Alternative Verkehrsführung in der Bergedorfer Schloßstraße - beschlossene Fassung
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.9
Antrag der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh und Fraktion der CDU
BAbg. Springborn und SPD-Fraktion
BAbg. Fleige und Grünen-Fraktion
BAbg. Kubat und FDP-Fraktion
Mit dem Antrag „Bergedorf auf dem Weg zur autofreien Innenstadt: Einrichtung einer Fußgängerzone in der Schlossstraße“ (Drs. 21-115) vom 26.09.2019 wurde der Bezirksamtsleiter u.a. gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form die Einrichtung einer Fußgängerzone in der Bergedorfer Schlossstraße, zwischen Chrysanderstraße und Vinhagenweg, ab dem 5.04.2020 bis zum September 2020, möglich sei.
Die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion „Umnutzung eines Teils der Schlossstraße“ (Drs. 21-0266) vom 30.12.2019 durch das Bezirksamt lässt erkennen, dass die wesentlichen Fragen, trotz des nur noch sehr knappen Zeitvorlaufs bis zum 5.04.2020, keine Rückschlüsse auf die Durchführbarkeit des Prüfantrags zulassen. Die Antwort auf Frage 3, inwieweit die geplanten Maßnahmen mit der Polizei besprochen wurden, wird lediglich mit „Ja“ vom Bezirksamt beantwortet, ohne eine konkrete Aussage über die Durchführbarkeit oder Nichtzulässigkeit der Sperrung darzustellen. Und das drei Monate nach der Antragstellung!
Von daher wollen die Antragsteller, nach vielen Gesprächen mit Bürgern, Kunden der Bergedorfer City, Wochenmarktbesuchern, Geschäftsinhabern und den von der Sperrung Betroffenen, eine aus unserer Sicht für alle Beteiligten gangbare Lösung präsentieren. Sie beinhaltet die Herausnahme von schätzungsweise 80% des Durchgangsverkehrs durch die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Chrysanderstraße bis Vinhagenweg, eine Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit (ggf. durch Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereich - Tempo 20 Zone), die Beibehaltung der vorhandenen Parkplätze, die weitere Nutzungsmöglichkeit der E-Ladesäulen, das Anfahren des Rehazentrums, des Parkhauses wie auch der Tiefgaragenzufahrten, eine Gastronomie auf Paletten im Außenbereich für die 2 vorhandenen Betriebe – und das ist uns besonders wichtig – auch den angestrebten Starttermin zum 5.04.2020. Eine dem Antrag beiliegende Straßenkarte verdeutlicht die vorgeschlagene Regelung. Die Maßnahmen sind schnell und ohne großen Kostenaufwand umsetzbar.
Der Bezirksamtsleiter lässt prüfen,
1. ob die Einbahnstraßenregelung im Vinhagenweg im Rahmen einer Testphase umgekehrt eingerichtet werden kann.
2. ob die Einbahnstraßenregelung in der Bergedorfer Schloßstraße, ab Vinhagenweg in Richtung Chrysanderstraße, im Rahmen einer Testphase umgekehrt eingerichtet werden kann. Im Rahmen dieser Prüfung ist sicherzustellen, dass die Drehung der Einbahnstraße keine negativen Auswirkungen auf den Wochenmarkt hat.
3. ob die gesamte Bergedorfer Schloßstraße als Fahrradstraße (bei zugelassenem Kfz-Verkehr) ausgewiesen werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schloßstraße als mögliche Fahrradstraße von Fahrrädern in beide Richtungen genutzt werden kann.
4. ob für den Fall, dass eine Fahrradstraße im Sinne des Prüfpunkts 3 nicht möglich ist, die zulässige Durchfahrtgeschwindigkeit durch die Einrichtung eine Tempo-20-Zone in der gesamten Bergedorfer Schloßstraße reduziert werden kann. Für den Fall einer Tempo-20-Zone ist außerdem zu prüfen, ob bzw. unter welchen Bedingungen Radfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen nutzen können
5. ob die Stellen, an denen sich die Vorfahrtsregelung durch die Umkehrung der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße ändern, durch Hinweisschilder temporär zusätzlich beschildert werden können, um auf die „geänderte Vorfahrt“ hinzuweisen und so Unfälle möglichst zu vermeiden.
6. inwieweit eine Reduzierung des Querschnittes der Fahrbahn auf 4,50 m im Bereich Zufahrt Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße bis Einmündung Chrysanderstraße vorgenommen werden kann.
7. ob die Stellplätze, die nach Umdrehung der Fahrtrichtung in der Schloßstraße linksseitig zwischen Chrysanderstraße und Vinhagenweg gelegen sind, umgenutzt und der Gastronomie und dem öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden können.
8. inwieweit die durch die Aufhebung der Stellplätze und die durch die Verlegung der Fahrbahnbegrenzung gewonnenen Flächen bereits 2020 als Platz genutzt werden können.
9. ob finanzielle Mittel aus dem Haushaltstitel Hamburger Plätze eingeworben werden können, um eine dauerhafte Um- bzw. Neugestaltung des beschriebenen öffentlichen Raums zu ermöglichen.
10. in welchem Umfang für die Anlieferung entsprechende Ladezonen erforderlich sind und wo sie geschaffen werden können.
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, im Ausschuss Verkehr und Inneres im März 2020 über die Ergebnisse der Prüfung und die Fortschritte zu berichten.
Die Testphase wird engmaschig durch das Bezirksamt und die zuständige Polizei begleitet.
Die ersten Erkenntnisse der Testphase werden nach der Sommersaison 2020 im Ausschuss für Verkehr und Inneres ausgewertet und die Folgen der geänderten Verkehrsführung evaluiert.
Ein erstes Zwischenfazit soll bereits vor der Sommerpause im Fachausschuss für Verkehr und Inneres vorgestellt und diskutiert werden.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Absprache mit dem PK43 vor der Änderung der Verkehrsführung Verkehrsdaten zum Kfz-Aufkommen zu erheben und einige Zeit nach Änderung der Verkehrsführung erneut Verkehrsdaten zum Vergleich zu erheben.
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine wissenschaftliche Begleitung der Auswertung der Testphase möglich ist, sodass auch die Meinung der Bergedorferinnen und Bergedorfer zur geänderten Verkehrsführung erhoben werden kann.
Der Bezirksamtsleiter informiert, wenn eine neue Rechtslage bezüglich der Einrichtung temporärer Verkehrslösungen gegeben ist, unverzüglich den Fachausschuss für Verkehr und Inneres und stimmt mit diesem die Möglichkeiten ab, den betrachteten Abschnitt der Schloßstraße zwischen Vinhagenweg und Chrysanderstraße testweise zu einer Fußgängerzone weiterzuentwickeln.
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