22-4718

Bürgervertrag Poppenbüttel umsetzen - Naturcent-Mittel für Projekte des Arbeitsprogramms Stadtgrün nutzen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 12.11.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

Im sogenannten „Bürgervertrag Poppenbüttel“, der am 19. Juli 2016 vereinbart und als Anlage zur Bürgerschafts-Drucksache 21/5231 veröffentlicht wurde, ist unter Ziffer 23 festgehalten:

„Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms ‚Natur-Cent‘ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen ‚Naturschutz und Landschaftspflege‘.“

Für den Poppenbütteler Berg wurde ein pauschaliertes jährliches Grundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro berechnet. Nach Angaben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wurden für das Jahr 2025 zusätzlich zwei Bauvorhaben nacherfasst, sodass sich ab 2026 ein pauschaliertes Grundsteueraufkommen von insgesamt 212.108,92 Euro ergibt.

Die Naturcent-Regelung sieht grundsätzlich eine gesamtstädtische Verwendung der in das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ eingestellten Mittel vor. Der Bürgervertrag begründet daher keine ausschließliche Zweckbindung des gesamten für den Poppenbütteler Berg berechneten Grundsteueraufkommens an den Stadtteil. Er enthält jedoch die ausdrückliche Vereinbarung, zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel umzusetzen und hierfür zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mittel zu beantragen.

Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage Drs. 22-4248 zeigt, dass diese Vereinbarung bislang kaum erkennbar umgesetzt wurde. Seit Beginn der Umsetzung im Jahr 2022 kann das Bezirksamt lediglich einen Antrag aus dem Jahr 2026 benennen, der unter anderem die Pflege eines Obstbaums an der Grünfläche Marienhof/Ecke Bäckerbrücke umfasst. Die Antragssumme von insgesamt 3.700 Euro schließt jedoch auch Maßnahmen außerhalb Poppenbüttels ein.

Die im Bürgervertrag ausdrücklich vorgesehenen Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen wurden nach Angaben des Bezirksamtes nicht beantragt. Zur Begründung verweist das Bezirksamt unter anderem auf die durch den Investor umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen.

Die BUKEA hat in ihrer Antwort auf Drs. 22-4462.1 jedoch ausdrücklich klargestellt, dass diese naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht auf die Naturcent-Zusage aus Ziffer 23 des Bürgervertrags angerechnet werden können. Die Ausgleichsmaßnahmen stehen nach Angaben der Fachbehörde in keinem rechtlichen Zusammenhang mit den Maßnahmen des Naturcents.

Naturcent-Mittel können insbesondere für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt werden, die den ökologischen Wert öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen erhöhen, die biologische Vielfalt fördern und die Grünanlagen widerstandsfähiger gegenüber dem steigenden Nutzungsdruck machen.

Die BUKEA hat zudem bestätigt, dass das Bezirksamt weiterhin entsprechende Maßnahmen in Poppenbüttel beantragen kann. Sofern diese den Zielen des Naturcents entsprechen, ist eine Bewilligung nach Einschätzung der Fachbehörde absehbar. Die Prüfung, ob geeignete Maßnahmen in Poppenbüttel umgesetzt werden können, obliegt ausdrücklich dem Bezirksamt Wandsbek.

Daher sollte geprüft werden, welche bislang nicht umgesetzten oder noch nicht vollständig finanzierten Projekte des Arbeitsprogramms Stadtgrün in Poppenbüttel diese Voraussetzungen erfüllen. Auf diese Weise könnten bereits fachlich vorbereitete Maßnahmen finanziert, priorisiert oder früher umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. die noch nicht umgesetzten beziehungsweise noch nicht vollständig finanzierten Maßnahmen des Arbeitsprogramms Stadtgrün in Poppenbüttel sowie weitere geeignete Maßnahmen auf eine Finanzierung aus Naturcent-Mitteln zu prüfen,
  2. die Förderfähigkeit geeigneter Maßnahmen mit der BUKEA abzustimmen und unter Berücksichtigung der in Ziffer 23 des Bürgervertrags vereinbarten Priorisierung Poppenbüttels die erforderlichen Naturcent-Mittel zu beantragen,
  3. dem Regionalausschuss Alstertal und dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz über die geprüften Maßnahmen, die beantragten Mittel und die vorgesehenen Umsetzungszeiträume zu berichten.
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