Baumaßnahme: Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Teilbaumaßnahme: Eichenspaltpfähle in der Straße Lerchenberg
Letzte Beratung: 07.11.2024 Ausschuss für Mobilität Ö 5.8
In der Straße Lerchenberg werden vor den Hausnummern 13 und 15 Flächen zwischen dem baulichen Radweg und der Grünfläche zum Parken genutzt.
Nach Einschätzung des Bezirksamtes und des zuständigen Polizeikommissariats müssen Fahrzeugführende diese zum Parken genutzten Flächen, die nicht direkt an den Grundstückseinfahrten liegen, über den Gehweg und den baulich hergestellten Radweg erreichen. Beim Befahren muss die komplette Breite des Geh-/ Radweges genutzt werden. Selbst bei einer sehr vorsichtigen Fahrweise der Fahrzeugführenden sind Konfliktsituationen mit zu Fuß gehenden und Rad fahrenden Personen zu rechnen. Durch die sehr engen Raumverhältnisse ist zudem das Rückwärtsfahren zum Einparken zu erwarten, was die Gefährdung für den Fuß- und Radverkehr noch steigert. Beim Ausparken der parallel zur Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts in den Nebenflächen parkenden Fahrzeugen müssen Fahrzeugführende den toten Winkel auf der rechten Fahrzeugseite beachten, womit ein hohes Gefährdungspotential für den Fuß- und Radverkehr verbunden ist.
In dem Bereich ist mit erhöhten Fuß- und Radverkehr zu rechnen, da es sich um den Schulanmarschweg zum naheliegenden Schulcampus Volksdorf (Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium) handelt. Darüber hinaus befindet sich die Seniorenresidenz Lerchenberg in unmittelbarer Umgebung, wodurch der Bereich auch von weiteren verkehrsunsicheren Personen auf dem Weg Richtung Zentrum Volksdorf genutzt wird.
Aus diesen Gründen sieht das Bezirksamt vor, die Nebenflächen durch Eichenspaltpfähle vorm Befahren und Beparken zu sichern (siehe Planskizze). Bereits im Bestand befinden sich vereinzelnd Spaltpfähle, die nun an die Grenze zum baulichen Radweg versetzt werden sollen um die Verkehrsgefährdungen durch motorisierten Verkehr auf dem Geh- und Radweg zu unterbinden.
Das zuständige Polizeikommissariat unterstützt das Vorgehen und wird bis zu einer baulichen Lösung den Straßenbereich polizeilich überwachen und ggf. Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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