Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen"
Gemäß dem Beschluss aus der Drs. 21-0109 vom 12.08.2019 des HA wurde die Finanzbehörde gebeten, zusätzliche Mittel in Höhe von 30 Tsd. € aus dem EP 9.2, Produktgruppe 283 01 „zentrale Bezirksmittel – Zentrale Ansätze 1“ bereit zu stellen.
Die Finanzbehörde hat der Bereitstellung von zusätzlichen Geldern nicht zugestimmt.
Daher werden die Mittel gem. dem o.g. Beschluss aus dem PSP Element
3-22103010-000001.01 konsumtive BV-Mittel Förderfonds bereitgestellt und wurden in der Übersicht der politischen Mittel schon berücksichtigt.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n