Änderungsantrag zur Drs. 21-654 "Quartiersfonds 2020/2021"
Letzte Beratung: 17.12.2020 Hauptausschuss Ö 10.2.1
Änderungsantrag der BAbg. Emrich, Noetzel, Froh und Fraktion der CDU
Mangels Haushaltsbeschluss für die Jahre 2021 + 2022 treten die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung in Kraft. Dies stellt den Bezirk in Bezug auf die Finanzierung von bezirklichen sozialen Einrichtungen und Projekten vor eine riesige Herausforderung.
Statt der gut 1,2 Mio. EUR, die im letzten Jahr für soziale Einrichtungen zur Verfügung standen, sind nämlich für 2021 zunächst nur 500.000 EUR bewilligt. Um die Schließung von Einrichtungen oder Personalentlassungen zu vermeiden, bedarf es einer kreativen Lösung. Der Vorschlag der Verwaltung ist daher gut, die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel für die in der Zwischensumme I aufgeführten Projekte als Teilbewilligung zur Sicherung des laufenden Betriebs zu verwenden.
Für die hoffentlich zusätzlichen weiteren Mittel schlagen wir allerdings eine andere Aufteilung auf die Projekte vor, als in der Drucksache vorgeschlagen.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
1) Die unter Zwischensumme I zusammengefassten Projekte werden bis zu einem Finanzvolumen in Höhe von € 500.000,00, unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen € 215.000 für die Bürgerhäuser, gefördert.
2) Nach Bewilligung von weiteren € 500.000 werden nachfolgende Projekte finanziert:
Restförderung laufender Projekte |
358.934,50 Euro |
Qk01 SIWA e.V. Badewacht Allermöher See |
23.000,00 Euro |
Qk10 BA Bergedorf 12 Angebote der Elternschule |
42.400,00 Euro |
Qk17 BA Bergedorf Partizipation nach §33 BezVG |
3.000,00 Euro |
Qk16 Bürgerhaus Allermöhe e.V. Nebenkosten Umbaumaßnahmen |
19.700,00 Euro |
Qk22 LOLA e.V. Hello World |
17.000,00 Euro |
Qk14 BAKM Move your body |
10.500,00 Euro |
Qk21 Kulturpalast Hamburg HipHop Academy |
10.000,00 Euro |
Qk12 Internationaler Bund Trauma-Kunstprojekt |
13.419,60 Euro |
Qk15 Nestwerk e.V. Sportangebote für Geflüchtete (anteilig) |
2.045,90 Euro |
Gesamt |
500.000 Euro |
3) Über ggf. darüber hinaus zu Verfügung stehende optionale Mittel wird gesondert entschieden.
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