21-4436

Bitte erneuern und komplettieren! Wichtige Natur-Schutzmaßnahme des MR Wandsbek für den Straßennebenraum an der Stadtbahnstraße in Sasel Antrag von Frauke Häger (fraktionslos)

Antrag

Letzte Beratung: 14.12.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.5

Sachverhalt

 

Die ökologische und quartiersbildende Bedeutung der Straßennebenräume werden für den Bezirk Wandsbek und gesamte Stadt Hamburg als sehr wichtig bewertet. Sehr häufig werden Naturräume leider durch die motorisierten Nutzer zum Abstellen ihrer Fahrzeuge oder auch (Boots-, Pferde-)Anhänger widerrechtlich zum Parken benutzt. Das Befahren und Abstellen schwerer Fahrzeuge führt zu einer deutlichen Beschädigung der unbefestigten Böden, Spurrillen und Verdichtung. Und letztendlich zur Zerstörung des Lebensraumes im Boden sowie der sichtbaren Vegetation bis hin zur Knicksträucher-Verdrängung als Lebensraum für Vögel und Kleinsäugetiere.

In der Stadtbahnstraße, Abschnitt Frahmredder bis Hennebergstraße/Meinertstraße, ist die nördliche Straßenseite als unbefestigter Straßennebenraum gestaltet. Die südliche Seite ist seit langem regelmäßig und fahrbahnnah durch Eichenspaltpfähle vor einem Befahren gesichert. Einige Eichenspaltpfähle sind abgängig, in Richtung Meinertstraße wurden keine gesetzt oder unerlaubt entfernt.

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Alstertal folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

Die Verwaltung Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) möge als Maßnahmen prüfen,

-          inwieweit der Straßennebenraum der Stadtbahnstraße (Frahmredder bis Hennebergstraße/nördlich) gegen Befahren/Parken in Teilen gen Bäume und Knick geschützt werden kann

-          die Eichenspaltpfähle der Stadtbahnstraße (Frahmredder bis Meinertstraße/südlich) auf ihre Standfestigkeit zu prüfen resp. durch neue zu ersetzen

-          im südlichen Straßenabschnitt auf Höhe der Hausnummern 77 und 129-125 neue Eichenspaltpfähle einzubringen und den beschädigten Straßennebenraum wieder zu renaturieren (Bodenlockerung, Bodensubstrat-Auffüllung und Setzen von Pflanzen und Sträuchern)

-          und die Maßnahmen zeitnah bzw. die Renaturierungen vor der kommenden Wachstumsperiode Frühjahr 2022 umzusetzen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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