Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses - DIGITAL vom 19.01.2022

Ö 1

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

 

Die FDP-Fraktion ist nicht vertreten.

 

Die Tagesordnung wird mit den am Dienstag nachversendeten TOPs festgelegt.

 

Es wird beschlossen fraktionsweise über den Chat abzustimmen und Wortbeiträge mit der Funktion „Hand heben“ anzukündigen.

Ö 2

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 3

Eingaben

Es liegt nichts vor.

Ö 4

Anfragen

Es liegt nichts vor.

Ö 5

Überweisungen

Es liegt nichts vor.

Ö 6

Anträge / Beschlussvorlagen

Ö 6.1 - 21-4447.1

Abstimmung SDrsE Globalrichtlinie Familienförderung Beteiligung der Bezirksversammlung gem. § 46 BezVG

s. 6.2

Ö 6.2 - 21-4635

Änderung der Globalrichtlinie Familienförderung Anhörung gemäß § 46 BezVG (Globalrichtlinie) Stellungnahme der Unter-AG §78 OKJA/JSA/FamFö

Frau Diefenbach bietet an, Nachfragen zu beantworten. Die Frist sei bis zum 24.01.22. verlängert worden.

 

Herr Berling kritisiert von Trägerseite die kurze Fristsetzung durch die Sozialbehörde.

 

Herr Buttler weist darauf hin, dass die Fristen gesetzlich vorgegeben sind.

 

Herr Iwan fragt nach, ob diese Stellungnahme dann die Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses zu TOP 6.1 ist und ob diese über den Hauptausschuss und nicht die Bezirksversammlung beschlossen wird.

 

Herr Buttler antwortet, dass der Jugendhilfeausschuss dieses Recht nicht hat und die Stellungnahme in den Hauptausschuss, am 24.01.22 überwiesen werden würde.

 

Ergebnis:

Der JHA nimmt Kenntnis und macht sich die erarbeitete Stellungnahme der Unter-AG §78 einstimmig zu Eigen.

Die Stellungnahme wird zur weiteren Behandlung an den Hauptausschuss überwiesen.

 

Ö 6.3 - 21-4572

Haus der Jugend Jenfeld / Befristeter Mietvertrag

Herr Obst stellt die Vorlage vor.

 

Herr Iwan spricht seine Anerkennung für das Bezirksamt Wandsbek aus, da es versucht, mit Schulbau Hamburg (SBH) und der Sprinkenhof GmbH eine Lösung zu finden. Allerdings sei mit diesem Vorschlag das grundsätzliche Problem nicht gelöst. Mit einem Mietvertrag entstünden Kosten für den Bezirk, für deren Finanzierung es keine Zusage von der Sozialbehörde gibt. Die Kosten würden immer weiter ansteigen, solange es keine Erhöhung der Rahmenzuweisung gibt.

Es sei unsicher, wie es nach dem Ablauf des befristeten Vertrages im April weitergeht.

Er sei skeptisch, da SBH mit einem Mietvertrag Zugriff auf die Sanierungsmittel bekommt, es jedoch keine Gegenzusage gibt.

Er schlägt vor, ob SBH oder Sprinkenhof Druck auf den Senat aufnehmen könnten.

Zuletzt sehe er den zweiten Punkt des Petitums kritisch.

 

Herr Berling schließt sich Herrn Iwan an. Die Träger würden sich fragen, was dann am 01.05.22. passiert. Seines Erachtens müsse die Thematik an die Sozial- bzw. Finanzbehörde herangetragen werden. Außerdem möchte er wissen, ob die Sanierungen wirklich so dringend seien, dass nicht gewartet werden kann bis die Mittel langfristig gesichert sind.

 

Herr Obst versteht die Einwände und berichtet, dass in verschiedenen Runde nach der bestmöglichen Zwischenlösung gesucht wurde. Im letzten Jahr wurden über den Quartiersfond optionale Mittel reserviert, da diese sonst ungenutzt geblieben wären. Das könnte in diesem Jahr ebenfalls wieder eine Möglichkeit zu sein, die noch benötigten 33.000 € für einen Mietzeitraum Mai bis Dezember 2022 sicherzustellen. Der Sanierungsstau sei sehr hoch und aus Sicht von ISZ Sprinkenhof und des Bezirksamtes sei es erforderlich und wirtschaftlich, die reservierten Gelder nun schnellstmöglich einzusetzen.

 

Herr Klindt finde, es sei nicht zu vertreten, sowohl vom Bauzustand des Objekts als auch aus fachlicher Sicht, mit den Sanierungsmaßnahmen weiter zu warten.

Er schlägt vor, das Petitum ggf. zu ändern.

 

Herr Berling hat es so verstanden, dass Sanierungsmaßnahmen nicht ohne einen Mietvertrag durchgeführt werden können.

Die Idee Reste aus dem Quartiersfond zu nutzen, sei grundsätzlich gut, aber dies sollte nicht von vornherein einkalkuliert werden, da es auch andere Projekte gibt, die ebenso wichtig seien zu finanzieren.

 

Herr Obst erklärt, dass es im Quartiersfond Basismittel und optionale Mittel gibt. Ggf. wird es wieder Reste bei den optionalen Mitteln geben. Es wäre dann eine Option diese zu nutzen. Mit SBH sei viel, bis zur höchsten Ebene, diskutiert worden. Sie seien sehr zugewandt gewesen, aber ohne einen, zumindest befristeten Mietvertrag, kann nicht saniert werden.

 

Herr Iwan finde es rechtlich schwierig nachzuvollziehen, warum ein Mietvertrag unbedingt erforderlich ist, um Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Herr Berling schlägt vor, den dritten Punkt des Petitums dahingehend zu ändern, dass auf die Beschlusslage im Bezirk hingewiesen wird und die Fachbehörden aufgefordert werden, zusätzliche Mittel in den Bezirk zu geben.

 

Herr Buttler schlägt vor, den dritten Punkt zu streichen und folgenden Punkt einzusetzen:

 

3. Der JHA bekräftigt seine bisherige Beschlusslage und fordert die Fachbehörden auf, zusätzliche Mittel in den Bezirk zu geben.

 

Herr Iwan möchte punktweise abstimmen.

 

Frau Folkers teilt mit, dass die CDU ebenfalls dafür ist, den dritten Punkt im Petitum zu ersetzen.

 

Ergebnis:

Punkt 1 wird einstimmig angenommen.

Punkt 2 wird einstimmig bei Gegenstimme der LINKEN angenommen.

Punkt 3 wird in geänderter Form einstimmig angenommen.

Ö 6.4 - 21-4625

Haus der Jugend Hohenhorst: Anschaffung einer Alarmanlage

Herr Iwan hat mehrere Fragen:

 

- Wie hoch sind die tatsächlichen jährlichen Kosten, da investive Kosten konsumtive Kosten nach sich ziehen?

- Ist der Kostenvoranschlag noch realistisch, da er aus August 2020 stammt?

- Fallen noch zusätzliche Kosten an, z. B. wegen der erwähnten Magnetschalter bzw. sind die Fenster mittlerweile ggf. schon getauscht worden?

- Es handelt sich um eine Einschätzung von Dataport, die die Alarmanlage auch verkaufen. Gibt es Erfahrungswerte mit anderen Einrichtungen?

- Wurde bei dem Einbruch der Anbieter in Haftung genommen?

 

Zudem weist er darauf hin, dass die Mehrwertsteuer noch mit 16 % statt 19 % angegeben ist und diese Anpassung berücksichtigt werden muss.

 

Frau Matthes erklärt:

 

- Investitionen dieser Art werden über die Haushaltsabteilung durch Abschreibungen abgewickelt und es seien keine zusätzlichen Kosten über die Rahmenzuweisung zu erwarten.

- Wartungsarbeiten werden über das Gebäudemanagement beauftragt.

- Sie geht davon aus, dass das Gebäudemanagement eine Haftung des Anbieters geprüft hat.

- Wegen des Einbruches besteht ein Interesse, die Einrichtung schnellstmöglich zu sichern.

- Es sei von keiner Kostensteigerung auszugehen, das Angebot ist weiterhin gültig.

- Die Fenster sind bisher nicht ausgetauscht worden.

 

Herr Buttler schlägt vor, das Petitum zu ergänzen, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer i. H. v. 19 % zu berücksichtigen ist:

 

Der JHA wird um Kenntnisnahme und Zustimmung gebeten.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer i. H. v. 19 % ist zu berücksichtigen.

 

Ergebnis:

Die Vorlage wird einstimmig bei Enthaltung der LINKEN angenommen.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer i. H. v. 19 %, ist zu berücksichtigen.

 

 

Ö 6.5 - 21-4636

JULE / CVJM Oberalster: Antrag auf Übernahme der Kosten für Renovierungsmaßnahmen

Herr Sobczak stellt die Vorlage vor.

 

Ergebnis:

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.

Ö 6.6 - 21-4649

Antrag an den JHA Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss Für die Freien Trägervertreter*innen: Franziska Kraft, Jörn Stronkowski, Burkhard vom Schemm, Hans Berling

Herr Berling stellt den Antrag vor.

Immer wenn es Tarifsteigerung gibt, müsse der Bezirk kämpfen, dass diese in die Rahmenzuweisungen aufgenommen werden. Meist habe dies funktioniert, allerdings nicht im SAJF-Bereich.

Herr Klindt weist darauf hin, dass eine Klärung bis 15.03.22 nötig ist, da eine Coronasonderzahlung nur bis zum 31.03.22 steuerfrei ist.

Frau Matthes erklärt, dass sie und Herr Gönen im September 2021 dem JHA die Bedarfsberechnung für 2022 vorgestellt hatten, inklusive der Tarifkostensteigerung. Sie seien zuversichtlich diese Kosten refinanzieren zu können. Auch sie strebten an, mit der Sozialbehörde ins Gespräch zu gehen, sodass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sie befürworten den Antrag voll und ganz.

 

Herr Obst bestätigt Frau Matthes Aussagen.

 

Frau Jungblut unterstütze den Antrag zu 100 %. Aus fachlicher Sicht komme es nicht infrage, dass die Mitarbeiter:innen diese Zahlung nicht bekommen. Fraglich sei jedoch noch das Tarifrecht.

Zudem besteht bei SAJF eine andere Haushaltslage, sodass der Bonus eigentlich nicht gezahlt werden kann. Muss er tarifrechtlich gezahlt werden und wird er nicht von der Sozialbehörde refinanziert, müsste es Ende des Jahres deutliche Kürzungen geben.

Unabhängig von der Coronapauschale sind sie mit der Sozialbehörde im Gespräch. Druck aufzubauen sei schwierig, da im letzten Controllingespräch mit der Staatsrätin für 2022 einmalige coronabedingte Mehrbedarfe vorsichtig in Aussicht gestellt worden sind. Hier gibt es aber noch keine offizielle Rückmeldung. Wenn dem so wäre, dann wäre die Coronasonderzahlung bezahlbar.

Sie appelliert, eine Frist in das Petitum aufzunehmen.

 

Herr Berling äußert den Wunsch nach einem deutlichen Signal. Den Trägern sollte zugesichert werden, dass die Zahlungen zuwendungsfähig sind und zugewendet werden.

 

Herr Buttler erklärt, dass es Anträge bedürfe, um zuzuwenden. Anträge müssten dann relativ schnell gestellt werden. Die Verwaltung könnte gebeten werden, die Anträge zügig zu bearbeiten.

 

Herr Gönen hinterfragt, wie juristisch das Vorgehen ausgestaltet werden soll. Wie bekannt, werden die Mittel aus dem Vorjahr überrollt und die Verwaltung kommt auf die Träger zu, wenn Anträge auf erhöhte Personalkosten gestellt werden sollen. Es könnte den Prozess unnötig erschweren, wenn Anträge vorher eingegangen und bewilligt worden sein müssen. Es gelten 1.300 € pro Vollzeitäquivalent entsprechend TV-L. Diese würden entsprechend bewilligt. Wenn die Träger diese Sonderzahlung erst auszahlen, bekommen sie diese im Nachgang erstattet.

 

Herr Berling liest die Mail der Sozialbehörde vor.

 

Herr Buttler bezweifelt einerseits, dass es zu einer fundierteren Stellungnahme kommen wird und andererseits, dass eine Klärung bis März erfolgt.

 

Frau Jungblut hat Signale, allerdings nichts schriftliches, aus der Sozialbehörde bekommen, dass zusätzliche Gelder bereitgestellt werden sollen. Diese beziehen sich nicht auf den Coronabonus. Das Problem der Finanzierung, z. B. die Überleitung in die S-Tabelle sei in der Sozialbehörde lange nicht wahrgenommen worden.

 

Frau Folkers schlägt vor, sich terminlich festzulegen, da „kurzfristig" unter 3. im Petitum ein dehnbarer Begriff ist.

 

Herr Buttler schlägt „unverzüglich" anstelle von „kurzfristig" vor.

 

Frau Matthes informiert, dass die Träger in den nächsten Tagen eine E-Mail mit Informationen zum Coronabonus und der Tarifsteigerung im Dezember erhalten.

 

Herr Gilch, Netzwerkmanagament, erklärt ein analoges Vorgehen zu SR 5. Informationen wie das Schreiben von der Sozialbehörde werden unmittelbar weitergeleitet bzw. mitgeteilt.

 

Ergebnis:

Die Vorlage wird in geänderter Form einstimmig angenommen.

 

Ö 6.7 - 21-4627

Antrag Kooperationsverbund der Offenen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auf einen Zuschuss für ein Kinder- und Jugendkulturfest von den Einrichtungen der offenen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Wandsbek

Ergebnis:

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.

 

Herr Stronkowski erfragt das weitere Vorgehen, da sich um keinen formellen Antrag handelt.

 

Herr Gönen erklärt, dass der Antrag noch formalisiert werden muss und dann entschieden wird, aus welchem Topf die Gelder zur Verfügung gestellt werden. Dies könne bilateral geklärt werden.

 

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 21-4570

Ergebnis des aktualisierten Algorithmus zur Jugendhilfeplanung 2021

Herr Obst berichtet, dass Frau Wohldorf, von der Integrierten Sozialplanung anwesend ist für Nachfragen. Im Herbst 2020 wurde der Algorithmus ausführlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Er verweist auf die Fußnoten in der heutigen Vorlage, die hilfreich zum Verständnis seien.

 

Herr Klindt ist verwundert über die Veränderung in Farmsen. Er möchte wissen, wodurch sich die Situation so verbessert haben könnte.

 

Frau Wohldorf erklärt, dass die Angebote überprüft wurden und einige Anbieter mit Angeboten in mehreren Sozialräumen tätig sind. Dies war zuvor nicht erfasst worden, wodurch sich Verbesserungen ergeben.

 

Frau Folkers interessiert der Sozialraum Meiendorf, der sich von Rang 6 auf Rang 12 verbessert hat, wobei sich im Sozialraum beobachtbar nichts verändert habe.

 

Frau Wohldorf verweist auf die gleiche Begründung wie bei Farmsen. Außerdem stehen die Sozialräume im Algorithmus im Verhältnis. Wenn sich einer verbessert, ändern sich die anderen. Es gibt einen minimalen und maximalen Wert und die anderen Sozialräume werden einsortiert. D. h. alle Sozialräume sind voneinander abhängig und es müssen immer auch die Veränderungen in anderen Sozialräumen mitbetrachtet werden.

 

Laut Frau Folkers wird damit nicht die Situation vor Ort widergespiegelt. Sie erkundigt sich nach der Datengrundlage.

 

Herr Obst informiert, dass es sich bei dem Algorithmus um ein komplexes Zahlenwerk handelt, das mit wissenschaftlicher Begleitung entwickelt worden ist. Er schlägt vor, das Beispiel Meiendorf mit Detailtiefe als Anlage zu Protokoll zu geben.

 

Frau Wohldorf ergänzt, dass die Plätze 7 - 12, in denen Meiendorf liegt, sehr eng beieinander sind.

 

Herr Iwan begrüßt den Versuch, mit statistischen Werten einen Überblick zu schaffen. Problematisch seien die relative Beurteilung und die Begrifflichkeiten, wie z. B. „Bedarfsdruck“. Er schlägt vor, sich ggf. zukünftig nochmal über den Algorithmus und dessen Ergebnisse zu unterhalten. Finanziell gesehen sei es schon schwierig, den Status quo zu erhalten.

 

Herr Obst teilt die Meinung, dass Begrifflichkeiten missverständlich sein können. Es bestehe die Möglichkeit der Umbenennung, wie z. B. „Platz“ durch „Rang“ ersetzt wurde. Der Algorithmus sei ein Hilfsinstrument und diene der Unterstützung. Für die Mitglieder handele es sich nur um einen Teil der erforderlichen Gesamtbeurteilung. Der Rest müsse durch inhaltliche Beschreibungen geschehen.

 

Herr Buttler schlägt den Begriff „relativer Bedarfsdruck“ vor.

 

Herr Klindt ist die Antwort nicht konkret genug. Er würde das gerne an den Bürgerverein Farmsen weiterleiten.

 

Frau Wohldorf bietet an, dies zur besseren Übersichtlichkeit zu Protokoll einzureichen.

 

Herr Buttler fragt, ob dem Unterausschuss AG Planung und Haushalt (UAGPH) die Rohdaten zur Verfügung gestellt werden können.

 

Frau Folkers findet es problematisch, dass es nicht um reale Bedürfnisse gehe. In Jenfeld gibt es 100 % Angebot, es handelt sich aber zeitgleich um ein hochbelastetes Gebiet. Sie begrüßt es, sich im UAGPH detaillierter mit den Daten zu beschäftigen.

 

Herr Berling unterstützt den Vorschlag das Thema in den UAGPH zu geben.

 

Ergebnis:

Der JHA nimmt Kenntnis und das Thema Algorithmus und seine Rohdaten werden einstimmig in den Unterausschuss AG Planung und Haushalt überwiesen.

 

Ein Beispiel anhand Meiendorf wird als Anlage zu Protokoll gegeben.

Die Änderungen in Farmsen werden ebenfalls als Anlage zu Protokoll gegeben.

Ö 7.2 - 21-4571

Globalrichtlinie J 1/2021 Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken

Frau Matthes möchte ein Beispiel nennen, warum die Stellungnahme aus Wandsbek sich nicht hat durchsetzen können.

Unter Punkt 3 „Ziele“ haben Wandsbek und andere Bezirke darauf hingewiesen, dass der Jugendhilfeausschuss weiterhin, wie auch in bisherigen Globalrichtlinien, an Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu beteiligen sei. Die Sozialbehörde hat rückgemeldet, dass dies in § 46 Bezirksverwaltungsgesetz nicht geregelt ist, in der Praxis aber weiterhin so fortgeführt werde. Die Verwaltung hat in der kommenden Woche einen Termin mit dem zuständigen Referat und bietet an, in der nächsten Sitzung berichten.

 

Herr Iwan findet es schade, dass wenige bis keine der Anmerkungen aus der Stellungnahme aufgenommen wurden.

Eine Verschriftlichung, dass die regelmäßigen Tarifsteigerungen in den Rahmenzuweisungen berücksichtigt werden, wäre äußert wünschenswert gewesen.

Er bedauert es auch, dass die Wichtigkeit der Bereitstellung von digitalen Angeboten, die Ausstattung mit dem benötigten Equipment für digitale Bildung und letztendlich die Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren nicht explizit aufgenommen wurden.

 

Herr Buttler berichtet, dass das Thema Ressourcen auf die Tagesordnung des Landesjugendhilfeausschusses genommen wurde und es diesbezüglich tatsächlich nicht die Aufgabe der Fachbehörde, sondern die des Haushaltsgebers sei zu antworten.

 

Ergebnis:

Der JHA nimmt Kenntnis.

 

Ö 7.3 - 21-0037

Themenspeicher des Jugendhilfeausschusses für die 21. Legislatur

Herr Berling schlägt vor, das Thema „Ombudsstelle“ in den Themenspeicher aufzunehmen, um regelmäßigen Bericht zu erhalten und damit sich die Ombudspersonen zu gegebener Zeit vorstellen.

Ergebnis:

Der JHA nimmt Kenntnis und der Punkt „Ombudsstelle“ wird aufgenommen.

Ö 8

Geflüchtete

Es liegt nichts vor.

 

Ö 9

Kinderschutz

Es liegt nichts vor.

 

Ö 10

Aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen unter Pandemie-Bedingungen

Herr Berling erinnert an den Antrag der Träger aus der letzten Sitzung zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten, der zur Beschlussfassung mit Bereitstellung von 25.000 € in die Bezirksversammlung gegeben wurde.

 

Herr Buttler berichtet, dass zwei Anträge zum Thema mobile Luftreinigungsgeräte in der Bezirksversammlung waren. Ein Antrag, initiiert von der CDU, hat noch Senioren und kulturelle Einrichtungen einbeschlossen und 50.000 € von der Sozialbehörde gefordert. Voraussichtlich wird die Sozialbehörde ähnlich wie dem Jugendhilfeausschuss zuvor antworten.

Der Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss wurde beschlossen ohne tiefergehende Behandlung. Laut Ressourcensteuerung ist dieser jedoch nicht haushaltswirksam. Dies stimmt, da die Haushaltsposition im Antrag fehlt. Das sei leider niemandem aufgefallen. Für eine schnelle Korrektur, wurde der Antrag in den Haushaltsausschuss am 24.01.22 überwiesen.

 

 

 

Herr vom Schemm möchte von seiner Wahrnehmung, geprägt von einem merkwürdigen Mix aus Hingabe für den Beruf und der Gefahr von Corona, aus seiner Einrichtung erzählen. Bei den Kolleg:innen gibt es mehrheitlich sowohl Geimpfte als auch Geboosterte. Es muss keine Überzeugungsarbeit geleistet werden. Dass die regulären Öffnungszeiten bestehen bleiben, wird ebenfalls als selbstverständlich angesehen. Allerdings kommen die Einschläge an Coronainfektionen in immer näheres Umfeld. Es gibt Kinder und Jugendliche, die an Corona erkrankt waren und weder die Coronawarnapp noch das Gesundheitsamt haben sich bei Mitarbeiter:innen gemeldet, die in Kontakt standen. Bei aller Leidenschaft entstehe nicht der Eindruck, dass sie in einer gefahrlosen Situation arbeiten.

 

Herr Sobczak wollte die Problematik der steigenden Infektionszahlen und den Umgang des Zutritts in die Einrichtungen durch 3G, 2G und 2G+ ansprechen. In einer E-Mail der Sozialbehörde vom 17.12.21, die den Trägern weitergeleitet wurde, ist grundsätzlich von 3G die Rede. Mit den Schultestungen sei dies gut handhaben. Ausnahmen nach 2G oder 2G+ sind nach dem Hausrecht möglich. Es gibt einen Träger, der bei sich 2G ab 16 Jahren umsetzt und dies auch begründet hat. Sie sind im ständigen Austausch, um genau zu sehen, welche Folgen das für die jungen Menschen haben kann.

 

Herr Klindt teilt eine Beobachtung aus dem Weihnachtsferienangebot. Da die Sporthalle mitgenutzt wurde, wurde dort täglich getestet. Zumal die Schultests von vor den Ferien keine Schutzwirkung mehr hatten. Es gab die Befürchtung, dass es zu Beschwerden kommt, allerdings sei das Ergebnis gegenteilig gewesen. Es gab lange Schlangen und volle Kapazitätsauslastung. Viele Eltern hätten mit ihren Kindern thematisiert, wo sie sich aufhalten. Die Kinder und Jugendlichen seien dann zu diesem Programm gekommen, weil es dort bessere Schutzmaßnahmen gab.

 

Herr Berling sieht die Möglichkeit aufgrund von Hausrecht 2G oder 2G+auszuüben aus fachlicher Sicht sehr kritisch. Jugendliche sind eh schon aus der kommerziellen Freizeit ausgeschlossen, wenn sie keinen 2G-Nachweis haben.

Die Einschläge kämen nicht nur näher, sondern sie seien mitten im Gefecht. Die benachbarte Grundschule meldet sich täglich und aktuell sind 10 - 12 % der Schüler:innen infiziert, plus Quarantänefälle.

Familien, deren Schnelltest positiv ausfällt und die Symptome zeigen, dürften nach Coronaverordnung das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen und sollen Hausärzt:innen oder 116117 anrufen. Dort sei aber oft niemand zu erreichen. Das stelle ein großes Problem dar, insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund, die komplett auf sich alleine gestellt sind. Sie säßen zu Hause und werden nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert. Die Situation wird brenzliger und bringe Familien in Isolation aufgrund von Nichterreichbarkeit von zuständigen Institutionen.

 

Frau Matthes ergänzt die Darstellung von Herrn Sobczak. Sie bietet eindringlich darum, dass Träger sich bei ihnen melden bevor sie Zugänge einschränken. Wegen der aktuellen Entwicklung sei es wichtig junge Menschen, gerade ältere Jugendliche, nicht weiter auszugrenzen.

Sie richtet Grüße von Herrn Klädtke aus, der heute nicht anwesend sein kann, da er wegen Personalnot so eingebunden ist. Es gibt zunehmend infiziertes Personal. Von mindestens zwei Einrichtungen gab es die Rückmeldung, dass sie schließen müssen. So eine Situation hat es in der Pandemie bisher nicht gegeben.

 

Herr Buttler wirft ein, dass die Absonderung unterbrechen werden dürfe, um sich testen zu lassen.

 

Herr Gönens Anliegen geht in eine ähnliche Richtung. Er appelliert, die Problemlage differenziert wahrzunehmen. Es gebe auch Jugendlichen, die abwandern von 2G-Einrichtungen. Dies kann zu Verdrängungsprozessen führen, da sie sich nicht willkommen fühlen. Es sei sehr komplex, den Schutz der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, den Bedarfen im Stadtteil gerecht zu werden, Jugendliche zu schützen und Eltern, die gegen Impfmaßnahmen sind, zu erreichen. Er plädiert dafür, als Einrichtung Angebote mit verschiedenen Zutrittsmöglichkeiten zu offerieren und im stetigen Austausch zu stehen, da die Verwaltung Einblick in verschiedene Einrichtungen hat und die Erkenntnisse gerne weitergibt.

 

Frau Vobbe sagt, dass es aktuell vermehrt Infektionen unabhängig von Impfstatus mit gleichen Symptome gebe. Das einzige Maß an Sicherheit würden Tests geben. Daher bestehe kein Grund, ungeimpfte Kinder auszuschließen. Infizierte waren wahrscheinlich ja auch eher Ex-Impfverweigerer. Sie hegt die Hoffnung, dass die Coronainfektion sich einpendelt in eine mittelschwere Grippe und richtet den Appell, dass alle entspannter werden und die Kinder animieren rauszugehen, damit sie etwas anderes erleben als die letzten zwei Jahre.

 

 

 

Herr Gönen meldet zum Programm „Aufholen nach Corona“ zurück, dass von den Anträgen alle bewilligt werden konnten und es noch Reste von den 306.000 € gibt. Zur Vergabe wurden die Kriterien der Sozialbehörde berücksichtigt. Es gibt die Möglichkeit unterjährig Anträge zu stellen. Die Träger wurden diesbezüglich auch bereits informiert.

Für die Corona-Ferienmittel wurde ebenfalls ein Schreiben an die Träger verschickt. Sie sollen Anträge stellen, um eine Übersicht der Bedarfe zu bekommen. Hierzu wird ebenfalls ein weiteres Schreiben unterjährig verschickt.

Ö 11

Geplante und laufende Investitions- und Sanierungsmaßnahmen

Es liegt nichts vor.

 

Ö 12

Berichterstattung aus dem Unterausschuss AG Planung und Haushalt und der Steuerungsgruppe SAJF

Es liegt nichts vor.

 

Ö 13

Berichterstattung aus Ausschusssitzungen

Es liegt nichts vor.

 

Ö 14

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Herr Hinzmann berichtet von der letzten Sitzung am 13.12.21. Für das Anliegen aus dem Jugendhilfeausschuss „Kinder- und Jugendlichensprechstunde beim Bezirksamtsleiter“ wurde ein Leitfaden entwickelt.

 

Die nächste Sitzung findet digital am 07.02.22 um 18:00 Uhr statt. Dort soll sich mit der institutionellen Ebene von Jugendbeteiligung, z. B. in Form eines Beirats, befasst werden. Eingeladen ist der Vorsitzende des Unterausschusses Jugendbeteiligung aus Altona, die in der Thematik schon weiter fortgeschritten sind.

 

Frau Folkers hat gehört, dass bereits eine dieser Sprechstunden beim Bezirksamtsleiter stattgefunden habe. Sie fragt nach einem Bericht.

 

Die Verwaltung hat keine Kenntnis davon und gibt in der nächsten Sitzung Auskunft.

 

Ergebnis:

Die Verwaltung erfragt den Sachstand zur Kinder- und Jugendlichensprechstunde beim Bezirksamtsleiter.

 

Ö 15

Jugendrelevante TOP aus anderen Fach- und Regionalausschüssen

Es liegt nichts vor.

Ö 16

Genehmigung der Niederschrift vom 24.11.2021

Ergebnis:

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

 

 

Ö 17

Verschiedenes

Herr Obst berichtet zur Vorlage „Betreuung im Rahmen einer Erstversorgung für unbegleitete, minderjährige Ausländer im Bezirk Wandsbek durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Landesbetriebs Erziehung und Beratung Anhörung gem. § 28 BezVG Drucksache: 21-4176“.

Der JHA Wandsbek unterstützte das Vorhaben, das Grundstück Stargarder Straße 62 und die dortigen Gebäude erneut für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchtete zu nutzen.

Zudem hat er dem Träger und der Einrichtungsleitung hierfür empfohlen, bereits im Vorwege den Bürgerverein Oldenfelde zu kontaktieren, um ab Einzug auch die ehrenamtliche Unterstützung aus dem Wohnumfeld, wie erfolgreich bis 2019 erfolgt, zu reaktivieren.

Der Ansprechpartner vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat darüber informiert, dass die Einrichtung nach aktuellem Stand im Januar 2022 eröffnet werden kann. Sie sind entsprechend der Empfehlung vorgegangen und haben bereits Kontakt zum Bürgerverein Oldenfelde und einzelnen Ehrenamtlichen aufgenommen.

 

 

 

Frau Jungblut berichtet zum Sachstand Ombudspersonen. Letzten Montag hat eine zweite Veranstaltung stattgefunden, um interessierten Fachkräften von SR 5 und JA die Arbeit vorzustellen. Die drei Ombudsmenschen waren ebenfalls da. Sie fangen langsam an zu arbeiten, denn es gibt erste Fallanfragen.

Die Aufnahme in den Themenspeicher sei sinnvoll, wobei sie eh berichtspflichtig sind. Die Ombudspersonen sollten erst eingeladen werden, wenn sie ihre Arbeit wirklich aufgenommen haben und dann auch etwas berichten können.

Sie kündigt an, dass sie sich bei neuen Interessierten kurzfristig an das Auswahlgremium wenden wird. Alle Bezirke sind auf der Suche nach weiteren Ehrenamtlichen.

Herr Berling spricht an, dass Ombudspersonen auch für Kinder und Jugendliche erreichbar sein sollen und diese besonders ins Auge gefasst werden müssten.

Frau Jungblut bekräftigt, dass das auch das Ansinnen vom Jugendamt sei. Frau Matthes ist in der Arbeitsgruppe, die mit der Fachstelle Ombudsschaft in Kontakt steht.

Die Fachstelle kommt aus dem Bereich der OKJA. Sie planen, sich im Bezirk vor Ort bekannt zu machen. Derzeit warten sie noch auf Informationsmaterial in jugendgerechter Sprache.

Es sollte darauf geachtet werden, überbegrifflich nicht einfach vom ASD zu sprechen bei auftretenden Problemen.

Frau Matthes ergänzt, dass die Einrichtungen der OKJA und FamFö vielleicht über die AG § 78 etwas konzeptionell beitragen können. Sie bestätigt ebenfalls, dass Herr Berlings Anliegen im Interesse aller ist.

 

 

 

Für die Nachbesetzung von Marina Bielfeldt, als beratendes Mitglied, sind die Träger sind in Findung und stehen im Kontakt mit dem Vorsitzenden.

Ö 18

Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.

Ö 19

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil

Es gibt keine Wortmeldungen.