Abstimmung SDrsE Globalrichtlinie Familienförderung Beteiligung der Bezirksversammlung gem. § 46 BezVG
Letzte Beratung: 24.01.2022 Hauptausschuss Ö 8.1.1
Der Geschäftsstelle wurde die beigefügte Globalrichtlinie Familienförderung mit der Bitte um Beteiligung der Bezirksversammlung gem. § 46 BezVG zugesandt.
Eine Stellungnahme soll bis zum 11.01.2022 erfolgt sein. Eine Fristverlängerung wurde bereits vorab erbeten, allerdings liegt bisher noch keine Bestätigung vor.
Die Vorlage war am 06.12.2021 im Hauptausschuss. Am 08.12.2021 kam es zu einer Modifikation. Aus der zwischenzeitlich abgeschlossenen Beratung einer Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen der Bezirksämter hat sich zum Aspekt der Integrierten Fachplanung im Rahmen der Globalrichtlinie Familienförderung gegenüber der zur Abstimmung versandten Fassung noch eine Änderung dahingehend ergeben, dass die integrierte Fachplanung erstmals modellhaft eingesetzt wird. Die entsprechenden Änderungen sind in der anliegenden Fassung dieser Passage markiert.
Zur weiteren Beratung und ggf. Stellungnahme.
- Vorblatt zur Senatsdrucksache
- Entwurf Globalrichtlinie Stand 24.11.2021
- Globalrichtlinie Familienförderung - aktualisierte Passage zur integrierten Fachplanung
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