Barrierefreiheit Dienstgebäude Rahlstedter Straße 151 - 157 Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Mit der Drs. 20-6549.1 hat die Bezirksversammlung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Dienstgebäude Rahlstedter Straße 75.000,- € aus dem Inklusionsfonds für das Herrichten eines barrierefreien WCs und einer barrierefreien Tür zum Kundenzentraum bereit gestellt.
Da es sich um ein Mietgebäude handelt, war das Einholen einer Genehmigung des Vermieters erforderlich und entsprechend in diesem Fall auch ein Nachtrag zum Mietvertrag. Dieser liegt seit kurzem vor. Parallel ist ein Bauantrag zu stellen.
Aufgrund der Zeitverzögerung und weiterer Umplanungen sind die 75.000,- € für die Maßnahmen nicht auskömmlich. Die aktuellen Kostenschätzungen gehen von 100.000,- € aus für beide Maßnahmen. Es wird um Bereitstellung weiterer 25.000,- € aus dem Inklusionsfonds gebeten.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, aus den Inklusionsfondsgeldern 2020 (Drs. 21-0724) 25.000,- € (konsumtiv) zu finanzieren..
keine Anlage/n