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Alternative Verkehrsführung in der Bergedorfer Schloßstraße

Mitteilung

Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.5

Sachverhalt

 

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 27.02.2020 wurde beschlossen zu prüfen, ob die Einbahnstraßenregelung im Vinhagenweg und in der Bergedorfer Schloßstraße ab Vinhagenweg in Richtung Chrysanderstraße im Rahmen einer Testphase umgekehrt eingerichtet werden kann.  

 

Anliegend die Sachstandsmitteilung der beteiligten Dienststellen für die Bergedorfer Schloßstraße:

 

Nach Rücksprache mit Polizei, dem Fachamt Verbraucherschutz sowie dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Bergedorf wurde der beigefügte Verkehrszeichenplan zur Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung in der Bergedorfer Schloßstraße entworfen. Dieser Verkehrszeichenplan sieht im Gegensatz eine vollständige Umkehrung von der Straße Vinhagenweg (einschließlich Parkhaus) bis zur Chrysanderstraße als Einbahnstraße vor. Beobachtungen der Beteiligten haben gezeigt, dass ein starkes Aufkommen an motorisiertem Individualverkehr aus Richtung Parkhaus derzeit nicht zu erkennen ist und somit die verkehrliche Übersichtlichkeit an dieser Stelle mit dem vorgelegten Entwurf als vorteilhaft zu beurteilen ist.

 

Weiterhin ist in dem Verkehrszeichenplan zu erkennen, dass durch eine Markierung der Fahrbahnquerschnitt auf 4,50 m eingeengt werden wird, um die nördlichen Nebenflächen bewusst zu verbreitern und die Nutzung dieser zusätzlichen Flächen zu ermöglichen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Bergedorfer Schloßstraße für Fahrradfahrer in beide Richtungen zu öffnen. Dazu erhält der Radfahrer die entsprechenden Markierungen im Einmündungsbereich der Chrysanderstraße. Eine Umsetzung in Hinblick auf eine reine Fahrradstraße stimmt die Polizei unter den gegebenen Randbedingungen nicht zu. Der Wegfall von öffentlichen Parkraum außerhalb der Bergedorfer Schloßstraße wurde auf ein Minimum reduziert, d.h. nur im Bereich der Chrysanderstraße entfallen zukünftig etwa 3 legale Parkplätze.

 

Nach der Kenntnisnahme durch die Politik, ist es vorgesehen, die ansässigen Gewerbetreibenden über die geänderte Verkehrsführung während der Pilotphase zu informieren und Hinweise ihrerseits in die finale straßenverkehrsbehördlichen Anordnung aufzunehmen. Diese Beteiligung geschieht mit Rücksicht auf die derzeitigen Einschränkungen zur Öffnung der Geschäfte und der Kontaktaufnahme.

 

Um die verkehrlichen Auswirkungen während des Pilotverfahrens beurteilen zu können, ist es durch das Bezirksamt Bergdorf geplant, entsprechende Verkehrszählungen und – beobachtungen durchzuführen. Die Verkehrsbetrachtungen sind dabei vor und während der Pilotphase geplant. Der Betrachtungsumfang sieht die drei Kreuzungspunkte Chrysanderstraße / Bergedorfer Schloßstraße, Chrysanderstraße / Vinhagenweg sowie Vinhagenweg / Bergedorfer Schloßstraße vor. Weiterhin werden die Themen Parkplatznutzung, Parken in zweiter Reihe, Ein- und Ausfahrten aus den Parkhäusern, querende Fußgänger, Nutzung der Ladeplätze,… betrachtet. Der Betrachtungszeitraum für die jeweiligen Untersuchungen umfasst immer zwei Wochentage (einmal mit Wochenmarkt und einmal ohne Wochenmarkt).

 

Grundsätzlich werden das Bezirksamt Bergedorf und die Polizei die Situation während der Pilotphase beobachten und bei gravierenden Problemen in der Verkehrsführung, eventuell notwendige Anpassungen vornehmen. Die Umsetzung und der Erfolg der Pilotphase stehen derzeit in Abhängigkeit zur Corona-Epidemie. Trotz dieser Einschränkungen ist das Bezirksamt Bergedorf bemüht, die Umsetzung zeitnah voranzubringen.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Bergedorfer Schloßstraße Chrysanderstraße Schloßstraße

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