20-1994

Schulstandorte Lienaustraße und Bramfelder Dorfplatz Beschlüsse der Bezirksversammlung vom 09.07.2015 (Drs. 20-1435.1) und vom 15.10.2015 (Drs. 20-1808 und 20-1819)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde am 09.07.2015 gefasst (hier: Punkt 3):

Die zuständige Fachbehörde und Schulbau Hamburg werden gebeten, Referenten in den zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek zu entsenden, die

a)      über die Pläne zum Umgang mit dem Schulstandort berichten,

b)      darlegen, welche Notwendigkeiten sich aus dem sich abzeichnenden demographischen Wandel in die Gartenstadt Siedlung Berne, der Verdichtung im Umfeld des Standortes sowie den Neubaugebieten ergeben,

c)      erläutern, welche Alternativpläne für den Fall einer Schließung bestehen,

d)      berichten, welcher Investitionsbedarf für ein Weiterbetrieb der Schule am Standort besteht,

e)      darstellen, welche Ergänzungsbauten oder Umbauten für den Fall einer Schließung an den benachbarten Schulstandorten (insbes. Hasenweg, Islandstraße, Thomas-Mann-Straße) erforderlich sind und welche Pläne oder Überlegungen hierzu bestehen.

 

Folgende Beschlüsse wurden am 15.10.2015 gefasst:

-          Drs. 20-1808, Auszug aus dem Entwurf zur Niederschrift wg. geändertem Petitum:

Die Bezirksversammlung bekräftigt ihre Beschlüsse vom 09.07.2015 und 17.09.2015. Sie spricht sich dafür aus, den Schulstandort Lienaustraße als solchen zu erhalten.

 

-          Drs. 20-1819:

Die Bezirksversammlung Wandsbek nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass sie über die Schließungspläne der Schulstandorte Bramfelder Dorfplatz und Lienaustraße nicht offiziell informiert wurde. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, ein Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG durchzuführen und eine/n Referenten/in in den zuständigen Fachausschuss zu entsenden.

 

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung antwortet wie folgt:

 

Hinsichtlich der geplanten Schulmaßnahme des Schulstandortes Lienaustraße und der Schließung des Schulstandortes Bramfelder Dorfplatz, wird der Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2015/2016, voraussichtlich März/April 2016, vorgelegt werden. Anschließend wird auch die Anhörung der Bezirksversammlung erfolgen, wie es die gesetzliche Regelung des § 28 Nr. 11 des Bezirksversammlungsgesetztes (BezVG) in solchen Verfahren vorsieht. Im Rahmen dieses Verfahrens entsenden wir auch gerne einen Referenten in den zuständigen Ausschuss.

 

Für die Bezirksversammlung besteht dann auch das Recht, zu dem Behördenentwurf der Verordnung Stellung zu beziehen. Wie in den letzten Jahren auch, werden die unterschiedlichen Aspekte der Stellungnahme in der endgültigen Entscheidungsfindung erwogen werden. Der Bezirksversammlung werden anschließend alle maßgeblichen Entscheidungserwägungen mitgeteilt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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