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Errichtung eines Stellplatzes vor dem Integrations- und Familienzentrum (IFZ) - Beiratsempfehlung vom 26.09.2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.12.2018
Sachverhalt

 

 

Das IFZ ist als Integrationseinrichtung konzipiert und gedacht. Versammlungs- und Begegnungsräume werden gut angenommen und bieten vielfältige Chancen des interkulturellen Lernens. Als äußerst erschwerend und nicht sachgemäß zeigt sich zunehmend das Fehlen einer Stellfläche zum Beladen und Entladen von Veranstaltungsequipment und Material. Gegenwärtig wird dafür auf der Straße vor dem Haus gehalten und diese blockiert. Störungen des Verkehrsflusses und Auseinandersetzungen mit anderen Fahrzeughaltern sind die Folge und konterkarieren den Auftrag des Hauses. Der Wunsch von Trägerseite und Hauseigentümerin nach einer PKW/LKW Stellfläche vor dem Haus während der Bauphase ist vom Bezirksamt angelehnt worden. Die bisher vom HdJ genutzte Zufahrt über den Bürgersteig wurde auf Weisung des Bezirksamtes zurückgebaut und verriegelt.

 

Der Stadtteilbeirat möge beschließen:

Die zuständigen Fachämter des Bezirksamtes werden gebeten, die vor dem Eingang des IFZ (Rostocker Straße 7) liegende Freifläche – zu Zeit eine ungenutzte Sandfläche – als Stellplatz freizugeben herzurichten. Des Weiteren möge die ursprüngliche Zufahrt wiederhergestellt werden. Da die Freifläche nicht zum Grundstück des IFZ gehört, wird eine Freigabe zur Sondernutzung erforderlich sein. Das Bezirksamt wird gebeten, diese zu erteilen. Eine Gebührenbefreiung möge aus konzeptionellen Gründen von Seiten der FHH erteilt werden.

 

Der vorliegende Antrag wird um folgenden Zusatz ergänzt:

Es mögen zudem Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradbügeln geschaffen werden.

 

Meinungsbild Plenum*:

Ja: Mehrheit  Nein:   1  Enthaltung: Minderheit
Votum Stadtteilbeirat:    

Ja:  12   Nein:   0  Enthaltung:   3

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

*Im Plenum sind rund 60 Personen anwesend.

 

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 die Beschlussfassung zur Beiratsempfehlung vertagt und das Bezirksamt Hamburg-Mitte um Stellungnahme zum Vorgang gebeten:

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes nimmt mit Schreiben vom 24.11.2018 wie folgt Stellung:

 

Vorangestellt wird angemerkt, dass die Behauptung in der unten angeführten Drucksache, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte den Wunsch nach einer PKW/LKW-Stellfläche abgelehnt habe, nicht richtig ist. Das Revier Innenstadt / HafenCity und die Neubauabteilung des Bezirksamtes haben im August 2017 die Neuplanung der öffentlichen Außenanlagen per Mail erhalten (ein Bauherrenvertreter war ebenfalls im E-Mail-Verteiler). Bereits dem Anschreiben dieser Mail war zu entnehmen, dass die ehemalige Feuerwehrzufahrt zurückgebaut werden soll. Da auf dem Plan keine Parkstände und auch keine Feuerwehraufstellflächen erkennbar waren, haben die Bezirksamtsvertreter Rücksprache mit dem Planungsbüro gehalten, um die Notwendigkeit der vorhandenen Überfahrt zu prüfen. Der Sachverhalt wurde offen kommuniziert und es gab Einvernehmen, dass die Zufahrt tatsächlich nicht mehr notwendig war – auch nicht für die Feuerwehr.

 

Die Herrichtung von Parkständen auf der Vegetationsfläche vor dem Eingang des IFZ (Rostocker Straße 7) ist nicht genehmigungsfähig, da diese Fläche Teil einer Grünanlage (Spielplatz Danziger Straße) ist. Ein veranschaulichender Ausdruck aus dem FHH-Atlas ist im Anhang beigefügt.

 

Die Umwandlung der öffentlichen Parkstände in der Rostocker Straße zu einer Ladezone befindet sich in der Zuständigkeit des Polizeikommissariats. Der Bedarfsträger kann sein Anliegen dort entsprechend beantragen.

 

Das Revier Innenstadt / HafenCity prüft, ob auf den öffentlichen Flächen Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können.

 

Das Fachamt Bauprüfung ergänzt die Stellungnahme wie folgt:

 

Bei dem geforderten Stellplatz handelt es sich nicht um einen Stellplatz, der gemäß § 48 der Hamburgischen Bauordnung notwendiger Weise hergestellt werden muss. Das Fachamt Bauprüfung ist daher nicht in der Lage, die Errichtung eines Stellplatzes zu veranlassen. Sollte ein Stellplatz auf einem Grundstück (nicht öffentliches Grundstück) hergestellt werden, so wäre dafür ein Antrag auf Genehmigung beim Fachamt Bauprüfung einzureichen.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung oder Kenntnisnahme wird gebeten.