Es werden keine Ergänzungen öder Änderungswünsche vorgetragen. Die Tagesordnung wird festgestellt.
Herr Wehmeyer geht einführendauf den rechtlichen Hintergrund ein und weist insbesondere darauf hin, dass es bei der Lärmaktionsplanung weder verbindliche Grenzwerte im gesetzlichen Verordnungsrahmen noch sich direkt daraus ableitbare Ansprüche gebe.
Auf Landesebene gebe es, festgelegt durch die jeweils zuständigen Behörden, sogenannte Auslöseschwellen, also vorhandene Lärmbelastungen, diein der Regel einen Eingang in die Lärmaktionsplanung auslösen. In Hamburg sei für den Tag ein Wert von 65 Dezibel bzw. 55 Dezibel für die Nacht festgelegt.
Er informiert, dass es neben der Lärmaktionsplanung noch andere Instrumente der Lärmregulierung mit folgenden Adressaten gebe, auf die er kurz eingeht:
Die ergänzend zudem Bericht von Herrn Wehmeyer gezeigten Folien können in der Anlage zur Drucksache 22-0807 eingesehen werden.
Ein Vertreter des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)teilt mit, er sei für die Lärmaktionsplanung und deren Mitwirkung in Ballungsräumen in ganz Deutschland zuständig.
Er informiert, zur Lärmminderungsplanung gehöre die Lärmkartierung, die Lärmaktionsplanung und die Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf alle drei geht er mit einer Präsentation (s. Anlage zu Drucksache 22-0807) kurz ein.
Lärmkartierung
Das Eisenbahn-Bundesamt habe eine Sonderrolle bei der Lärmaktionsplanung, denn es sei die einzige Behörde, die eine bundesweite Lärmkartierung durchführe. Dies tue sie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) an Haupteisenbahn-Strecken (Haupteisenbahn-Strecke: mehr als 30.000 Züge/Jahr) des Bundes. Eine Ausnahme bilden die Ballungsräume, dort würden auch sonstige Strecken kartiert. Für die Lärmkartierung werden keine Messungen durchgeführt, sondern nur Berechnungen vorgenommen (gesetzlich so vorgesehen). Insgesamt werde eine Fläche von ca. 60.000 km2 kartiert, worin sich ca. 3.500 Kommunen befinden. Ebenso werden 72 Ballungsräume in Deutschland kartiert.
Alle Kartierungsergebnisse befinden sich im Geo-Portal des Eisenbahn-Bundesamtes.Die entsprechenden Links befinden sich am Ende der Präsentation.
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung sei ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Insbesondere sei es auch eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger. Ebenfalls sei es eine Planungsgrundlage für die Kommunen und andere Akteure. Wie bereits in dem Bericht von Herrn Wehmeyer erwähnt, lasse sich kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen aus der Lärmaktionsplanung ableiten.
In der Lärmaktionsplanung wurden verschiedene Themen aufgegriffen:
Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Eisenbahn-Bundesamt führe eine bundesweite Öffentlichkeits-Beteiligung in zwei Phasen durch. Die erste Phase finde nach Veröffentlichung der Lärmkartierungsergebnisse statt und die zweite Phase, nachdem der Lärmaktionsplan im Entwurf veröffentlicht wurde, sodass darauf reagiert werden könne. Die Beteiligung wurde nach Zielgruppen ausgerichtet und für die Runde 4 habe es ca. 15.000 Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Ebenfalls wurden mehrere Hundert Kommunen beteiligt.
In Hamburg sei die Beteiligung verhalten gewesen, auch in Harburg war sie sehr gering. Hier wolle das EBA das Potenzial durch Information und Kommunikation noch besser ausschöpfen, um mehr Beteiligung zu generieren.
Folgend geht der Vertreter des EBA auf die Lärmsituation und den Schallschutz hier in Harburg ein (siehe auch Folie 16 bis 27). Harburg sei insbesondere im Osten durch die Strecke von Norden nach Süden und durch die Strecke nach Buxtehude in den Westen beeinträchtigt. Auf Folie 17 sei der Effekt der in grün dargestellten Schallschutzwände erkennbar. Diesen Effekt hätten manchmal auch Gebäude, wo sich der Schall in den Straßenschluchten verzweige. Im Nord-Osten werde deutlich, wie sich Schall flächenmäßig ausbreite, wenn keine Gebäude vorhanden seien.
Der Lärm setzt sich hauptsächlich durch die Anzahl der Zugfahrten und den Verkehr zusammen. Anhand von drei verschiedenen Streckenabschnitten verdeutlicht er die Unterschiede und erläutert dann, was gegen Schienenverkehrslärm getan werden kann.
Lärmschutz
Das Lärmsanierungsprogramm sei in der Projekt-Verantwortung der DB InfraGO AG. Sie berechnen den Lärm an allen Strecken von Eisenbahnen des Bundes und entwerfen dann eine Liste mit den Abschnitten, wo ein Auslösewert überschritten werde. Diese Abschnitte erhalten dann noch eine Priorisierungskennziffer, anhand derer festgelegt werde, welche Abschnitte wann in Deutschland bearbeitet werden sollen. Streckenabschnitte, wo viele Menschen von viel Lärm belastet sind, sollen zuerst bearbeitet werden.
Hinweis zu möglichen Maßnahmen, hier Schallschutzfenster: Betroffene (Hauseigentümer*innen) werden von der DB insgesamt dreimal mit zeitlichem Abstand angeschrieben und erhalten so die Möglichkeit zur Teilnahme am Förderprogramm. Sie werden darüber informiert, dass nur 75% der Kosten von der DB getragen werden und der Rest selbst getragen werden müsse.
Jedes Mal, wenn sich die Förderrichtlinie und ihr Auslösewert verändere und der Abschnitt bearbeitet wird, dann werde informiert und die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben.
In Harburg seien schon im Rahmen des Lärmsanierungsprogramm aktive Schallschutzmaßnahmen, sprich Schallschutzwände (1.712 Meter) realisiert worden. Des Weiteren wurden 643 Wohneinheiten mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Es gebe noch deutlich mehr Schallschutzwände an den Strecken in Harburg, diese stammten aber aus der Lärmvorsorge (z.B. aufgrund von Ausbau von S-Bahnverkehr). Die Schallschutzwände aus der Lärmvorsorge seien alle mindestens schon 12 Jahre alt. Damals galt noch ein alter Auslösewert von 65 Dezibel, zwischenzeitlich liege der Wert bei 54 Dezibel, weshalb fast alle Bereiche in Harburg erneut bearbeitet werden.
Bisher gebe es zwischen dem Lärmsanierungsprogramm der DB und der Lärmaktionsplanung des EBA keine Berührungspunkte.Dies solle geändert und in der nächsten Runde harmonisiert werden, sprich für das Lärmsanierungsprogramm sollen dann die Ergebnisse der Lärmkartierung verwendet werden (voraussichtlich nach 2027).
Anschließend werden Fragen zur Umstellung auf Flüsterbremsen beantwortet und insbesondere folgende Punkte angesprochen:
- Lärmschutz sei beim Schienenverkehr kein Grund für eine Absenkung der Geschwindigkeit.
- Die gesundheitlichen Auswirkungen starker Belästigung (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) seien in dieser Runde neu hinzugekommen. Auch diese werden nur berechnet und es handele sich um statistische Zahlen.
- Kosten derLärmschutzmaßnahmen– welches Budget ist dafür vorgesehen? Abschnitte, die bearbeitet werden sollen, erhalten eine Priorisierungskennziffer. Harburg liege diesbezüglich im guten Mittelfeld. Erst wenn das schalltechnische Gutachten erstellt werde und entschieden sei, welches Nutzen-Kosten-Verhältnis für welche Variante es gebe, könnten die Kosten in Betracht gezogen werden.Insgesamt werden ca. 150 Mio. € pro Jahr für die bundesweite Lärmsanierung an Schienen vorgehalten.
- Berücksichtigung von anderen Lärmquellen, wie z.B. Straßenlärm?Das EBA kartiere nur Schienenverkehrslärm. Viele Bundesländer und auch Ballungsräume beschäftigen sich mit der Frage der Gesamtlärmbetrachtung und es gebe erste Versuche, diese zusammenzuführen. NRW z.B. habe ein Portal mit einer Karte erstellt, wo alle Lärmarten eingefügt werden.Aktuell werde geschaut, wie man eine Gesamtlärmbetrachtung, um z.B. neue Gebiete zu identifizieren, zusammenführen könne. NRW sei auf einem guten Weg, handfeste Ergebnisse gebe es aber noch nicht.Herr Wehmeyer erklärt,er werde zur Frage der Berücksichtigung in der Hamburger Lärmaktionsplanung bei der zuständigen Fachbehörde (BUKEA) nochmal nachfragen und die Antwort zu Protokoll geben.
Nachtrag der Verwaltung
Der Antrag verbleibt im Ausschuss. Es soll ein regelmäßiger Bericht durch die zuständige Fachbehörde (BVM) erfolgen, wenn es einen neuen Sachstand zur Umsetzung der im Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen im Bezirk gibt.
Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0807.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt erklärt.
Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0607.
Herr Dr. Thewes merkt an, dass der Naturschutzwart, wie in der Stellungnahme der BUKEA dargestellt, auch als Behördenmitarbeiter tätig werden und entsprechende Maßnahmen verhängen und notfalls die Polizei hinzuziehen könne, wirke auf ihn nicht realistisch. Nach seinem Verständnis brauche es in dem Moment eines Regelverstoßes jemand, der auch die Kompetenz habe, ein Bußgeld zu verhängen. Er sei sich nicht sicher, ob die Naturschutzwarte diese Kompetenz hätten.
Erforderlich sei nach seiner Auffassungeine tägliche Kontrolle, um Regelverstöße zu verhindern.
Herr Wehmeyer vermutet zum Verfahren, der Behördenmitarbeiter stelle bei einem Regelverstoß im Idealfall die Tat und Personalien fest, womit die Täterermittlung möglich werde. Auf dem Verwaltungsweg gebe es dann nach einer Anhörung einen Bußgeldbescheid seitens für der für diesen Bereich meist zuständigen BUKEA. Sicherlich schwinge hier auch immer die Problematik mit, sich mit Autorität Gehör zu verschaffen, insbesondere wenn der Naturschutzwart allein unterwegs sei.
Der Antrag wird mit der Stellungnahme der Fachbehörde für erledigt erklärt.
Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0974.
Die GRÜNE-Fraktion erklärt noch Beratungsbedarf, weil die Rückmeldung einer Grünbeetpatin noch ausstehe.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Siehe Ausführungen zu Drucksache 22-0533.
Herr Wehmeyer geht kurz erläuternd auf den Inhalt des Beteiligungsverfahrens ein und informiert insbesondere über den angepassten Schlüssel für den Bereich Grün. Dieser verfeinerte Berechnungsschlüssel habe dazu geführt, dass der auf Harburg entfallene Anteil gegenüber dem letzten Doppelhaushalt etwas gewachsen sei. Das zuständige Fachamt habe aber die Sorge, dass der absolute Betrag am Ende trotzdem nicht auskömmlich sein werde.
Er regt an, in der Empfehlung darauf hinzuweisen, dass der Schlüsselung selbst zugestimmt werde, aber die dahinterstehenden Beträge auch auskömmlich sein müssten.
Herr Dr. Hintze erkundigt sich, warum die bezirkliche Zuweisung für den Hochwasserschutz für Harburg nur bei 7% liege.
Herr Wehmeyer merkt an, nicht alle Hochwasserschutzmaßnahmen würden im Bereich des Bezirksamts beauftragt und umgesetzt, sondern lägen in der Zuständigkeit der HPA/Fachbehörden. Er nimmt die Frage mit und wird die Antwort zu Protokoll geben.
Nachtrag der Verwaltung
Der Anteil von 7 % ergibt sich aus der durch die BUKEA festgelegten Schlüsselung, welche sich über den Bestand an Hochwasserschutzanlagen bzw. deren Unterhaltungsaufwand herleitet. Dieser scheinbar geringe Wert ist für das Bezirksamt nachvollziehbar und begründet sich in der Hauptsache dadurch, dass Harburg eine vergleichsweise kurze Strecke Deich zu unterhalten hat, die obendrein keine größeren Bauwerke beinhaltet.
Der Ausschuss verständigt sich einvernehmlich auf folgende Stellungnahme:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der neuen Schlüsselung der Rahmenzuweisung zu. Gleichzeitig stellt der Ausschuss fest, dass sich die Erhöhung voraussichtlich nicht in den absoluten Zahlen niederschlägt und fordert die Fachbehörde auf eine auskömmliche Ausstattung in absoluten Zahlen bereitzustellen. Vor allem in Hinblick auf die Herausforderungen durch den Klimawandel wird ein erhöhter Bedarf an Mitteln im Bereich Naturschutz und Grün erwartet, der sich ebenfalls in ausreichend personellen Ressourcen widerspiegeln sollte (z.B. Baumkontrolle). Diese waren in den letzten Jahren bereits nicht auskömmlich.
Der Bezirksversammlung wird empfohlen, sich der Stellungnahme anzuschließen.
Schließung Kita Elfenwiese
Auf Nachfrage informiert Herr Wehmeyer unter Bezug auf einen Bericht im Hamburger Abendblatt über die Gründe für die Schließung eines Teilbereichsder Räumlichkeiten der Kita. Als Grund wurde u.a. Schädlingsbefall genannt.Da in der Einrichtung Lebensmittel für die Kinder und Beschäftigten verarbeitet oder verabreicht werden, sei der Lebensmittelkontrolleur des Bezirksamtes vor Ort gewesen. Lebensmittelhygienisch sei es unproblematisch, weilin dem betroffenen Bereich kein Essen zubereitet oder ausgegeben werde. Zudem solle sich der Befall im Wesentlichen auf das Dach beschränken.
Er habe mit der Einrichtungsleitung gesprochen, die ihm mitgeteilt habe, dass in einem Elternbrief über hohe Investitionsbedarfe informiert werde, insbesondere aufgrund von Schädlingsbefall im Dach (Marder u.a.) und somiteine umfassendeSanierung erforderlich sei. Nach seinem Verständnis könne der Kita-Träger diese Gebäudesanierung wirtschaftlich nicht darstellen.
Den Eltern sei zudem mitgeteilt worden, dass der Träger den Standort Elfenwiese zum 31.08.2026 schließe wolle.
Nach seinem Kenntnisstand werde die Einrichtungsleitung am 07.01.2026 am Jugendhilfeausschuss teilnehmen, außerdem werde am 03.12.2025 ein Elternabend stattfinden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Teilnahme von Referenten mit längerem Anfahrtsweg
Der Ausschuss verständigt sich einvernehmlich darauf, dass Referenten mit längerem Anfahrtsweg (außerhalb Hamburgs) digital an den Sitzungen teilnehmen sollten.