Bundesprogramm "SKE - Sanierung kommunaler Einrichtungen (Sportstätten)"; hier Planungsmittel für die hochbauliche Umsetzung
Am 12.08.2019 hat der Hauptausschuss anstelle der BV einstimmig beschlossen, dass die Finanzbehörde um Übernahme der entstehenden Kosten aus der Produktgruppe 283 01 „zentrale Bezirksmittel – Zentrale Ansätze 1“ gebeten werden soll (Drs. 21-0109). Sollte diese Finanzierung abschlägig beschieden werden, werde das Bezirksamt dazu ermächtigt, für die planerische Umsetzung der Maßnahmen nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ aus dem PSP Element 3-22103010-000001.01 konsumtive BV-Mittel Förderfonds € 30.000 bereit zu stellen.
Die Finanzbehörde hat der Bereitstellung von zusätzlichen Geldern nicht zugestimmt (Drs. 21-3337).
Daher wurden die Mittel gem. o.g. Beschluss aus dem PSP Element 3-22103010-000001.01 konsumtive BV-Mittel Förderfonds bereitgestellt und sind in der Übersicht der politischen Mittel bereits berücksichtigt.
Die Bereitstellung der Mittel war zunächst zeitlich befristet zur Vorbereitung des Koordinierungsgesprächs im Oktober 2019. Auf Grund der hohen Komplexität der Vorhaben und der sehr zeitaufwendigen Vorplanungen, sind aber bisher keine Mittel abgerufen worden.
In 2022 sind Kosten in Höhe von bisher insgesamt 10.745 EUR entstanden, die dem Bezirksamt (für Vorarbeiten, Machbarkeitsstudien, Gutachten) in Rechnung gestellt wurden. Weitere Rechnungen werden folgen.
Der HK wird daher darum gebeten zu bestätigen, dass die aus dem PSP Element 3-22103010-000001.01 konsumtiven BV-Mittel (Förderfonds) in Höhe von € 30.000 auch weiterhin für Planungskosten zur Verfügung stehen.
Der HK beschließt, dass für die planerische Umsetzung der Maßnahmen nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ aus dem PSP Element 3-22103010-000001.01 konsumtive BV-Mittel Förderfonds weiterhin 30.000 EUR bereitgestellt werden.
keine Anlage/n