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Antrag an den JHA Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss Für die Freien Trägervertreter*innen: Franziska Kraft, Jörn Stronkowski, Burkhard vom Schemm, Hans Berling

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.01.2022
Sachverhalt

 

Die im Tarifvertrag der Länder (TV-L) zusammengeschlossenen Tarifvertragsparteien haben sich Ende November 2021 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der neue Tarifvertrag gilt vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023. Neben einer Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 wurde auch eine sog. Corona-Sonderzahlung vereinbart.

 

Auf Basis von 71 Stellen in den Angeboten der freien Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung ist hierbei für die freien Träger mit zusätzlichen Kosten in Höhe von über 90.000 € für den Bezirk Wandsbek zu rechnen. Den meisten Mitarbeiter*innen der genannten Bereiche steht ein entsprechender Anspruch gegen ihre jeweiligen Arbeitgeber zu.

 

Mit Schreiben vom 14.01.2022 teilt die Fachbehörde mit, dass Mittel für die im TV-L vereinbarte Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € für Vollzeitbeschäftigte nicht zusätzlich in die Rahmen- bzw. Zweckzuweisung des Bezirkes gestellt werden, sondern diese aus den bestehenden Haushaltsmitteln bestritten werden müssen.

 

Dazu zweifelt die Fachbehörde die Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L an.

 

Dieser Zweifel ist entschieden zurückzuweisen. Tatsächlich erhalten die kommunalen Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die bei der FHH beschäftigt sind, allesamt eine Corona-Sonderzahlung. Nach § 74 Abs. 5 SGB VIII sind aber unter Berücksichtigung ihrer Eigenleistungen gleiche Grundsätze und Maßstäbe an öffentliche und freie Träger anzulegen. Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten (so im Übrigen auch: Zahlung nach Tarif in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Beschluss des LPT der SPD vom 20.10.2018, Bez8, www.spd-hamburg.de/fileadmin-hamburg/user_upload/Beschlusstexte_20.10.2018_01.pdf).

 

Insbesondere zur Arbeit in den Einrichtungen der OKJA/FamFö/Jugendsozialarbeit und den SAJF-Projekten in der Pandemie, ist dies eine Ohrfeige für das geleistete Engagement der Beschäftigten.

 

Alle vorgenannten Einrichtungen haben alles Menschenmögliche getan, um trotz Lockdown, Kontaktbeschränkungen sowie eigenen gesundheitlichen Risiken für die NutzerInnen erreichbar zu sein und bedarfsorientierte Angebote zu initiieren. Die Kompetenz, bedarfsgerecht auf sich verändernde Lebenslagen zu reagieren haben die Einrichtungen gerade in der Pandemie bewiesen. Zumindest in Sonntagsreden haben Politik und Fachbehörde dies hervorgehoben und die Wichtigkeit der Einrichtungen in dieser Zeit betont.

 

Ebenfalls sind Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L keine Beschäftigten zweiter Klasse! Auch sie haben Anspruch auf alle tarifvertraglichen Leistungen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der JHA Wandsbek möge beschließen

 

  1. Coronazahlungen nach dem Tarifabschluss des TV-L sind vollumfänglich zuwendungsfähig, soweit die Träger der freien Jugendhilfe vergleichbare Maßstäbe anlegen, wie der öffentliche Träger der Jugendhilfe;
  2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss mitzuteilen, welche Stellen bei welchen Trägern in welchem Umfang im Bereich der KJ und FamFö zum maßgeblichen Zeitpunkt besetzt sind. Diese Daten sind nebst dem hieraus zu ermittelten Mehrbedarf auch der Fachbehörde anzuzeigen.
  3. Die Fachbehörde wird gebeten, kurzfristig den durch die Tarifvereinbarung zum TV-L entstehenden Personalkostenmehrbedarf, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs für die sog. Corona-Sonderzahlungen zusätzlich in die Rahmen- und Zweckzuweisung einzustellen.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n