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Begegnungssituation im Hüllenkamp entschärfen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Antrag

Letzte Beratung: 31.05.2023 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.2

Sachverhalt

 

Die Einführung des versetzten Parkens mit entsprechenden Markierungen im Hüllenkamp zwischen Schöneberger Straße und Grunewaldstraße hat zu einer Entschleunigung des Verkehrs geführt. Die Sicherheit durch die geringeren gefahrenen Geschwindigkeiten ist damit gestiegen. Die Vorgehensweise ist daher als sehr sinnvoll und positiv zu werten.

 

Wie sich in der Praxis nun aber zeigt, ergeben sich auch folgende Nachteile:

 

  1. Im Einmündungsbereich von der Schöneberger Straße ist der erste Parkplatz nur wenige Meter von der Schöneberger Straße im Hüllenkamp markiert. Dadurch kommt es insbesondere in den Morgen- und Abendstunden an Werktagen zu gefährlichen Verkehrssituationen.

 

Einerseits wollen Fahrzeuge aus dem Hüllenkamp in die Schöneberger Straße links abbiegen, andererseits biegen Fahrzeuge aus Richtung Rahlstedt Ost von der Schöneberger Straße in den Hüllenkamp. Dabei ergeben sich teilweise Situationen in denen sich die Fahrzeuge gegenseitig blockieren und bis an die Kreuzung zurückstauen. Eine Einsichtnahme der Abbiegenden in die Schöneberger Straße ist dann nicht mehr möglich.

 

Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich hier eine hoch frequentierte Bushaltestelle befindet. Dadurch ergibt sich ein Fußgängerverkehr, der in solchen Situationen, ebenso wie die Radfahrenden nicht eingesehen werden kann.

 

Ein Vororttermin hat verdeutlicht, dass aus rechtlicher Sicht die Markierung korrekt ist und dass die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer die Situation berücksichtigen müssen. Im Ergebnis bleibt der Eindruck aber unbefriedigend und wirkt auf die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin gefährlich.

 

  1. Im weiteren Verlauf des Hüllenkamps sind die versetzt markierten Parkplätze laut Verwaltung so angebracht, dass die Schleppkurven der Fahrzeuge ausreichend berücksichtigt werden. Es fällt allerdings auf, dass es immer wieder zu Begegnungssituationen kommt, bei denen ein Ausweichen auf den Gehweg erforderlich ist, weil größere Fahrzeuge sich mit anderen Fahrzeugen begegnen.

 

Beispiele sind Fahrzeuge mit Anhängern, Sprinter, Wohnmobile oder kleinere bis größere LKWs. Bei Fahrzeugen mit Anhängern reicht oft schon ein kleiner Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg. Gerade bei diesen Gespannen ist aus der Entfernung nicht erkennbar, ob ein Ausweichen im Bereich der versetzt angeordneten Parkmarkierungen möglich ist. Dadurch fahren Fahrzeugführer selbstverständlich in den Bereich ein, da sie davon ausgehen, dass ein Ausweichen machbar ist.

 

Ergänzend kommt hinzu, dass sich das Gebiet in einem Generationswechsel befindet. Das führt zu erhöhten Bautätigkeiten und damit zu Bauverkehren (aktuell finden augenscheinlich auf zwei Grundstücken im Hüllenkamp und ein Grundstück in der Hüllenkoppel Bautätigkeiten statt). Dabei müssen oft sehr große Fahrzeuge den Hüllenkamp oder die Hüllenkoppel anfahren. Vor wenigen Wochen kam es dabei zu einer Situation in der ein Tieflader einen Bagger liefern wollte und ein Fahrzeug wegen seiner Schleppkurve nicht passieren konnte. Es musste abgeschleppt werden. Unklar ist, wer die Kosten in diesen Situationen trägt.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen:

 

 

  1. Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen die Situation an der Einmündung Hüllenkamp von der Schöneberger Straße Richtung Grunewaldstraße verbessern können. Ggf. erfordern die Querungszahlen ähnlich wie am Knoten der Schöneberger Straße / Liliencronstraße eine Vollsignalisierung des Knotens, sowie eine Anpassung der ersten Park-markierungen im Hüllenkamp oder der Parkmarkierungen im ersten Abschnitt des Hüllenkamps bis zur Straße Düpheid.

 

  1. Die Fachbehörde und das Bezirksamt werden außerdem gebeten zu prüfen, wie auch eine Begegnung größerer Fahrzeuge im gesamten Verlauf des Hüllenkamps zwischen Schöneberge Straße und Grunewaldstraße gewährleistet werden kann, ohne dass ein Ausweichen auf den Gehweg erforderlich wird (z.B. durch eine angepasste Markierung der Parkflächen mit Halteverbotszonen als Begegnungsstelle).

 

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