Eingabe Steinbeker Marktplatz I
Letzte Beratung: 12.03.2024 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.1
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich wende mich an Sie als Politiker in Billstedt, um meinen Unmut über die Ausweisung des Steinbeker Marktplatzes als Parkplatz kundzutun.
Der Steinbeker Marktplatz ist in der Umgebung der einzige gerade, verkehrssichere Platz, um mit meinen Kindern zu spielen und Radfahren zu üben. Dieser Platz wird jetzt den Kindern der Umgebung für Autos weggenommen. Das Geld wäre besser in die Aufwertung der Aufenthaltsqualität des Platzes und den Spielplatz investiert. Entlang der Steinbeker Marktstrasse zwischen Kirche und Kapellenstraße darf geparkt werden, das tut aber dann keiner. Hier wäre doch im Straßenraum Platz für weitere Autos, anstatt uns Anwohnern unsere Freifläche wegzunehmen. Rund um den Marktplatz gibt es so viel nötige Investitionen in die Fußgänger- und Fahrradsicherheit, aber sicher nicht in die Anlage eines Parkplatzes.
Sollte es tatsächlich zu einem Umbau kommen, kann ich sicherlich im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik davon ausgehen, dass Schnellladesäulen, Plätze für das Carsharing, eine StadtRad Station und endlich Stellflächen für Glas- und Papiercontainer vorgesehen werden. Eine Aufwertung der Spielfläche und des übrigen Platzes werden hoffentlich als Kompensation mitgeplant und umgesetzt.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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