Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt die Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung zur Kenntnis und verweist auf ihre Stellungnahmen vom 14.08.2015 (siehe Drs. 20-1665) und 18.11.2015 (siehe Drs. 20-1994).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Drs. 20-1665
Drs. 20-1994
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