21-2046

Barrierefreiheit Dienstgebäude Rahlstedter Straße 151 - 157, hier: Ergänzung zur Drucksache 21-1768

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit der Drs. 21-1768 hat das Bezirksamt zur Herstellung von Barrierefreiheit im Dienst-gebäude Rahlstedter Straße um Bereitstellung von zusätzlichen 25.000,- € gebeten. Hierzu hat der Ausschuss für Soziales in seiner Sitzung am 24.08.2020 weitere Fragen aufge-worfen. Das Bezirksamt nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Sachstand der Drs. 21-1768:

 

Mit der Drs. 20-6549.1 hat die Bezirksversammlung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Dienstgebäude Rahlstedter Straße 75.000,- € aus dem Inklusionsfonds für das Herrichten eines barrierefreien WCs und einer barrierefreien Tür zum Kundenzentraum bereit gestellt.

 

Da es sich um ein Mietgebäude handelt, war das Einholen einer Genehmigung des Vermieters erforderlich und entsprechend in diesem Fall auch ein Nachtrag zum Mietvertrag. Dieser liegt seit kurzem vor. Parallel ist ein Bauantrag zu stellen.

 

Aufgrund der Zeitvergerung und weiterer Umplanungen sind die 75.000,- €r die Maßnahmen nicht auskömmlich. Die aktuellen Kostenschätzungen gehen von 100.000,- € aus für beide Maßnahmen. Es wird um Bereitstellung weiterer 25.000,- € aus dem Inklusionsfonds gebeten.

 

Ergänzungen/Erläuterungen:

 

  1. Der derzeitige Mietvertrag läuft bis zum 31.05.2026 mit der Option auf Verlängerung.
     
  2. Bei der Vorlage im damaligen ASB aus dem Oktober 2018 handelte es sich um einen groben Kostenrahmen. Im Laufe der Planungen wurde deutlich, dass die Kosten für den Umbau der WC-Anlage wesentlich höher ausfallen als in der ersten Kosten-schätzung benannt. Das resultiert zum einen daher, dass die erste Einschätzung nach der Begehung mit dem externen Dienstleister Barrierefreiheit von einem ein-seitigen Anfahren des WCs ausging. Hierauf basierend erfolgte die damalige Kosten-einschätzung. Um eine möglichst große Annäherung an die DIN 18040-1 zu errei-chen, wurde in der weiteren Planung eine Umsteuerung hin zu einem WC, das von beiden Seiten angefahren werden kann, angestrebt. Da hierfür tragende Wände zu versetzen sind, fallen zusätzliche Kosten für die Statik an. Unabhängig von den baulichen Gründen für die Kostensteigerung ist bekannt, dass im Baugewerbe mit jährlichen Kostensteigerungen von 2-5% gerechnet werden kann.
     
  3. Die zeitlichen Verzögerungen resultieren daher, dass für derartige Baumaßnahmen eine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Auf die Schnelle der Genehmi-gungserteilung hat das Bezirksamt keinen Einfluss. In der Folge war ein Nachtrag zum Mietvertrag zu schließen und ein Bauantrag zu stellen. Auch hier ist das Bezirks-amt auf Zulieferungen Dritter angewiesen.

Darüber hinaus war der Fachbereich im letzten Halbjahr vorrangig mit der Umsetzung geeigneter Corona-Maßnahmen für die Beschäftigten des Bezirksamtes befasst.

 

Derzeit befindet sich die Ausschreibung in der Vorbereitung.

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird gebeten, aus den Inklusionsfondsgeldern 2020 (Drs. 21-0724) 25.000,- € (konsumtiv) zu finanzieren.

 

Anhänge

keine Anlage/n