Änderungsantrag zur Drucksache 21-0295 "Alternative Verkehrsführung in der Bergedorfer Schloßstraße"
Änderungsantrag des BAbg. Springborn und SPD-Fraktion
des BAbg. Fleige und Grünen-Fraktion
des BAbg. Kubat und FDP-Fraktion
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage ist es kurzfristig nicht möglich, die Testphase einer autofreien Schloßstraße wie geplant umzusetzen. Dennoch verfolgen wir das Ziel, die Schloßstraße autoarm zu gestalten und somit eine höhere Aufenthalts- und Platzqualität im Herzen der Bergedorfer Innenstadt zu schaffen. An diesem Ziel orientieren sich alle zu treffenden Maßnahmen und Beschlüsse.
Wir streben eine Testphase an, in der eine geänderte Verkehrsführung in der Schloßstraße ausprobiert wird. Nach dem Ende der Testphase soll eine Auswertung stattfinden, auf deren Grundlage über die langfristige Verkehrsführung entschieden wird. Im Rahmen dieser Auswertung soll u.a. auch die tatsächliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs ausgewertet werden.
Um die PKW-Belastung der Schloßstraße zu reduzieren, ist die Umkehrung der Fahrtrichtung in den Einbahnstraßen Bergedorfer Schloßtraße (ab Vinhagenweg in Richtung Chrysanderstraße) sowie Vinhagenweg eine mögliche Lösung. Wichtig ist, durch zeitweise Beschilderung auf die geänderten Vorfahrtsregelungen hinzuweisen, um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden.
Im Sinne der „Radverkehrsstrategie“ der BWVI und des „Bündnisses für den Radverkehr“ kann die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Schloßstraße dazu dienen, den Radverkehrsanteil in diesem Bereich spürbar zu erhöhen. Eine Fahrradstraße sorgt für eine andere Wahrnehmung des Verkehrs zugunsten des Radverkehrs und sorgt somit für eine weitere Verkehrsberuhigung. Da die Fahrradstraße auch für den motorisierten Verkehr freizugeben ist, sind alle Wegeverbindungen auch für den MIV weiterhin zu erreichen.
Sollte die Anordnung einer Fahrradstraße nicht möglich sein, kann durch eine Tempo-20-Zone eine Verkehrsberuhigung erreicht werden.
Eine Fahrradstraße in der Schloßstraße ist auch deshalb sinnvoll, weil so ein Anschluss an die Veloroute 8 und die Freizeitroute 4 hergestellt werden kann. Gleichzeitig entsteht so eine gute Radverbindung parallel zum Sachsentor.
Allein eine Umkehrung der Fahrtrichtung und eine Ausweisung als Fahrradstraße wird allerdings nicht ausreichen, um die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich im gewünschten Maße zu erhöhen, sodass z.B. die Gastronomie davon in erheblichem Maße profitieren und der öffentliche Raum belebt würde.
Dafür ist eine Umgestaltung / Aufwertung des Raumes unabhängig von der langfristigen Regelung der verkehrlichen Nutzung eine sinnvolle und erforderliche Maßnahme.
Für eine solche Aufwertung erscheint es zielführend, einige Stellplätze umzunutzen. Hierfür kommen vor allem die Stellplätze in Frage, die sich auf der nordöstlichen Seite der Schloßstraße (gerade Hausnummern) zwischen Chrysanderstraße und Vinhagenweg befinden. In diesem Bereich soll ein Platz entstehen, der den Straßenraum auch optisch verändert und somit die Aufenthaltsqualität an dieser Stelle spürbar erhöht.
Ziel ist somit ein Platz, der verkehrsberuhigter ist, eine hohe Aufenthaltsqualität z.B. durch Außengastronomie und weiteren Nutzungsmöglichkeiten bietet und der nur am Rand befahrbar ist. Bei der Umgestaltung des Platzes sind z.B. die Pflasterung, Bepflanzung mit Blumen und Sitzgelegenheiten zu prüfen.
Zur weiteren Verkehrsberuhigung ist es sinnvoll, auch den Querschnitt der Fahrbahn zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob der Fahrbahnquerschnitt im Bereich der Zufahrt zum Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße bis Einmündung Chrysanderstraße auf 4,50m reduziert werden kann. Dieser Prüfauftrag entspricht den früheren Überlegungen zur Überplanung der Schloßstraße.
Der vorliegende Antrag erhöht die Aufenthaltsqualität und sorgt gleichzeitig für eine Verkehrsberuhigung in der Bergedorfer Innenstadt. Damit kommt dieser Vorschlag dem ursprünglichen Ziel zur Umgestaltung der Schloßstraße unter den gegebenen Rahmenbedingung am nächsten.
Da diese Planung und Umgestaltung Zeit in Anspruch nimmt, streben wir an, Lösungen zu entwickeln, die es ermöglichen, auf dem entstehenden Platz bereits in der Sommersaison 2020 eine höhere Aufenthaltsqualität zu schaffen. Hierbei soll geprüft werden, wie die Flächen kurzfristig und zielgerichtet der Gastronomie sowie dem öffentlichen Raum zugänglich gemacht werden können.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir zu beschließen:
Der Bezirksamtsleiter lässt prüfen,
1. ob die Einbahnstraßenregelung im Vinhagenweg im Rahmen einer Testphase umgekehrt eingerichtet werden kann.
2. ob die Einbahnstraßenregelung in der Bergedorfer Schloßstraße, ab Vinhagenweg in Richtung Chrysanderstraße, im Rahmen einer Testphase umgekehrt eingerichtet werden kann. Im Rahmen dieser Prüfung ist sicherzustellen, dass die Drehung der Einbahnstraße keine negativen Auswirkungen auf den Wochenmarkt hat.
3. ob die gesamte Bergedorfer Schloßstraße als Fahrradstraße (bei zugelassenem Kfz-Verkehr) ausgewiesen werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schloßstraße als mögliche Fahrradstraße von Fahrrädern in beide Richtungen genutzt werden kann.
4. ob für den Fall, dass eine Fahrradstraße im Sinne des Prüfpunkts 3 nicht möglich ist, die zulässige Durchfahrtgeschwindigkeit durch die Einrichtung eine Tempo-20-Zone in der gesamten Bergedorfer Schloßstraße reduziert werden kann. Für den Fall einer Tempo-20-Zone ist außerdem zu prüfen, ob bzw. unter welchen Bedingungen Radfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen nutzen können
5. ob die Stellen, an denen sich die Vorfahrtsregelung durch die Umkehrung der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße ändern, durch Hinweisschilder temporär zusätzlich beschildert werden können, um auf die „geänderte Vorfahrt“ hinzuweisen und so Unfälle möglichst zu vermeiden.
7. inwieweit eine Reduzierung des Querschnittes der Fahrbahn auf 4,50 m im Bereich Zufahrt Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße bis Einmündung Chrysanderstraße vorgenommen werden kann.
8. ob die Stellplätze, die nach Umdrehung der Fahrtrichtung in der Schloßstraße linksseitig zwischen Chrysanderstraße und Vinhagenweg gelegen sind, umgenutzt und der Gastronomie und dem öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden können.
9. inwieweit die durch die Aufhebung der Stellplätze und die durch die Verlegung der Fahrbahnbegrenzung gewonnenen Flächen bereits 2020 als Platz genutzt werden können.
10. ob finanzielle Mittel aus dem Haushaltstitel Hamburger Plätze eingeworben werden können, um eine dauerhafte Um- bzw. Neugestaltung des beschriebenen öffentlichen Raums zu ermöglichen.
11. in welchem Umfang für die Anlieferung entsprechende Ladezonen erforderlich sind und wo sie geschaffen werden können.
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, im Ausschuss Verkehr und Inneres im März 2020 über die Ergebnisse der Prüfung und die Fortschritte zu berichten.
Die Testphase wird engmaschig durch das Bezirksamt und die zuständige Polizei begleitet.
Die ersten Erkenntnisse der Testphase werden nach der Sommersaison 2020 im Ausschuss für Verkehr und Inneres ausgewertet und die Folgen der geänderten Verkehrsführung evaluiert.
Ein erstes Zwischenfazit soll bereits vor der Sommerpause im Fachausschuss für Verkehr und Inneres vorgestellt und diskutiert werden.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Absprache mit dem PK43 vor der Änderung der Verkehrsführung Verkehrsdaten zum Kfz-Aufkommen zu erheben und einige Zeit nach Änderung der Verkehrsführung erneut Verkehrsdaten zum Vergleich zu erheben.
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine wissenschaftliche Begleitung der Auswertung der Testphase möglich ist, sodass auch die Meinung der Bergedorferinnen und Bergedorfer zur geänderten Verkehrsführung erhoben werden kann.
Der Bezirksamtsleiter informiert, wenn eine neue Rechtslage bezüglich der Einrichtung temporärer Verkehrslösungen gegeben ist, unverzüglich den Fachausschuss für Verkehr und Inneres und stimmt mit diesem die Möglichkeiten ab, den betrachteten Abschnitt der Schloßstraße zwischen Vinhagenweg und Chrysanderstraße testweise zu einer Fußgängerzone weiterzuentwickeln.
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