Begegnungssituation im Hüllenkamp entschärfen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Letzte Beratung: 08.06.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.3
Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 über den Ursprungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen beraten (Drs. 21-7132) und ihn in der vorgelegten Fassung mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Abwesenheit der FDP-Fraktion beschlossen.
Die Einführung des versetzten Parkens mit entsprechenden Markierungen im Hüllenkamp zwischen Schöneberger Straße und Grunewaldstraße hat zu einer Entschleunigung des Verkehrs geführt. Die Sicherheit durch die geringeren gefahrenen Geschwindigkeiten ist damit gestiegen. Die Vorgehensweise ist daher als sehr sinnvoll und positiv zu werten.
Wie sich in der Praxis nun aber zeigt, ergeben sich auch folgende Nachteile:
Einerseits wollen Fahrzeuge aus dem Hüllenkamp in die Schöneberger Straße links abbiegen, andererseits biegen Fahrzeuge aus Richtung Rahlstedt Ost von der Schöneberger Straße in den Hüllenkamp. Dabei ergeben sich teilweise Situationen in denen sich die Fahrzeuge gegenseitig blockieren und bis an die Kreuzung zurückstauen. Eine Einsichtnahme der Abbiegenden in die Schöneberger Straße ist dann nicht mehr möglich.
Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich hier eine hoch frequentierte Bushaltestelle befindet. Dadurch ergibt sich ein Fußgängerverkehr, der in solchen Situationen, ebenso wie die Radfahrenden nicht eingesehen werden kann.
Ein Vororttermin hat verdeutlicht, dass aus rechtlicher Sicht die Markierung korrekt ist und dass die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer die Situation berücksichtigen müssen. Im Ergebnis bleibt der Eindruck aber unbefriedigend und wirkt auf die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin gefährlich.
Beispiele sind Fahrzeuge mit Anhängern, Sprinter, Wohnmobile oder kleinere bis größere LKWs. Bei Fahrzeugen mit Anhängern reicht oft schon ein kleiner Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg. Gerade bei diesen Gespannen ist aus der Entfernung nicht erkennbar, ob ein Ausweichen im Bereich der versetzt angeordneten Parkmarkierungen möglich ist. Dadurch fahren Fahrzeugführer selbstverständlich in den Bereich ein, da sie davon ausgehen, dass ein Ausweichen machbar ist.
Ergänzend kommt hinzu, dass sich das Gebiet in einem Generationswechsel befindet. Das führt zu erhöhten Bautätigkeiten und damit zu Bauverkehren (aktuell finden augenscheinlich auf zwei Grundstücken im Hüllenkamp und ein Grundstück in der Hüllenkoppel Bautätigkeiten statt). Dabei müssen oft sehr große Fahrzeuge den Hüllenkamp oder die Hüllenkoppel anfahren. Vor wenigen Wochen kam es dabei zu einer Situation in der ein Tieflader einen Bagger liefern wollte und ein Fahrzeug wegen seiner Schleppkurve nicht passieren konnte. Es musste abgeschleppt werden. Unklar ist, wer die Kosten in diesen Situationen trägt.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen:
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