22-4462

Bürgervertrag Poppenbüttel: Wie bewertet die Fachbehörde die Umsetzung der vereinbarten Naturcent-Priorisierung? Auskunftsersuchen vom 28.09.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.10.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.5

Sachverhalt

Als Bürgerschafts-Drucksache 21/5231 wurde der sogenannte „Bürgervertrag Poppenbüttel“ veröffentlicht, der am 19. Juli 2016 vereinbart wurde. Unter Ziffer 23 heißt es:

„Der Zuwachs an Grundsteuereinnahmen durch die Bebauung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes am Poppenbütteler Berg soll gemäß des Programms ‚Natur-Cent‘ für Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt werden. Dabei sollen zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel neben dem Aufbau der notwendigen Personalkapazität im Bereich der Landschaftsplanung und Grünpflege des Bezirks umgesetzt werden. Der Bezirk beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die entsprechenden Mittel als laut Senat mögliche Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen aus dem Sondervermögen ‚Naturschutz und Landschaftspflege‘.“

Nach Drs. 22-1479.1 wurde für den Poppenbütteler Berg ein pauschaliertes jährliches Grundsteueraufkommen in Höhe von 201.484,80 Euro berechnet. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Naturcent-Regelung grundsätzlich eine gesamtstädtische Verwendung der Mittel vorsieht und das Bezirksamt entsprechende Maßnahmen in Poppenbüttel beantragen könne.

Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage Drs. 22-4248 zeigt, dass seit Beginn der Umsetzung im Jahr 2022 lediglich ein Antrag aus dem Jahr 2026 benannt werden kann. Dieser umfasst unter anderem die Pflege eines Obstbaums an der Grünfläche Marienhof/Ecke Bäckerbrücke. Die Antragssumme von insgesamt 3.700 Euro enthält allerdings auch Maßnahmen außerhalb Poppenbüttels.

Die im Bürgervertrag vorgesehenen Vorauszahlungen wurden vom Bezirksamt nicht beantragt. Zur Begründung verweist das Bezirksamt unter anderem auf die vom Investor umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. Nach dem Wortlaut des Bürgervertrags sollen die prioritären Maßnahmen in Poppenbüttel jedoch ausdrücklich zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen nach Ziffer 22 umgesetzt werden.

Bei der Frage, wie die Vereinbarung auszulegen ist und ob die vereinbarte Priorisierung erfüllt wurde, verweist das Bezirksamt auf den Senat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Wie legt die zuständige Fachbehörde die Vereinbarung in Ziffer 23 des Bürgervertrags aus, wonach zunächst prioritär Maßnahmen in Poppenbüttel umgesetzt werden sollen?
  2. In welcher Höhe wurden seit Beginn der Umsetzung im Jahr 2022 jährlich Naturcent-Mittel aufgrund der Bebauung am Poppenbütteler Berg dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ zugeführt beziehungsweise rechnerisch zugerechnet? Bitte die Beträge für die Jahre 2022 bis 2026 einzeln und in der Gesamtsumme angeben.
  3. Betrachtet die zuständige Fachbehörde die in Ziffer 23 vereinbarte prioritäre Umsetzung von Maßnahmen in Poppenbüttel als erfüllt?

a) Wenn ja: aufgrund welcher konkreten Maßnahmen, Mittelanmeldungen und Bewilligungen?

b) Wenn nein: Welche Schritte sind aus Sicht der Fachbehörde erforderlich, um die Vereinbarung künftig umzusetzen?

  1. Können die aus dem Bebauungsplan Poppenbüttel 43 folgenden beziehungsweise vom Investor umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen aus Sicht der Fachbehörde auf die Zusage aus Ziffer 23 des Bürgervertrags angerechnet werden, obwohl dort ausdrücklich zusätzliche Maßnahmen vorgesehen sind? Bitte begründen.
  2. Wie bewertet die zuständige Fachbehörde, dass das Bezirksamt Wandsbek die in Ziffer 23 vorgesehenen Vorauszahlungen auf zukünftige Grundsteuereinnahmen nicht beantragt hat?
  3. Besteht weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Vorauszahlungen oder andere Naturcent-Mittel für Maßnahmen in Poppenbüttel zu beantragen?

a) Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe?

b) Wenn nein: warum nicht?

  1. In welcher Höhe entfielen von dem im Jahr 2026 bewilligten Antrag über insgesamt 3.700 Euro Mittel auf die Pflege des Obstbaums an der Grünfläche Marienhof/Ecke Bäckerbrücke und welche weiteren Maßnahmen waren Bestandteil dieses Antrags?
  2. Können noch nicht umgesetzte oder noch nicht vollständig finanzierte Maßnahmen des bezirklichen Arbeitsprogramms Stadtgrün grundsätzlich aus Naturcent-Mitteln finanziert werden?

a) Wenn ja: Welche fachlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

b) Welche Arten von Maßnahmen des Arbeitsprogramms Stadtgrün kommen für eine solche Finanzierung insbesondere in Betracht?

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.10.2026
Ö 16.5
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Poppenbütteler Berg Marienhof Bäckerbrücke
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