21-1768

Barrierefreiheit Dienstgebäude Rahlstedter Straße 151 - 157

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit der Drs. 20-6549.1 hat die Bezirksversammlung zur Herstellung von Barrierefreiheit im Dienstgebäude Rahlstedter Straße 75.000,- € aus dem Inklusionsfonds für das Herrichten eines barrierefreien WCs und einer barrierefreien Tür zum Kundenzentraum bereit gestellt.

 

Da es sich um ein Mietgebäude handelt, war das Einholen einer Genehmigung des Vermieters erforderlich und entsprechend in diesem Fall auch ein Nachtrag zum Mietvertrag. Dieser liegt seit kurzem vor. Parallel ist ein Bauantrag zu stellen.

 

Aufgrund der Zeitverzögerung und weiterer Umplanungen sind die 75.000,- €r die Maßnahmen nicht auskömmlich. Die aktuellen Kostenschätzungen gehen von 100.000,- € aus für beide Maßnahmen. Es wird um Bereitstellung weiterer 25.000,- € aus dem Inklusionsfonds gebeten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird gebeten, aus den Inklusionsfondsgeldern 2020  (Drs. 21-0724) 25.000,- € (konsumtiv) zu finanzieren..

Anhänge

keine Anlage/n