Bebauungsplanverfahren Steilshoop 3 - Änderung - Einleitung des Änderungsverfahrens - Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 23.03.2020 Beschlussvorlage des Planungsausschusses
A. Anlass und Ziel der Planung
Im geltenden Bebauungsplan Steilshoop 3 vom 08. Juli 1969 ist unter anderem im Gewerbegebiet Schwarzer Weg durchquerend eine oberirdische Bahnanlage (künftige U-Bahn) festgesetzt worden. Die Flächen befinden sich im allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Zuge des laufenden Planfestellungsverfahrens zur U-Bahnlinie U5 wird jedoch nicht auf diese Flächen zurückgegriffen, sodass diese Flächen für einen U-Bahnbau voraussichtlich dauerhaft entbehrlich werden und kurzfristig vor allem an kleinteiliges Gewerbe, vorwiegend zu Lager- und Stellplatzzwecken, verpachtet sind. Es bestehen in diesem Bereich konkrete Flächenbedarfe städtischer Bedarfsträger/ Unternehmen.
Die Stadtreinigung Hamburg plant am bisherigen Standort die Einrichtung eines den aktuellen und zukünftigen kapazitären Anforderungen entsprechenden Neubau des Recyclinghofs. Die Freiwillige Feuerwehr Barmbek, die bisher ihren Standort in diesem Gewerbegebiet hatte, strebt nach Bezug eines Ausweichstandort in Tonndorf eine schnellstmögliche Rückkehr nach Steilshoop an. Die Hamburger Hochbahn hat Flächenbedarf zur Baustelleneinrichtung für Teilflächen im nördlichen Plangebiet angemeldet. Diese Flächen werden ggf. ab 2021 für etwa zehn Jahre benötigt und werden nach Abschluss der Bauarbeiten zur U5 für eine bauliche Entwicklung zur Verfügung stehen.
Mit dem Entfall des Trassenbedarfes besteht die Möglichkeit, die Flächen entsprechend der angrenzenden Gewerbegebietsfestsetzung planungsrechtlich zu sichern und den städtischen Bedarfsträgern sowie weiteren Gewerbebetrieben als dauerhafte Standorte anbieten zu können. Um die Flächen für ebensolche Betriebe, die auf eine Gewerbegebietsfestsetzung angewiesen sind, zu sichern, wären unter anderem Nutzungsausschlüsse für Einzelhandel, Vergnügungsstätten etc. zu treffen. Im weiteren Verlauf der festgesetzten U-Bahntrasse stellen weitere Flächen als Teil des bestehenden Grünzuges bestandsgemäß als öffentliche Grünflächen festgesetzt werden.
B. Bauliches Umfeld
Das östliche und westliche bauliche Umfeld der Trasse ist durch großflächigen Gewerbebau geprägt. Das Gebiet ist insgesamt heterogen strukturiert. Weiterhin liegen im Norden an der Steilshooper Allee zahlreiche Kfz-orientierte Betriebe, Schnellrestaurants sowie ein großes Fitnessstudio, zudem befindet sich im Nordosten eine Grünfläche. Unmittelbar südlich grenzt ein Grünzug mit Kleingartenanlagen an das Plangebiet an, im Südosten findet sich drei- bis viergeschossiger Wohnungsbau.
C. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf
Das vorgesehene Planänderungsgebiet umfasst Flurstücke zwischen Steilshooper Allee und dem Grünzug südlich des Gewerbegebietes und ist etwa 2,1 ha groß.
Das Planänderungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Steilshoop 3 vom 08. Juli 1969, geändert am 12.02.2010 sowie am 03.07.1979, der für das Plangebiet Oberirdische Bahnanlagen und Fläche für den Gemeinbedarf festsetzt.
Der Flächennutzungsplan stellt das Planänderungsgebiet im Norden als Gewerbliche Bauflächen sowie im Süden als Grünflächen dar. Das Landschaftsprogramm stellt das Gebiet als Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ sowie südlich anschließend als „Parkanlage“ dar.
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.01.2020 beschlossen, ein entsprechendes Planänderungsverfahren in das Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2020 als einzuleitendes Verfahren in die B.1-Liste aufzunehmen. Insbesondere um den städtischen Bedarfsträgern Planungssicherheit geben zu können wird vorgeschlagen, dieses Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten und am 23. März 2020 eine gemeinsame öffentliche Plandiskussion zusammen mit den Bebauungsplanverfahren Steilshoop 10 sowie Steilshoop 11 durchzuführen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten,
a) der Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für Steilshoop 3 und
b) der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 23. März 2020
zuzustimmen.
- Bebauungsplan Steilshoop 3
- Plangebietsabgrenzung des Bebauungsplanänderungsverfahrens für Steilshoop 3
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.