Siehe detaillierte Inhalte zum Bebauungsplan unter der Drucksache 21-1173.21.
Ein Vertreter vom Büro Claussen & Seggelke Stadtplaner stellt mit Hilfe einer Präsentation das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 74 vor.
Er geht zunächst auf den Geltungsbereich ein und weist darauf hin, dass es sich um eine Planung handele, die voraussichtlich aus den übergeordneten Planwerken abgeleitet werden kann.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stelle das Plangebiet als „Gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentren für die Wohnbevölkerung und für die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll“ dar. Östlich schlössen Wohnbauflächen und südlich Flächen für die Versorgungsanlagen des Wasserwerkes an.
Anpassungen des Flächennutzungsplans seien voraussichtlich nicht erforderlich.
Das Landschaftsprogramm weise einen „Verdichteten Stadtraum“ auf. Westlich des Plangebietes sei eine grüne Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung dargestellt, die den Bereich Neugrabener Bahnhof mit den südlich angrenzenden Wohngebieten bzw. dem Wald (nichtzugängliches Bodenschutzgebiet) verbinde.
Umgebung:
Anpassungen des Landschaftsprogramms seien voraussichtlich nicht erforderlich.
Das geltende Planrecht des B-Plan Neugraben-Fischbek 32 bilde weitgehend den Bestand ab. Festgesetzt seien:
Ziel der Planung für den beabsichtigten Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 74 sei:
Der Entwicklungsvorschlag für die Neubebauung am Scheideholzweg und der südlichen Neugrabener Bahnhofstraße sei:
Nachverdichtung für Bestandsbebauung am Neugrabener Markt und nördliche Neugrabener Bahnhofstraße ermöglichen:
Vorgesehene Festsetzungen:
Urbanen Gebietes gemäߧ 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit den voraussichtlich zulässigen Nutzungen
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch
Die nächsten Schritte nach dem Einleitungsbeschluss seien:
Anschließend werden Fragen zu den Themen Stellplätze, Seniorenwohnen und Räumlichkeiten für Ärzte beantwortet.
Ein Vertreter von Claussen & Seggelke Stadtplaner stellt den aktuellen Planungsstand des Bebauungsplanverfahrens Neugraben-Fischbek 77 „Dorflageweg“ mit Hilfe einer Präsentation wie folgt vor.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanverfahrens sei die planungsrechtliche Sicherung für eine städtebauliche Neuordnung des Areals mit Flächen für den Wohnungsbau sowie ergänzende sozialräumliche Nutzungen.
Ziele für den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Folgende Gutachten seien im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet worden:
Er geht auf den letzten Stand des Funktionsplans ein und teilt mit, dass die westlichen Teilflächen des Plangebietes zusammenhängend von einem Projektentwickler in einem ersten Bauabschnitt möglichst zeitnah realisiert werden würde.
Die Flächen die östlich anschlössen, befinden sich im Besitz von zahlreichen Einzeleigentümern und können voraussichtlich nur sukzessive bebaut werden.
Der Plan sei nach Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange überarbeitet worden. Die Tiefgaragenzufahrt sei von der Position im Norden des Plangebiets an den südlichen Plangebietsbereich verlegt worden. (Siehe Seite 6 bis 8 der Präsentation).
Daneben hätten sich noch wenige Veränderungen und Anpassungen der Festsetzungen in der Verordnung und Planbild und daraus resultierend Ergänzungen der Begründung ergeben. Unter anderen sind die folgenden Anpassungen aus dem Trägerbeteiligungs-
verfahren vorgenommen worden:
- Zum Schutz der Gebäude in den inneren Baubereichen seien zunächst die lärmschutzwirksamen Gebäuderiegel am nördlichen Blockrand zu errichten
- Die unterirdische Haupthochspannungsleitung, die vom Umspannwerk nach Norden führt, dürfe nicht überbaut werden, so dass entsprechende Anpassungen der Baugrenzen und der Verordnung vorgenommen wurden,
- Im Nordwesten gebe es Baumbestand zwischen Dorflageweg und Süderelbebogen, der eine Leitlinie für Fledermäuse sei und mit einem Erhaltungsgebot belegt worden sei.
- Es seien Festsetzungen für Dachbegrünung getroffen worden, um den Oberflächenabfluss zu reduzieren.
- Für die offenen Ableitungen und die temporäre Rückhaltung der Oberflächenwässer sowie für die sogenannte Notwasserwege im Blockinnenbereich, die nicht überbaut werden dürfen, wurden Regelungen in den Plan aufgenommen .
Eine Vertreterin des Büros Evers & Partner geht mit Hilfe einer Präsentation auf die Verfahrensübersicht ein, stellt die Lage des Plangebiets mit seiner Umgebung dar und erläutert das bestehende Planrecht (Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 7 vom 22.01.1965).
Sie zeigt die Planungsziele für das Angebotsbebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) wie folgt auf:
Anschließend weist die Vertreterin des Büros Evers & Partner auf den Funktionsplan hin. Neben Flächen im städtischen Eigentum befänden sich im südlichen Bereich auch Flächen die sich im Besitz der SAGA befinden. Für die Bereiche der SAGA werde ein städtebaulicher Vertrag ausgehandelt.
Am Funktionsplan sei gut erkennbar, dass beabsichtigt sei, das Gebiet auch weiterhin mit einer umfangreichen Durchgrünung auszustatten.
Die verkehrliche Erschließung der neuen Bauflächen erfolge von Westen und von Süden aus, mit einer Wendemöglichkeit für die Müllfahrzeuge. Pkw-Verkehr fände im Inneren des Bereichs mit neuen Wohngebäuden nicht statt. Eine Stellplatzfläche werde auf den SAGA-Flächen im Südwesten des Plangebiets hergestellt, daneben sei ein Garagengeschoss im nördlichen Baufeld vorgesehen.
Die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf seien u. a.:
Reitplätze,
jeweils dem Reithof dienende
Wirtschaftsgebäude
Anlagen und Gebäude für die Tierhaltung
Wohngebäude.
GRZ 0,4 und GFZ 1,1 (Geschossigkeit (als Höchstmaß und zwingend))
Im Norden des WA sei ein Wohngebäuderiegel mit 4 Geschossen vorgesehen. Hinzu käme noch das Garagengeschoss.
Bei den Punkthäusern im Osten des WA seien 5 bis 7 Geschosse vorgesehen.
Beim südwestlichen L-förmigen Baufeld auf den Flächen der SAGA seien 4 Geschosse vorgesehen.
Insgesamt seien 159 Wohneinheiten geplant
WA und SO: Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m auf höchsten einem Drittel der Länge einer Fassade
Weitere Festsetzungen bezögen sich auf:
Im Rahmen der Abwägung aus dem Trägerbeteiligungsverfahren würden u. a. die folgenden Anpassungen vorgenommen:
Neu aufgenommene Festsetzung:
Herr Rook teilt auf Nachfrage mit, dass im Rahmen der Konzeptausschreibung des Landesbetriebes Immobilien und Grundvermögen (LIG) seitens des Bezirksamtes auch auf die Herstellung von Familienwohnen geachtet werde.
Herr Wiesner plädiert für die Erhaltung der Bushaltestelle „Ohrnsweg“ und bittet um erneute Prüfung.
Herr Richter schließt sich dem an und zeigt die Wichtigkeit einer Bushaltestelle zwischen der geplanten am S-Bahnhof Fischbek und der Haltestelle Fischbeker Heuweg auf.
Herr Stolzenburg geht auf das Thema Mobilität in Sandbek ein und teilt mit, dass die Verwaltung bei der Verkehrsbehörde Mittel für ein umfassendes und belastbares Mobilitätsgutachten als Grundlage für die Weiterentwicklung dieses gesamte Quartier einwirbt. Denn dieses Wohnquartier erfahre in den Randlagen erhebliche Verdichtungen und weise weitere Verdichtungspotenziale auf. Dieses werde mit den entsprechenden Verkehrsträgern abgestimmt.
Eine Vertreterin der Verwaltung berichtet mit Hilfe einer Präsentation zum Bebauungsplanänderungsverfahren Wilstorf 35 / Langenbek 7.
Sie gibt zunächst eine Verfahrensübersicht und geht dann auf die Gutachten im Verfahren ein:
Planziele:
Festsetzung:
Verkehrstechnische Untersuchung (VTU)
Lärmtechnische Untersuchung
Die Höchstgrenze der zulässigen Lärmwerte wurde sei bei keiner der untersuchten Szenarien überschritten worden.
Betrachtung Baumfällungen und Ersatzpflanzungen
Im Rahmen der Abwägung aus dem Trägerbeteiligungsverfahren sei eine Anpassung des Bebauungsplanverfahrens vorgenommen worden:
§ 2 Satz 1 der Verordnung werde durch folgende Festsetzung ersetzt:
Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplans werde auf der mit „C“ bezeichneten Fläche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
(§2 Satz 1 der Verordnung vorher: Festsetzung Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“)
Nachfragen werden wie folgt beantwortet:
Herr Stolzenburg informiert darüber, dass ein Energiekonzept für den Binnenhafen vorgesehen werde. Dafür müssten Mittel aufgewendet werden, getragen im Wesentlichen durch den RISE-Prozess. Der Bezirk werde einen Anteil in Höhe von 10.000 Euro dazu steuern, da das Energiekonzept im Binnenhafen für wichtig gehalten werde. Insbesondere als Teil der Energiewende. Noch in diesem Jahr werde mit den Ausschreibungen mit einem Zeithorizont von insgesamt 6 Monaten begonnen. Für die Konzeptentwicklung würden dann voraussichtlich 8 bis 12 Monate benötigt.
Diese Information sei auch der Binnenhafenbergleitgruppe bereits gegeben worden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Richter bedankt sich am Ende des öffentlichen Teils bei der Presse für ihre Anwesenheit und Berichterstattung in den letzten 5 Jahren.