Es sind keine Fragesteller anwesend.
Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.
Herr Grote stellt den aktuellen Planungsstand und den voraussichtlichen Bauablauf anhand der beigefügten Präsentation vor.
Auf Nachfrage von Frau Rogalski-Beeck gibt er die Breite der Radfahrstreifen mit 2 m zzgl. der 25 cm breiten Markierung an. Er räumt ein, dass künftig kein gegenläufiger Radverkehr mehr zulässig sein wird. Es wird jedoch genügend Querungsmöglichkeiten geben.
Herr Grote bestätigt Herrn Krohn, dass mit den Arbeiten erst nach Fertigstellung des Bauabschnitts Binnenfeldredder begonnen werden soll.
Er berichtet außerdem, dass die Bepflanzungen der neuen Mittelinseln gesondert ausgeschrieben werden. Im Zuge dessen werden auch die beiden neu gebauten Kreisverkehre mit jeweils einem Baum bepflanzt werden.
Herr Froh sieht in den geplanten Schrägparkständen im Bereich zwischen Binnenfeldredder und Bobzienweg eine potentielle Gefahrenquelle, da die Fahrzeuge hier beim rückwärts ausparken den Radfahrstreifen überqueren. Er schlägt deshalb vor, den Winkel so zu verändern, dass man rückwärts einparkt und den Parkstand vorwärts wieder verlässt.
Laut Herrn Grote ist dies keine Standartbauweise. Die vorgesehene Lösung ist das Ergebnis einer planerischen Abwägung. Die sicherste Lösung wären Längsparkplätze, wodurch es jedoch zu einem hohen Stellplatzverlust käme. Er sagt jedoch eine Prüfung des Vorschlags von Herrn Froh zu.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Pläne auf der Internet-Seite des LSBG einsehbar sind.
Herr Capeletti erläutert die Unterschiede der im vorliegenden Antrag vorgeschlagenen Verkehrsführung zum ursprünglichen Vorschlag der Grünen und der Linken.
Er betont, dass es den beiden Gastwirten auch bei dieser Lösung möglich sein wird, die Parkplätze auf der Nordseite der Straße durch Einbau von Holzpaletten für Außengastronomie zu nutzen. Alle weiteren Stellplätze bleiben erhalten. Herr Capeletti berichtet zudem von seiner Beobachtung, dass der Parkverkehr an Markttagen nach 11:30 Uhr bereits deutlich zurückgeht. Aufgrunddessen lässt sich auch mit dieser alternativen Verkehrsführung eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Schloßstraße erreichen.
Herr Froh erwartet zudem eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Chrysanderstraße, da dort Autos in den Vinhagenweg einbiegen und dadurch nachfolgende Fahrzeuge ausbremsen. Zudem könnte man in der Schloßstraße gegenläufigen Radverkehr zulassen.
Herr Kleeberg erklärt, dass die Polizei den Vorschlag bereits grob geprüft und festgestellt hat, dass die Straßenverkehrsführung im Großen und Ganzen unproblematisch wäre.
Herr Peters gibt zu bedenken, dass eine Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung in der Schloßstraße eine seit Jahrzehnten bewährte und eingeübte Regelung ändern würde. Auch die dadurch entstehende Rechts-vor-Links-Situation an der Einmündung des Vinhagenwegs wäre neu. Dies könnte zu Problemen führen. Außerdem fragt Herr Peters, ob für die Schleppkuven des dort in die Schloßstraße einbiegenden Lieferverkehrs genügend Platz vorhanden ist.
Herr Dr. Reumann befürchtet, dass die Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Schloßstraße durch Fahrzeuge auf der Suche nach einem Stellplatz im Vinhagenweg oder der Chrysanderstraße wieder wettgemacht wird. Zudem hält er es für wahrscheinlich, dass Parkplatzsuchende mehrmals um den Block fahren werden.
Frau Petersen-Griem bezweifelt zudem, dass sich der Durchgangsverkehr mit diesem Vorschlag tatsächlich um 80% reduzieren lässt und fragt, wie dieser Wert zustande gekommen ist.
Herr Kleeberg hält die 80% für eine Annahme. Er weist darauf hin, dass es immer wieder Änderungen von Vorfahrtsregelungen gibt. Dem lässt sich durch temporäre Hinweisschilder begegnen, so dass es normalerweise zu keinen Problemen kommt. Die Frage der Schleppkurven wurde bislang noch nicht überprüft.
Auf Nachfrage von Herrn Springborn bestätigt Herr Kleeberg, dass die testweise Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h in der Schloßstraße möglich wäre. Welche positiven Auswirkungen die Umkehr der Einbahnstraße hätte, müsste durch eine längerfristige Beobachtung der Verkehrsströme verifiziert werden.
Herr Capeletti bezeichnet den Vorschlag als Kompromisslösung. Er weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die temporäre Fußgängerzone in Ottensen geurteilt hat, dass es für ein zeitweiliges Einfahrtsverbot keine Rechtsgrundlage gibt. Die ursprüngliche Idee für die Schloßstraße ließe sich somit wohl nicht umsetzen.
Herr Springborn bezeichnet den Vorschlag als konstruktiv und erinnert daran, dass es hier um eine Testphase geht, so dass es noch keine belastbaren Verkehrszahlen gibt.
Er möchte die heute neu gewonnen Informationen dennoch zunächst fraktionsintern beraten und schlägt vor, die Beschlussfassung in die kommende Sitzung der BV am 27.02.20 zu vertagen.
Der Fachausschuss beschließt einstimmig, den Antrag zur abschließenden Beratung in die BV zurück zu überweisen.
Eine Berichterstattung ist somit nicht notwendig.
Herr Kubat teilt mit, dass seine Fraktion derzeit keine weitere Befassung mit dem Thema wünscht.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Froh findet es merkwürdig, dass Kameras an Lichtmasten installiert werden, ohne dass der Verwaltung bekannt ist, welchen Zweck diese erfüllen oder wem diese zuzuordnen sind. Es könnte zwar zu Beispiel sein, dass Planungsbüros Verkehrszählungen durchführen. Die Antwort ist dennoch unbefriedigend.
Herr Rosinski wird prüfen lassen, ob hier Sondernutzungsgenehmigungen erteilt wurden.
Herr Springborn erkennt an, dass eine weitere Beschilderung rechtlich nicht zulässig ist. Möglich wären bauliche Veränderungen, die jedoch aufwändig und kostenintensiv sind. Herr Springborn fragt, ob die Polizei Erfahrungen hat, wie mit kleinen Maßnahmen ohne hohen finanziellen Aufwand eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten erreicht werden kann.
Herr Kleeberg weist darauf hin, dass Spielstraßen bereits so ausgestaltet sind, dass dort nur geringe Geschwindigkeiten möglich sind. Hierbei sind jedoch Vorschriften einzuhalten. Die planerischen Möglichkeiten sind somit bereits im Wesentlichen ausgereizt.
Herr Dr. Reumann sieht das Problem darin, dass die Beschilderung entweder nicht bekannt ist oder ignoriert wird. Hier besteht also ein Durchsetzungsdefizit. Es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem, welches nicht auf Bezirksebene gelöst werden kann.
Herr Kleeberg bestätigt dem Vorsitzenden, dass die Stadtteilpolizisten bei passenden Gelegenheiten vor Ort Infoflyer verteilen.
Herr Froh würde sich wünschen, dass auch die Anwohner der Spielstraßen vermehrt das Gespräch mit den betreffenden Verkehrsteilnehmern suchen.
Der Fachausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Froh berichtet, dass vor Ort derzeit die Lampen gegen eine LED-Beleuchtung ausgetauscht werden. Er schlägt daher vor, das Thema auf die Controlling-Liste zu nehmen und den Effekt dieser Maßnahme abzuwarten.
Der Fachausschuss schließt sich diesem Vorschlag einvernehmlich an. Die Controlling-Liste wird ergänzt.
Herr Gasthuber bittet um Mitteilung, ob geprüft wurde, für die E-Flotte eine Versicherung abzuschließen, die es möglich machen würde, diese zeitweise der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Herr Rosinski kündigt eine Antwort zu Protokoll an.
Protokollnotiz:
Die Nutzung von Dienstfahrzeuge der FHH ist durch die so genannte Dienstfahrzeugrichtlinie geregelt. Diese lässt eine Nutzung außerhalb dienstlicher Belange nicht zu.
In Nr. 5.4 ist geregelt, dass nur Bedienstete der FHH befördert werden dürfen. In Nr. 5.5. ist dargelegt, dass eine private Nutzung untersagt ist.
Eine Änderung dieser Regelung ist nicht denkbar, da die FHH Selbstversicherer ist und Nutzer, die nicht Bedienstete der Stadt sind, für Schäden eigenverantwortlich aufkommen müssten.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegen keine Fragen vor.
Herr Froh bittet, in TOP 6 auf Seite 7 der Niederschrift den Teilabsatz hinsichtlich des Verfahrens der Zuladung weiterer Ausschüsse zu streichen. Hier müsste anderenfalls die Geschäftsordnung zu Rate gezogen werden.
Der Fachausschuss stimmt dem öffentlichen Teil der Niederschrift mit dieser Maßgabe mehrheitlich bei jeweils einer Enthaltung der SPD und der CDU zu.
E-Scooter
Herr Kleberg gibt bekannt, dass es in Bergedorf seit Beginn der Erfassung im August 2019 zu vier Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen gekommen ist.
Der Vorsitzende bemerkt, dass diese Zahl nicht aussagekräftig ist, wenn man sie nicht in Relation zur Gesamtanzahl der Fahrten mit E-Scootern setzen kann. Laut Herrn Kleeberg werden jedoch keine entsprechenden Nutzungsdaten erhoben.
Erhaltungsmanagement
Herr Rosinski erinnert an seine Zusage, in der Februarsitzung über das Ergebnis seiner Gespräche mit der Fachbehörde über die Akquise weiterer Erhaltungsmittel für Straßen zu berichten. Da der entsprechende Termin erst Ende des Monats stattfindet, wird er das Thema erst in der nächsten Sitzung aufrufen.