21-0295.03

Bergedorfer Schloßstraße

Mitteilung

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18.06.2020
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Bergedorf hat mit den zuständigen Stellen an mehreren Terminen den beschlossenen Änderungsantrag zur Drucksache 21-0295 „Alternative Verkehrsführung in der Bergedorfer Schloßstraße“ vom 27.2.2020 geprüft. Das Bezirksamt Bergedorf hat zusammen mit dem Polizeikommissariat 43 (PK43) ein feinjustiertes Verkehrskonzept (s. beigefügter Verkehrszeichenplan) ausgearbeitet und wird ab Montag, den 22.06.2020, bis zum Donnerstag, den 15.10.2020, das beschlossene Pilotprogramm wie folgt umsetzen:

 

  1. Umkehrung der Einbahnstraße in der Bergedorfer Schloßstraße von Vinhagenweg in Richtung Chrysanderstraße - gleichzeitig Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung im Vinhagenweg unter Berücksichtigung des Wochenmarktes.

 

  1. Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes auf 4,50 m in einem Teilbereich der Bergedorfer Schloßstraße (von Hausnummer 10/12 bis Einmündung Chrysanderstraße). Eine durchgängige Reduzierung ist aufgrund des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes nicht möglich. Die Darstellung der Flächenreduzierung erfolgt durch eine gelbe Markierung auf der Fahrbahn.

 

  1. Schaffung der erweiterten Nebenflächen zur Nutzung des öffentlichen Raumes für Gastronomie. Hierzu wird das Bezirksamt Bergedorf die beiden vorhandenen größeren Parkbuchten baulich provisorisch umgestalten. (Einbau von Asphalt und somit Verbreiterung der Nebenflächen auf insgesamt etwa 4,75 m).

 

  1. Öffnung der Bergedorfer Schloßstraße für Fahrradfahrer in beide Fahrtrichtungen.

 

  1. Beibehaltung aller E-Ladeplätze.

 

  1. Beibehaltung der derzeitigen Stellplatzsituation einschließlich der Ladezonen und eingeschränkten Halteverboten zwischen Vinhagenweg und Chrysanderstraße (Bergedorfer Schloßstraße von Hausnummer 17 bis 33) auf der südlichen mit ungeraden Hausnummern versehenden Seite.

 

  1. Reduzierung um neun Stellplätze auf der nordöstlich gelegenen Hausnummernseite von Nr. 12 bis Nr. 18. der Bergedorfer Schloßstraße & Reduzierung um vier Stellplätze in der Chrysanderstraße / Bergedorfer Schloßstraße um Begegnungsverkehr zu ermöglichen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

 

  1. Die Erstauswertung der Verkehrszählung am 11. & 12. Juni 2020 ergab, dass die ausgewiesenen Ladezonen auskömmlich sind und eine Ausweitung weiterer Ladezonen zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist.

 

  1. Die notwendige Beschilderung zur Inbetriebnahme des Pilotversuches wird am 21./22.06.2020 entsprechend verändert. Am 23.06.2020 erfolgt der Einbau der provisorischen Asphaltschicht zur Verbreiterung der Nebenflächen (siehe 4.). Ab dem 19.6.2020 erfolgt die Information der ansässigen Gewerbetreibenden und der Anlieger.

 

Grundsätzlich wird das Bezirksamt Bergedorf zusammen mit dem PK 43 den Prozess begleiten und das Pilotprojekt auswerten. Sollte es während des laufenden Projektes zu erheblichen Einschränkungen kommen, kann ggf. nachjustiert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

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