21-0109

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen (Sportstätten)"; hier Planungsmittel für die hochbauliche Umsetzung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt hatte sich erfolgreich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ beworben, um verschiedene Sportstätten in Farmsen (u.a. Ersatz des FTV-Gebäudes und Lehrschwimmbecken auf dem BFW-Gelände) zu sanieren oder neu zu errichten.

 

Am 8. Oktober 2019 findet in Berlin ein Koordinierungsgespräch mit dem Bund statt. Dort muss die Verwaltung die beantragten Maßnahmen unter konzeptionellen wie hochbaulichen Fragestellungen vorstellen. Anschließend wird der Bund die endgültigen Zuwendungsbescheide zur Förderung der Projekte erlassen.

 

Für die Klärung hochbaulicher Vorfragen verfügt das Bezirksamt über keinen eigenen Sachverstand. Um bis zum 8. Oktober notwendige Vorklärungen durch Beauftragung Dritter (externe Architekten- und Ingenieursleistungen) durchführen zu können, werden Gelder zur Finanzierung benötigt. Ein Vorgriff auf die Bundesmittel ist nicht möglich. Inwieweit das Bezirksamt zur hochbauplanerischen Umsetzung auf die Komplementärmittel zugreifen kann, wird derzeit geklärt.

 

Um den Projekterfolg nicht zu gefährden wird der Hauptausschuss gebeten, anstelle der BV zunächst 30.000 € aus konsumtiven Mitteln des Förderfonds der Bezirke bereit zu stellen, damit die Verwaltung handlungsfähig ist.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der HA beschließt anstelle der BV, dass für die planerische Umsetzung der Maßnahmen nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ aus dem PSP Element

3-22103010-000001.01 konsumtive BV-Mittel Förderfonds € 30.000 bereitgestellt werden.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n