Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 74 (Neugrabener Markt) - Beschluss zur Einleitung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Letzte Beratung: 30.04.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 31.1.4
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 74 sollen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen, Flächen für den Wohnungsbau bereitgestellt werden. Anlass der Bauleitplanung ist das Vorhaben eines Projektentwicklers zur Realisierung eines Gebäudekomplexes mit rd. 65 geförderten Wohnungen auf dem Grundstück der ehemaligen Post an der Neugrabener Bahnhofstraße 26/ Scheideholzweg 2. Darüber hinaus soll das Baurecht im Plangebiet insgesamt an die Entwicklungsziele der Rahmenplanung Zentrum Neugraben angepasst werden, um eine bauliche Verdichtung und eine größere Bandbreite an Nutzungsarten in dieser zentralen Lage zuzulassen.
Der geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 32, festgestellt am 06. März 1972, setzt für das Plangebiet Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Postamt bzw. mit der Zweckbestimmung Ortsamt, Gesundheitsamt, Bücherhalle, Altentagesstätte und als Sondergebiet Ladengebiet fest. Der geltende Bebauungsplan ermöglicht nicht die Umsetzung des vorliegenden, städtebaulichen Konzepts mit den einhergehenden stadtplanerischen Zielsetzungen, so dass die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist.
Der zum Teil projektbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt werden, so dass von einer Umweltprüfung abgesehen werden kann. Auch bei einem Verzicht auf eine Umweltprüfung sind die Vorschriften der §§ 1, 1a BauGB zum Umweltschutz zu beachten, d. h. die relevanten Umweltauswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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