Barrierefreiheit Dienstgebäude Rahlstedter Straße 151 - 157, hier: Ergänzung zur Drucksache 21-1768
Mit der Drs. 21-1768 hat das Bezirksamt zur Herstellung von Barrierefreiheit im Dienst-gebäude Rahlstedter Straße um Bereitstellung von zusätzlichen 25.000,- € gebeten. Hierzu hat der Ausschuss für Soziales in seiner Sitzung am 24.08.2020 weitere Fragen aufge-worfen. Das Bezirksamt nimmt dazu wie folgt Stellung:
Sachstand der Drs. 21-1768:
Mit der Drs. 20-6549.1 hat die Bezirksversammlung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Dienstgebäude Rahlstedter Straße 75.000,- € aus dem Inklusionsfonds für das Herrichten eines barrierefreien WCs und einer barrierefreien Tür zum Kundenzentraum bereit gestellt.
Da es sich um ein Mietgebäude handelt, war das Einholen einer Genehmigung des Vermieters erforderlich und entsprechend in diesem Fall auch ein Nachtrag zum Mietvertrag. Dieser liegt seit kurzem vor. Parallel ist ein Bauantrag zu stellen.
Aufgrund der Zeitverzögerung und weiterer Umplanungen sind die 75.000,- € für die Maßnahmen nicht auskömmlich. Die aktuellen Kostenschätzungen gehen von 100.000,- € aus für beide Maßnahmen. Es wird um Bereitstellung weiterer 25.000,- € aus dem Inklusionsfonds gebeten.
Ergänzungen/Erläuterungen:
Darüber hinaus war der Fachbereich im letzten Halbjahr vorrangig mit der Umsetzung geeigneter Corona-Maßnahmen für die Beschäftigten des Bezirksamtes befasst.
Derzeit befindet sich die Ausschreibung in der Vorbereitung.
Der Ausschuss für Soziales wird gebeten, aus den Inklusionsfondsgeldern 2020 (Drs. 21-0724) 25.000,- € (konsumtiv) zu finanzieren.
keine Anlage/n
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