Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2016/17 (Schulorganisationsverordnung 2016/17) Stellungnahme der Fraktionen SPD, CDU, Grünen, Linken und LFG
Mit Schreiben vom 29.04.2016 (Drs. 20-2767) hört die Behörde für Schule und Berufsbildung die Bezirksversammlung Wandsbek gemäß § 28 BezVG zu beabsichtigten schulstrukturellen Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2016/17 an.
Es handelt sich dabei insbesondere um die folgenden Maßnahme:
An der Grundschule Karlshöhe, Thomas-Mann-Straße 2, 22175 Hamburg wird die Zweigstelle Lienaustraße, Lienaustraße 32, 22175 Hamburg geschlossen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge hierzu die nachfolgende Stellungnahme beschließen.
1. Die Bezirksversammlung Wandsbek nimmt zunächst Bezug auf ihre Beschlüsse vom 09.07.2015 (Drs. 20-1435.1), 15.10.2015 (Drsn. 20-1819, 20-1808) sowie das 35. Bürgerbegehren im Bezirk Wandsbek („Sind Sie dafür, dass den Kindern in Berne der einzige staatliche und denkmalgeschützte Grundschulstandort unter dem Motto ‚kurze Beine - kurze Wege’ erhalten bleibt?“), angezeigt am 11.11.2015 und übernommen durch einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2015 (Drs. 20-2129).
2. Die Bezirksversammlung stellt mit Bedauern fest, dass die angeforderten Referenten durch die Fachbehörde nicht entsandt wurden, zahlreiche Fragen der Bezirksversammlung zudem unbeantwortet blieben.
3. Die Aufgabe insbesondere des Standortes Lienaustraße, ist fachlich weiterhin nicht nachzuvollziehen. Wie u.a auch in den o.g. Beschlüssen dargelegt, resultiert die Einzügigkeit, gerade des Standortes Lienaustraße, nicht aus einem fehlenden Bedarf, sondern aus der schlechten Verwaltung des Standortes und mangelnden Investitionen in das denkmalgeschützte Gebäude.
4. Mit Schreiben vom 26.04.2016 informierte Landesschulrat Altenburg-Hack die Eltern des Schulstandortes Lienaustraße über die Schließung und begründete dies u.a. mit fehlenden Anmeldungen für das Schuljahr 2016/2017, obwohl die zuständige Fachbehörde eine wirksame Anmeldung am Standort vorher explizit ausgeschlossen hatte. Bereits im Frühjahr 2015 hatte die zuständige Behörde zudem die Eltern über Schließungsabsichten in Kenntnis gesetzt, somit die fehlenden Anmeldungen gezielt ersteuert. Umliegende Schulstandorte sind bereits jetzt deutlich überlastet, die demographische Entwicklung des Stadtteils Farmsen-Berne inkl. der Gartenstadt-Siedlung Berne lässt im nächsten Jahrzehnt ein deutliches Anwachsen der Bevölkerung zu erwarten, so dass im Falle der Schließung ein Schulneubau erforderlich werden wird. Das beabsichtigte Vorgehen der zuständigen Behörde ist vor diesem Hintergrund auch wirtschaftlich nicht darstellbar.
5. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass es sich beim Schulgebäude Lienaustraße um eines der letzten, weitgehend unverfälscht erhaltenen Schulgebäude des Oberbaudirektors Fritz Schumacher handelt, es sollte unbedingt in schulischer Nutzung erhalten bleiben. Für den Fall der Aufgabe der schulischen Funktion ist nicht erkennbar, wie die zuständigen Fachbehörden ihren besonderen Verpflichtungen und ihrer Verantwortung, das denkmalgeschützte Gebäude durch „vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen“ denkmalgerecht zu erhalten (§ 1 Abs. 2 DSchG), nachkommen kann und will.
6. Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, sich in Fragen über die Nachnutzung des Gebäudes ins Benehmen mit örtlichen Vereinen, Initiativen sowie der Eigentümerin der ebenfalls denkmalgeschützten Gartenstadt-Siedlung Berne, in deren Gebiet das Gebäude liegt, zu setzen. Die Bezirksversammlung favorisiert eine weitere Nutzung für schulische, soziale, kulturelle und/oder sportliche Zwecke.
7. Die zuständigen Fachbehörden werden auf die Nutzung von Sporthalle und Sportplatz der Schule Lienaustraße durch den Sportverein tuS Berne hingewiesen; auch im Falle einer Nutzungsänderung am Gebäude ist die störungsfreie Weiternutzung von Sporthalle und -platz sicherzustellen.
keine Anlage/n
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