22-1479

Bürgervertrag Poppenbüttel: Wofür wurden die zusätzlichen Grundsteuereinnahmen aus dem Bau der Siedlung Poppenbütteler Berg tatsächlich verwendet? Auskunftsersuchen vom 30.04.2025

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Als Bürgerschafts-Drucksache 21-5231 wurde der sog. Bürgervertrag Poppenbüttel veröffentlicht, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde.

Hierin heißt es unter der Nummer 23:

Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms „Natur-Cent“r Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wie hoch waren die zusätzlichen jährlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg 2022 bis 2024?

2) Wie hoch sind die jährlichen zusätzlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg ab 2025?

3) Wofür wurden die zusätzlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg in 2022, 2023 und 2024 konkret in Poppenbüttel verwendet?

4) Wofür werden die zusätzlichen Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg in 2025 konkret in Poppenbüttel verwendet?

Lokalisation Beta
Poppenbütteler Berg Poppenbüttel

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