Bürgervertrag Poppenbüttel: Wie bewertet die Fachbehörde die Umsetzung der vereinbarten Naturcent-Priorisierung? Auskunftsersuchen vom 28.09.2026
Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.4
Als Bürgerschafts-Drucksache 21/5231 wurde der sogenannte „Bürgervertrag Poppenbüttel“ veröffentlicht, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde. Unter Ziffer 23 heißt es:
„Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms ‚Natur-Cent‘ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen ‚Naturschutz und Landschaftspflege‘.“
Nach Drs. 22-1479.1 wurde für den Poppenbütteler Berg ein pauschaliertes jährliches Grundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro berechnet. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Naturcent-Regelung grundsätzlich eine gesamtstädtische Verwendung der Mittel vorsieht und das Bezirksamt entsprechende Maßnahmen in Poppenbüttel beantragen könne.
Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage Drs. 22-4248 zeigt, dass seit Beginn der Umsetzung im Jahr 2022 lediglich ein Antrag aus dem Jahr 2026 benannt werden kann. Dieser umfasst unter anderem die Pflege eines Obstbaums an der Grünfläche Marienhof/Ecke Bäckerbrücke. Die Antragssumme von insgesamt 3.700 Euro enthält allerdings auch Maßnahmen außerhalb Poppenbüttels.
Die im Bürgervertrag vorgesehenen Vorauszahlungen wurden vom Bezirksamt nicht beantragt. Zur Begründung verweist das Bezirksamt unter anderem auf die vom Investor umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. Nach dem Wortlaut des Bürgervertrags sollen die prioritären Maßnahmen in Poppenbüttel jedoch ausdrücklich zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 umgesetzt werden.
Bei der Frage, wie die Vereinbarung auszulegen ist und ob die vereinbarte Priorisierung erfüllt wurde, verweist das Bezirksamt auf den Senat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 28.10.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Es können vom Bezirksamt Maßnahmen in Poppenbüttel beantragt werden, die absehbar, sofern sie den Zielen des NaturCents entsprechen, bewilligt werden.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Zusätzlich zu der Meldung des pauschalierten Grundsteueraufkommens in Höhe von 201.484,80 € konnten nach der Einführung von Oktagon für den Zeitraum 2025 zwei Bauvorhaben nacherfasst werden. Für das Jahr 2025 ergibt sich daraus ein pauschaliertes Grundsteueraufkommen von 10.624,12 €. Danach ergibt sich eine Gesamtsumme von 212.108,92 €.
a) Wenn ja: aufgrund welcher konkreten Maßnahmen, Mittelanmeldungen und Bewilligungen?
b) Wenn nein: Welche Schritte sind aus Sicht der Fachbehörde erforderlich, um die Vereinbarung künftig umzusetzen?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Es können weiterhin vom Bezirksamt Maßnahmen in Poppenbüttel beantragt werden, die absehbar, sofern sie den Zielen des NaturCents entsprechen, bewilligt werden.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Sie können nicht angerechnet werden, da die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für das Vorhaben in keinem rechtlichen Zusammenhang mit denen des NaturCents stehen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Es können ausschließlich Maßnahmen aus dem Natur-Cent beantragt werden, die den hierfür geltenden Kriterien entsprechen. Die Prüfung, ob geeignete Maßnahmen in Poppenbüttel umgesetzt werden können, obliegt dem Bezirksamt Wandsbek.
a) Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe?
b) Wenn nein: warum nicht?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu 3.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Es wurde der Schnitt von 77 Obstgehölzen in verschiedenen Grünanlagen in Wandsbek dem Bezirksamt bewilligt. Zu den genauen Kostenanteilen pro Baum kann das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) Auskunft geben.
a) Wenn ja: Welche fachlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
b) Welche Arten von Maßnahmen des Arbeitsprogramms Stadtgrün kommen für eine solche Finanzierung insbesondere in Betracht?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu 3.
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