21-3606

Bring- und Abholparkplatz statt zugeparkter Radfahrstreifen vor der Rolfinckstraße 19 Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3283.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten durch

  1. straßenverkehrsbehördliche Anordnung
  2. ggf. weiterer notwendiger baulicher Maßnahmen

einen vorhandenen Parkstand vor dem fertiggestellten Hotel/Restaurant in der Rolfinckstraße 19 als Be- und Entladeparkplatz mit zeitlich befristeter Haltemöglichkeit oder als eingeschränktes Halteverbot auszuweisen.

 

 

Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Wandsbek, Management des öffentlichen Raumes, wie folgt Stellung:

 

Zurzeit werden die bestehenden Parkstände in der Rolfinckstraße in Höhe der Hausnummern 5 bis 17a vornehmlich genutzt, um

-          die lokalen Einkaufsmöglichkeiten zu nutzen,

-          Personen zur S-Bahn-Station Wellingsbüttel zu bringen oder abzuholen,

-          Fahrzeuge zu be- oder entladen.

Über die bestehenden Möglichkeiten, in den Kurzzeitparkständen (bis zu zwei Stunden mit Parkscheibe) zu halten oder zu parken, werden diese Bedarfe ausreichend abgedeckt.

Ein Bedarf zur Schaffung von Parkständen, die auch durch Besucher eines geplanten Hotels genutzt werden, ist hier konkret nicht bekannt. Die Planung der Erreichbarkeit der Hotelanlage mittels PKW müsste Teil der Bauplanung sei, die hier nicht bekannt ist.

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung eines eingeschränkten Haltverbotes bzw. etwaige bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich und werden vor diesem Hintergrund abgelehnt. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n