Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Kompetenzerweiterung Naturschutzwart
Letzte Beratung: 25.11.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4.1
Das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide wird täglich von vielen Besucherinnen und Besuchern sowie Anwohnern per Fahrrad, zu Fuß oder mit Hund genutzt. Die geltenden Regeln werden häufig missachtet. Die Ranger und die Polizei haben die Kompetenz, auf Regelverstöße hinzuweisen oder diese zu ahnden. Die Realität ist aber, dass Ranger und Polizei nicht täglich, insbesondere nicht an den Wochenenden, zu Besucherhochzeiten in der Heide anzutreffen sind. Der Naturschutzwart durchstreift täglich sein Revier, ohne über die o.g. Kompetenzen zu verfügen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Behörde zu prüfen, ob eine Kompetenzangleichung für den Naturschutzwart in der Fischbeker Heide möglich ist.
Über das Ergebnis ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten.
Hamburg, am 28.08.2025
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
30. Oktober 2025
Die Behörde Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die BUKEA begrüßt das Interesse der Bezirksversammlung Harburg an der Einhaltung der über die Gebietsverordnung aufgestellten Regeln ausdrücklich. Im Rahmen der Ausübung der übertragenen hoheitlichen Aufgaben haben Ranger:innen und alle übrigen Behördenmitarbeiter:innen die Kompetenz, auf Regelverstöße hinzuweisen, Personalien festzustellen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Dies gilt auch fürdie vor Ort präsenten Naturschutzwarte, die von dieser Kompetenz auch regelmäßig Gebrauch machen und entsprechende Verfahren einleiten. Bei Bedarf nutzen sie hierbei die Polizei zur Unterstützung. Insofern ist eine Kompetenzangleichung nicht erforderlich.
gez. Böhm f.d.R.
Hille
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