Beleuchtung Boberger Furtweg
Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.12.2019, Drucksache 21-0256, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Grundsätzlich hat jede Verbesserung der Beleuchtung im Sinne der Fußgänger eine Beeinträchtigung von Natur und Umwelt zur Folge. Die Überprüfung der derzeitigen Beleuchtungssituation in der Boberger Furt lässt derzeit keine unzureichende Beleuchtung erkennen. Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH bittet daher um konkretere Angabe zur Örtlichkeit, an der eine Beleuchtungsverbesserung für erforderlich gehalten wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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