einem Zeitraum von 2 Jahren stattfinden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 160.000,- €. |
80.000,00 € |
15. Ein Haus für alle im Serrahn (21Qk18 Bergedorfer für Völkerverständigung) Das Haus für alle bietet eine Begegnungsstätte von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie eine Orientierungshilfe durch gezielte Beratung von Geflüchteten. Kosten: Personalkosten sozialversicherungspflichtig 14.913,00 € Miete 9.600,00 € Sachkosten inkl. Honorare 15.380,00 € abzgl. Eigenmittel 893,00 € Gesamtzuwendung 39.000,00 € |
39.000,00 € |
16. Begleitung von Geflüchteten bei der Wohnungssuche (21Qk19 Bergedorfer für Völkerverständigung) Ziel des Projektes ist die Unterstützung und Vermittlung von Geflüchteten in eigenen Wohnraum / Mieterführerschein Kosten: Personalkosten sozialversicherungspflichtig 41.394,00 € Minijob 7.200,00 € Miete 3.000,00 € Sachkosten inkl. Honorare 20.882,00 € Eigenmittel 12.476,00 € Gesamtzuwendung 60.000,00 € |
60.000,00 € |
17. Ehrenamtskoordination der Flüchtlingsarbeit und Patenschaften in Bergedorf (21Qk20 Bergedorfer für Völkerverständigung) Ziel des Projektes ist eine schnelle und passgenaue Vermittlung von Ehrenamtlichen in für sie passende Angebote. Kosten: Personalkosten sozialversicherungspflichtig 93.080,00 € Minijob 7.200,00 Miete 6.600,00 € Sachkosten inkl. Honorare 20.413,00 Eigenmittel 793,00 € Gesamtzuwendung 126.500,00 € |
126.500,00 € |
18. Zwei Sportangebote für geflüchtete Frauen in Kooperation mit dem TSG (21Qk15 Nestwerk e.V.) Der Verein möchte das offene Sportangebot für geflüchtete Kinder in der Sporthalle Spieringstraße und das Yoga-Angebot inkl. Kinderbetreuung am Mittleren Landweg / Gleisdreieck in 2021 fortführen. Grundsätzlich sollten Geflüchtete Menschen sukzessive den Weg in die Regelangebote des Bezirkes finden, um so einen weiteren Schritt in Richtung Integration zu vollziehen. Vor dem Hintergrund der umfangreichen BuT-Leistungen im SGB II und XII schlägt die Verwaltung vor, nur noch das Yoga-Projekt für geflüchtete Frauen am Gleisdreieck fortzuführen. Hierfür werden Kosten in Höhe von 9.295,00 € veranschlagt. Die Anzahl geflüchteter Menschen am Gleisdreieck wird perspektivisch im Laufe des Jahres 2021 auf 300 sinken, sodass das Yoga-Projekt dort nur noch bis Mitte des Jahres erforderlich sein wird. Die Verwaltung empfiehlt eine Förderung von maximal 4.600,00 €, sofern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. |
4.600,00 € |
19. Mi 4 Mi Migranten für Migranten - Joblotsen (21Qk07 BAKM) Ziel des Projektes ist die Integration von Menschen Migrationshintergrund in sozialversicherungspflichtige Arbeit, Ausbildung oder Praktikum. Kosten: Personalkosten sozialversicherungspflichtig: 58.700,79 € Sachkosten: 8.121,00 € Miete: 3.000,00 € Verwaltungskosten: 600,00 € Honorare: 3.980,00 € |
74.401,00 € |
20. Trauma-Kunstprojekt für geflüchtete Menschen (21Qk12 Internationaler Bund) Das Projekt für geflüchtete Frauen soll auch in 2021 fortgeführt werden. Kosten: Kunsttherapeutin 6.480,00 € Sprachmittler 3.240,00 € Sachkosten 3.000,00 € Verwaltungskosten 699,60 € |
13.419,60 € |
21. Integrations- und Sprachförderung für geflüchtete Frauen und Familien im Bezirk Bergedorf (21Qk13 Edith-Stein-Kirche Neuallermöhe) Das Projekt richtet sich an geflüchtete Frauen und Familien im Bezirk Bergedorf. Der Schwerpunkt liegt auf Sprachförderung sowie Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des täglichen Lebens. Kosten: Projektkoordination und Beratung 1/2 Stelle 30.000,00 € Honorare 12.000,00 € Sachmittel 11.600,00 € Raumkosten 15.000,00 € Eigenmittel 23.600,00 € |
45.000,00 € |
22. Move your body (21Qk14 BAKM) Das mittlerweile fest etablierte Projekt richtet sich an tanzbegeisterte Kinder aller Nationalitäten und soll auch 2021 in Kooperation mit dem Haus brügge fortgeführt werden. Kosten: Honorare für Tanzlehrer und Musikpädagogen 9.500,00 € Sachkosten 1.700,00 € Eigenmittel 700,00 € |
10.500,00 € |
23. Fortführung des Integrationsprojektes „Hip Hop - Tanzkurse“ (21Qk21 Stiftung Kulturpalast Hamburg) Die beiden Hip Hop - Tanzkurse im JuZeNa und Jugendzentrum Kurt-Adams-Platz bieten aufgrund es regionalen Bezuges eine optimale Möglichkeit der Kontaktaufnahme von Geflüchteten und Anwohnern. Die Jugendlichen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und gestärkt und erlernen kreative Tanztechniken. Das Projekt hat sich seit 2017 erfolgreich etabliert, sodass die Anschlussfinanzierung für die Zeit vom 15.11.2021 - 14.11.2022 aus dem Quartiersfonds realisiert werden sollte. |
10.000,00 € |
24. " Hello World Musikprojekt von und mit Menschen mit Migrationshintergrund (21Qk22 LOLA) Auch in 2021 soll das interkulturelle Musikprojekt „Hello World“ in Form monatlicher öffentlicher Sessions für geflüchtete und einheimische Musiker*innen fortgesetzt werden. An den Sessions nehmen regelmäßig bis zu 20 Musiker*innen und 50 bis 120 Besucher*innen teil: viele stammen aus Syrien, regelmäßig dabei sind außerdem Musiker*innen mit türkisch/kurdischem Hintergrund, deutsche Musiker*innen und einzelne Musiker*innen aus dem Iran, aus Pakistan, Indonesien und Südafrika. |
17.000,00 € |
Summe Projekte insgesamt |
1.171.554,10 € |
Zur weiteren Förderung stehen dem Bezirk vorerst lediglich Fördermittel in Höhe von 500.000,00 € aus dem Quartiersfonds zur Verfügung. Ob der Quartiersfonds weiterhin durch die sog. optionalen Mittel zur Förderung von Projekten mit den Schwerpunkten Migration und Integration verstärkt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Die Verwaltung schlägt daher die nachfolgende schrittweise Bewilligung vor:
21 QK |
Projektempfänger |
Projekt |
Teilbewilligung QF |
Einzelplan |
Restförderung QF |
Gesamtförderung QF und EP |
02 |
Sprungbrett e.V. |
KulturA |
35.000,00 € |
220.807,00 € |
24.404,00 € |
280.211,00 € |
02 |
Sprungbrett e.V. |
Haus brügge |
50.000,00 € |
60.325,50 € |
12.895,50 € |
123.221,00 € |
02 |
Sprungbrett e.V. |
Ko-Fi Haus brügge |
00,00 € |
10.000,00 € |
00,00 € |
10.000,00 € |
02 |
Bürgerhaus Allermöhe e.V. |
Bürgerhaus Allermöhe |
50.000,00 € |
60.325,50 € |
49.095,50 € |
159.421,00 € |
02 |
ARGE Bergedorf West |
Westibül |
80.000,00 € |
60.325,50 € |
39.394,50 € |
179.720,00 € |
./. |
ARGE Bergedorf West |
P5 |
00,00 € |
27.745,00 € |
00,00 € |
27.745,00 € |
./. |
Förderverein FF Feuerwehr |
Kulturheim Billwerder |
00,00 € |
22.000,00 € |
00,00 € |
22.000,00 € |
24 |
BA Bergedorf |
Miete P5 |
13.584,00 € |
- |
00,00 € |
13.584,00 € |
18 |
Bergedorfer für Völkerverständigung |
Ein Haus für Alle |
25.000,00 € |
- |
14.000,00 € |
39.000,00 € |
19 |
Bergedorfer für Völkerverständigung |
Wohnprojekt für Geflüchtete |
35.000,00 € |
- |
25.000,00 € |
60.000,00 € |
20 |
Bergedorfer für Völkerverständigung |
Ehrenamtskoordination |
55.000,00 € |
- |
71.500,00 € |
126.500,00 € |
07 |
BAKM e.V. |
Mi4Mi |
35.000,00 € |
- |
39.401,00 € |
74.401,00 € |
09 |
KIKU |
KIKU |
70.000,00 € |
- |
30.000,00 € |
100.000,00 € |
04 |
AWO Landesverband Hamburg |
Jungentreff Plus |
15.000,00 € |
- |
15.000,00 € |
30.000,00 € |
05 |
AWO Landesverband Hamburg |
Verwaltungskraft Seniorentreff |
7.060,00 € |
- |
- € |
7.060,00 € |
08 |
BA Bergedorf |
Miete Seniorentreff |
24.356,00 € |
- |
33.244,00 € |
57.600,00 € |
06 |
Verein Stadtteilarbeit Lohbrügge e.V. |
Verfügungsfonds |
5.000,00 € |
- |
5.000,00 € |
10.000,00 € |
|
Zwischensumme I |
|
500.000,00 € |
461.528,50 € |
358.934,50 € |
1.320.463,00 € |
|
Restförderung laufender Projekte |
siehe oben |
358.934,50 € |
|
|
|
01 |
SIWA e.V. |
Badewacht Allermöher See |
23.000,00 € |
|
|
|
25 |
BA Bergedorf |
Jugendhilfeplanung |
80.000,00 € |
|
|
|
10 |
BA Bergedorf |
12 Angebote der Elternschule anteilig |
17.332,75 € |
|
|
|
11 |
BA Bergedorf |
Bezirkssporthallen anteilig |
17.732,75 € |
|
|
|
17 |
BA Bergedorf |
Partizipation nach § 33 BezVG |
3.000,00 € |
|
|
|
|
Zwischensumme II |
|
1.000.000,00 € |
|
|
|
16 |
Bürgerhaus Allermöhe e.V. |
Nebenkosten Umbaumaßnahmen |
19.700,00 € |
|
|
|
10 |
BA Bergedorf |
12 Angebote der Elternschule Rest |
25.067,25 |
|
|
|
11 |
BA Bergedorf |
Bezirkssporthallen Rest |
26.267,25 |
|
|
|
22 |
LOLA e.V. |
Hello World |
17.000,00 € |
|
|
|
14 |
BAKM |
Move your body |
10.500,00 € |
|
|
|
21 |
Kulturpalast Hamburg |
HipHop Academy |
10.000,00 € |
|
|
|
12 |
Internationaler Bund |
Trauma-Kunstprojekt |
13.419,60 € |
|
|
|
15 |
Nestwerk e.V. |
Sportangebote für Geflüchtete |
4.600,00 € |
|
|
|
13 |
Kirche Edith-Stein-Platz |
Integration u. Sprachförderung |
45.000,00 € |
|
|
|
|
Zwischensumme III |
|
171.554,10 € |
|
|
|
Der Hauptausschuss stimmt stellvertretend für die Bezirksversammlung der Vorlage der Bezirksverwaltung zur Verteilung der Mittel des Quartiersfonds 2021 zu, in dem zunächst die unter Zwischensumme I zusammengefassten Projekte bis zu einem Finanzvolumen in Höhe von 500.000,00 €gefördert werden. Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft werden die unter Zwischensumme II zusammengefassten Projekte gefördert. Sollten erneut optionale Quartiersfondsmittel zur Verfügung stehen, die den Ansatz der Basismittel entsprechend erhöhen, werden die unter Zwischensumme III zusammengefassten Projekte in Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert.
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