21-0724

Verstetigung des Inklusionsfonds 2020-2024 Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich in der vergangenen Wahlperiode interfraktionell auf den Weg gemacht, die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen im öffentlichen Raum Schritt für Schritt zu verbessern. Das Ziel ist dabei, dass ein Besuch der politischen Gremien sowie alltägliche Behördengänge für ALLE möglich ist.

 

Neben dem hamburgweit ersten bezirklichen Inklusionsbeirat, der in dieser Wahlperiode zum dritten Male vom Bezirksamtsleiter ernannt worden ist, ist der 2014 geschaffene Inklusionsfonds ein wesentlicher finanzieller Baustein, um die Projekte auf den Weg zu bringen. Insgesamt wurden so 382.500 Euro in der abgelaufenen Wahlperiode investiert.

 

Die Erfolge können sich dabei sehenlassen: ein kleiner Lift im Bürgersaal konnte installiert werden, eine Toilette für Alle wird in den kommenden Monaten im Bezirksamt errichtet und alle Stadtteilkultureinrichtungen werden mit elektrischen Türöffnern ausgestattet.

 

Andere Projekte –wie ein Orientierungs- und Leitsystem an Verwaltungsgebäuden und der inklusive Umbau des Wandsbeker Rathauses- werden in der begonnenen Wahlperiode weiterfinanziert werden müssen. Zudem sollen weiterhin kleinere Projekte von Betroffenen unkompliziert bewilligt werden können. Eine Verstetigung und Erhöhung des zum 31.12.2019 auslaufenden Inklusionsfonds ist daher fachlich geboten.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Inklusionsfonds wird in der 21. Wahlperiode fortgeführt. Dafür werden aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv (Maßnahmen-Nr. 3-22103010-000001.01) jeweils 75.000 EUR aus den Haushaltsjahren 2020-2024 reserviert.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, beim zuständigen Präses der Finanzbehörde jährlich 25.000 EUR aus dem investiven Quartiersfonds für einen erstmaligen investiven Teil des Inklusionsfonds zu beantragen.
  3. Für die Mittelvergabe ist weiterhin der Ausschuss für Soziales in enger Abstimmung mit dem Inklusionsbeirat zuständig.
  4. Über das Ergebnis der Beantragung der Mittel zu Petitum Punkt 2 ist der zuständige Ausschuss für Soziales zu informieren.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n