Gem. Antrag der GRÜNE- und der LINKE-Fraktion betr. Lärmaktionsplan
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 5.13
Lärm ist ein bedeutender Umweltfaktor, der nachweislich die Lebensqualität beeinträchtigt und gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Studien zeigen, dass dauerhafte Lärmbelastung zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, erhöhtem Stresslevel und einer allgemeinen Minderung des Wohlbefindens führen kann. Auch im Bezirk Harburg, der durch stark befahrene Verkehrswege – sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr – geprägt ist, stellt Lärm ein ernstzunehmendes Problem dar.
Gemäß der §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) ist deshalb eine Lärmaktionsplanung zu erstellen. Diese soll außerdem in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. gegebenenfalls überarbeitet werden. Für den Straßenverkehr ist in Hamburg federführend die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zuständig. In der aktuellen Fortschreibung („Lärmaktionsplan für Hamburg (Vierte Stufe)“ aus dem Jahr 2024) wurden unter anderem Maßnahmen wie nächtliche Tempo-30-Strecken und die Ausweisung sogenannter Ruheinseln vorgeschlagen. Parallel dazu ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Lärmaktionsplanung an den Schienenwegen des Bundes verantwortlich. Diese Pläne umfassen u. a. die Erhebung der Lärmbelastung durch Bahnstrecken und die Entwicklung von Maßnahmen wie dem Bau von Lärmschutzwänden oder dem Einsatz lärmarmer Bremssohlen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Vertreterinnen der zuständigen Stellen der Bezirksverwaltung, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und der Deutschen Bahn oder Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um über die aktuellen Umsetzungsstands des Lärmaktionsplanes für Hamburg (Vierte Stufe) und des aktuellen Lärmaktionsplans an Schienenwegen des Bundes (von 2024) zu berichten. Dabei soll vor allem auf die für den Bezirk Harburg relevanten Punkte (besonders belastete Wohngebiete, Ausweitung Ruheinseln, etc.) und Handlungsmöglichkeiten für die Bezirkspolitik eingegangen werden.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten in regelmäßigen Abständen über den Umsetzungsstands des Lärmaktionsplanes zu berichten und gegebenenfalls die zuvor genannten Vertreterinnen zum Bericht in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen.
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