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Bring- und Abholparkplatz statt zugeparkter Radfahrstreifen vor der Rolfinckstraße 19 Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.06.2021
Sachverhalt

 

Aktuell entsteht in der Rolfinckstraße 19 ein neues Hotel mit Restaurant. Es ist absehbar, dass es nach der Fertigstellung hier zu An- und Abreiseverkehr kommen wird, der die vorhandenen Parkstände vor der Ladenzeile besonders stark betreffen wird. Durch die tagsüber dauerhafte Belegung der Parkstände durch Pkws von Kundinnen und Kunden des Einzelhandels könnte der Radfahrstreifen vor dem dann fertiggestellten Hotel als Kurzzeitparkplatz missbraucht werden, um Gäste zu bringen oder abzuholen, bzw. Gepäck ein- und auszuladen.

 

Jegliches Halten und Parken auf dem Fahrradschutzstreifen gefährdet die Radfahrenden, da sie dann auf den Kfz-Fahrstreifen ausweichen und sich dort in den schnellen, fließenden Verkehr einordnen müssen. Besonders für bewegungseingeschränkte Personen und Kinder kann dies gefährlich sein.

 

Es gibt bereits Beispiele für Lösungen in Hamburg, bei denen ähnliche Situationen vorherrschen. Vor dem InterCity-Hotel am Barmbeker Bahnhof wurde für die Hotelgäste vor dem Eingang eine Be- und Entladezone auf dem Parkstreifen eingerichtet. Dort können die Gäste ihr Gepäck problemlos ein- und ausladen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, einen Stellplatz der Parkplätze vor der Ladenzeile nur zum Be- und Entladen mit Fertigstellung der Hotel-Baumaßnahmen freizugeben. Dies würde es den Hotelgästen erleichtern, einen zum Hotel nahen legalen Parkplatz zum Be- und Entladen zu finden, sodass das Gepäckstücke nicht weit transportiert werden müssten. Zusätzlich könnte der Stellplatz beispielsweise genutzt werden, um Personen aussteigen zu lassen, die die S-Bahn nehmen wollen.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal als Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten durch

  1. straßenverkehrsbehördliche Anordnung
  2. ggf. weiterer notwendiger baulicher Maßnahmen

einen vorhandenen Parkstand vor dem fertiggestellten Hotel/Restaurant in der Rolfinckstraße 19 als Be- und Entladeparkplatz mit zeitlich befristeter Haltemöglichkeit auszuweisen.

 

Anhänge

keine Anlage/n